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   OLG Celle, 28.05.2020 - 2 Ss 42/20   

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https://dejure.org/2020,18735
OLG Celle, 28.05.2020 - 2 Ss 42/20 (https://dejure.org/2020,18735)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.05.2020 - 2 Ss 42/20 (https://dejure.org/2020,18735)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - 2 Ss 42/20 (https://dejure.org/2020,18735)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Tatbegriff, Ne bis in idem, Besitz von BtM, Angriff auf Vollstreckungsbeamte, OLG Celle

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 52 StGB; § 206a StPO; § 260 Abs. 3 StPO; § 264 StPO; § 473 Abs. 1 StPO
    Prozessuale Tat und Tateinheit; Rechtskraft des Strafbefehls als Verfahrenshindernis bei einheitlichem Lebenssachverhalt; Aufhebung des Urteils und Verfahrenseinstellung bei Verfahrenshindernis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Prozessuale Tat und Tateinheit Rechtskraft des Strafbefehls als Verfahrenshindernis bei einheitlichem Lebenssachverhalt Aufhebung des Urteils und Verfahrenseinstellung bei Verfahrenshindernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Anklage: "Ne bis in idem?", Besitz von BtM und Angriff auf Vollstreckungsbeamte

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Strafklageverbrauch: Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln verhindert Verfolgung wegen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07

    Einstellung des Verfahrens im Falle eines bereits bei Entscheidung des

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2020 - 2 Ss 42/20
    Da das Verfahrenshindernis bereits vor Erlass des angefochtenen Urteils eingetreten war, sodass das Amtsgericht nach § 260 Abs. 3 StPO hätte verfahren müssen, war gemäß §§ 349 Abs. 4, 354 Abs. 1 StPO das Urteil aufzuheben und das Verfahren einzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 22.02.2007 - 32 Ss 20/07 ; Senat, Beschluss vom 31.05.2011 - 32 Ss 187/10 ; OLG Koblenz, StraFo 2005, 129 [OLG Koblenz 22.12.2004 - 2 Ss 312/04] ).

    Denn ein solches Wahlrecht oder auch die Einstellung nach § 206 a StPO allein führen ohne Not zu Systemwidrigkeiten im Rechtsmittelverfahren, während die hier vertretene Auffassung die systematisch gebotene Aufhebung des fehlerhaften Urteils des Tatgerichts bewirkt (vgl. Senat, Beschluss vom 22.02.2007 - 32 Ss 20/07 m.w.N.).

  • BGH, 16.09.1971 - 1 StR 284/71

    Erstreckung eines Beschlusses auf den mitbetroffenen Nichtrevidenten

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2020 - 2 Ss 42/20
    Soweit der Bundesgerichtshof ( BGHSt 24, 208, 212 ; 32, 275, 290 ; aber auch BGHR § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO, Tat 8 "unbestimmte Serienstraftaten") demgegenüber auch eine Einstellung des Verfahrens nach § 206 a StPO zulässt und den Rechtsmittelgerichten insoweit ein Wahlrecht einräumt, folgt der Senat dem nicht.
  • OLG Celle, 31.05.2011 - 32 Ss 187/10

    Beginn der Verjährung hinsichtlich der Tathandlungen des Lagerns und Ablagerns

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2020 - 2 Ss 42/20
    Da das Verfahrenshindernis bereits vor Erlass des angefochtenen Urteils eingetreten war, sodass das Amtsgericht nach § 260 Abs. 3 StPO hätte verfahren müssen, war gemäß §§ 349 Abs. 4, 354 Abs. 1 StPO das Urteil aufzuheben und das Verfahren einzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 22.02.2007 - 32 Ss 20/07 ; Senat, Beschluss vom 31.05.2011 - 32 Ss 187/10 ; OLG Koblenz, StraFo 2005, 129 [OLG Koblenz 22.12.2004 - 2 Ss 312/04] ).
  • BGH, 27.02.1984 - 3 StR 396/83

    Sonderbotschafter - § 20 GVG, auch "ad-hoc"-Botschafter sind aufgrund von

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2020 - 2 Ss 42/20
    Soweit der Bundesgerichtshof ( BGHSt 24, 208, 212 ; 32, 275, 290 ; aber auch BGHR § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO, Tat 8 "unbestimmte Serienstraftaten") demgegenüber auch eine Einstellung des Verfahrens nach § 206 a StPO zulässt und den Rechtsmittelgerichten insoweit ein Wahlrecht einräumt, folgt der Senat dem nicht.
  • OLG Zweibrücken, 15.09.2017 - 1 OLG 2 Ss 55/17

    Tateinheit: Verklammerung zweier Körperverletzungen durch den unerlaubten Besitz

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2020 - 2 Ss 42/20
    Beim zeitgleichen Zusammentreffen zwischen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und anderen Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten ist materiell-rechtlich nur dann von einer Tat auszugehen, wenn ein innerer Beziehungs- bzw. Bedingungszusammenhang zwischen den Taten besteht (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.09.2017 - 1 OLG 2 Ss 55/17; BVerfG, Beschluss vom 16.03.2006 - 2 BvR 111/06 ; BGH NStZ 2004, 694; Patzak in Körner BtMG, 8. Aufl., § 29 Rn. 112; MüKo StGB/Oglakcioglu, 3. Aufl., BtMG § 29 Rn 107; Weber, BtMG, 5. Aufl., Vorbem. Zu §§ 29 ff. Rn. 52).
  • BGH, 31.08.1962 - 4 StR 257/62

    Anhalterin - § 237 StGB aF, § 177 StGB, Teilidentität der Ausführungshandlung,

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2020 - 2 Ss 42/20
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die zur Verwirklichung des einen Tatbestandes beitragende Handlung zugleich der Begründung oder Aufrechterhaltung des durch das Dauerdelikt geschaffenen rechtswidrigen Zustandes dient (vgl. OLG Zweibrücken, a.a.O; BGHSt 18, 29, 31 ; Weber ).
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 111/06

    Keine Verletzung des Doppelbestrafungsverbots durch Verurteilung wegen Führens

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2020 - 2 Ss 42/20
    Beim zeitgleichen Zusammentreffen zwischen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und anderen Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten ist materiell-rechtlich nur dann von einer Tat auszugehen, wenn ein innerer Beziehungs- bzw. Bedingungszusammenhang zwischen den Taten besteht (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.09.2017 - 1 OLG 2 Ss 55/17; BVerfG, Beschluss vom 16.03.2006 - 2 BvR 111/06 ; BGH NStZ 2004, 694; Patzak in Körner BtMG, 8. Aufl., § 29 Rn. 112; MüKo StGB/Oglakcioglu, 3. Aufl., BtMG § 29 Rn 107; Weber, BtMG, 5. Aufl., Vorbem. Zu §§ 29 ff. Rn. 52).
  • OLG Braunschweig, 21.10.1996 - Ss 48/96
    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2020 - 2 Ss 42/20
    Dann besteht kein Anlass, vom Regelfall des § 467 Abs. 1 StPO abzuweichen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 21.10.1996 - Ss 48/96 ; OLG Celle, Beschluss vom 13.07.2017 - 3 Ss 25/17).
  • OLG Koblenz, 22.12.2004 - 2 Ss 312/04

    Notwendigkeit eines Antrages für die strafrechtliche Verfolgbarkeit der

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2020 - 2 Ss 42/20
    Da das Verfahrenshindernis bereits vor Erlass des angefochtenen Urteils eingetreten war, sodass das Amtsgericht nach § 260 Abs. 3 StPO hätte verfahren müssen, war gemäß §§ 349 Abs. 4, 354 Abs. 1 StPO das Urteil aufzuheben und das Verfahren einzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 22.02.2007 - 32 Ss 20/07 ; Senat, Beschluss vom 31.05.2011 - 32 Ss 187/10 ; OLG Koblenz, StraFo 2005, 129 [OLG Koblenz 22.12.2004 - 2 Ss 312/04] ).
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