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   OLG Hamm, 28.05.2001 - 2 Ss 400/01   

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https://dejure.org/2001,6760
OLG Hamm, 28.05.2001 - 2 Ss 400/01 (https://dejure.org/2001,6760)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.05.2001 - 2 Ss 400/01 (https://dejure.org/2001,6760)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Mai 2001 - 2 Ss 400/01 (https://dejure.org/2001,6760)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Befreiung des Schöffen von der Dienstpflicht, Maßstab, Entbindung von der Dienstleistung, Teilnahme des Schöffen an der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dienstpflichtbefreiung des Schöffen; Maßstab; Entbindung von der Dienstleistung; Hauptverhandlung; Vorsitzender

  • Judicialis

    StPO § 336; ; StPO § 344; ; GVG § 77; ; GVG § 54

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 336, § 344; GVG § 77, § 54
    Befreiung des Schöffen von der Dienstpflicht; Maßstab; Entbindung von der Dienstleistung; Teilnahme des Schöffen an der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 611
  • StV 2001, 611
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.12.1976 - 3 StR 363/76
    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2001 - 2 Ss 400/01
    Die Rechtsprechung macht dabei einen Unterschied zwischen einem beabsichtigten Urlaub und beruflichen Verhinderungsgründen (zu vgl. BGH NJW 1977, 443).
  • OLG Hamm, 12.05.2022 - 5 Ws 114/22

    Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Rüge der Gerichtsbesetzung nach § 222b Abs.

    Dabei ist - zur Wahrung des Rechts auf den gesetzlichen Richter - ein strenger Maßstab anzulegen (OLG Hamm, Beschluss vom 28.5. 2001 - 2 Ss 400/01 - juris).
  • OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 114/22

    Besetzungseinwand, Begründungsanforderungen, Schöffe, Erholungsurlaub, Willkür,

    Dabei ist - zur Wahrung des Rechts auf den gesetzlichen Richter - ein strenger Maßstab anzulegen (OLG Hamm, Beschluss vom 28.5. 2001 - 2 Ss 400/01 - juris).
  • KG, 18.05.2013 - 161 Ss 14/13

    Kein Verstoß gegen das Prinzip des gesetzlichen Richters bei Verteilung der

    Diese ist grundsätzlich, wenn auch nicht in jedem Fall (vgl. OLG Hamm, NStZ 2001, 611), als Hinderungsgrund anerkannt.
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