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   OLG Hamm, 22.09.2003 - 2 Ss 452/03   

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https://dejure.org/2003,14108
OLG Hamm, 22.09.2003 - 2 Ss 452/03 (https://dejure.org/2003,14108)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.09.2003 - 2 Ss 452/03 (https://dejure.org/2003,14108)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. September 2003 - 2 Ss 452/03 (https://dejure.org/2003,14108)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Beleidigung, Anforderungen an die Feststellungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Revisionsrüge der Verletzung sachlichen Rechts ; Lückenhafte Feststellungen des Urteils; Verurteilung wegen Beleidigung zu Geldstrafe; Schriftliche Äußerung ; Ausdruck der Miss- oder Nichtachtung ; Verletzung von Persönlichkeitsrechten ; Mitteilung konkreter und ...

  • Judicialis

    StGB § 185; ; StPO § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 185; StPO § 267
    Beleidigung, Anforderungen an die Feststellungen

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 21.02.2000 - 2 Ss 130/00

    Feststellungen bei Verurteilung wegen Beleidigung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2003 - 2 Ss 452/03
    Daraus folgt, dass der Tatrichter die Umstände des Einzelfalles, die für die Beurteilung der Frage des Vorliegens eines Angriffs auf die Ehre maßgeblich sind, so umfassend aufklären und im Urteil mitteilen muss, dass dem Senat aus den Urteilsfeststellungen heraus eine Überprüfung ermöglicht wird (zu vgl. Senatsbeschluss vom 21.02.2000 - 2 Ss 130/00 -).
  • OLG Hamm, 02.11.1999 - 2 Ss 699/99

    Schätzung der Einkünfte

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2003 - 2 Ss 452/03
    Die Grundlagen einer Schätzung sind nachvollziehbar darzulegen (vgl. Beschluss des Senats vom 2. November 1999, 2 Ss 699/99, veröffentlicht in StraFo 2001, 19 = http://www.burhoff.de).
  • OLG Zweibrücken, 24.06.1994 - 1 Ss 80/94
    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2003 - 2 Ss 452/03
    Deshalb ist es eine anhand der Umstände des Einzelfalls tatrichterlich zu entscheidende Interpretationsfrage, ob mit einer Äußerung zugleich auch die Minderwertigkeit des Betroffenen zum Ausdruck gebracht wird (zu vgl. OLG Zweibrücken, NStZ 1994, 490).
  • OLG Hamm, 06.05.2010 - 2 Ss 220/09

    Beleidung durch Auslagen

    Deshalb ist es eine anhand der Umstände des Einzelfalls tatrichterlich zu entscheidende Interpretationsfrage, ob mit einer Äußerung zugleich auch die Minderwertigkeit des Betroffenen zum Ausdruck gebracht wird (vgl. Senatsbeschluss vom 22. September 2003 in 2 Ss 452/03; OLG Zweibrücken NStZ 1994, 490).
  • OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07

    Strafantrag; Strafverfolgungsbegehren; Auslegung; Beleidigung; Bewertung einer

    Deshalb ist es eine anhand der Umstände des Einzelfalls tatrichterlich zu entscheidende Interpretationsfrage, ob mit einer Äußerung zugleich auch die Minderwertigkeit des Betroffenen zum Ausdruck gebracht wird (vgl. Senatsbeschluss vom 22. September 2003 in 2 Ss 452/03; OLG Zweibrücken NStZ 1994, 490).
  • OLG Köln, 04.09.2020 - 1 RVs 156/20

    Beleidigung bei Verwendung des Götzzitats nicht zwingend

    Ob ein Werturteil überhaupt einen abwertenden Charakter hat und damit eine strafbewehrte Persönlichkeitsverletzung darstellt, hat der Tatrichter unter umfassender Auslegung des tatsächlichen Gehalts der Äußerung, ihrer Zielsetzung und der von ihr ausgehenden Wirkungen zu bewerten(vgl. OLG Hamm Beschl. v. 22.09.2003 - 2 Ss 452/03, BeckRS 2003, 30328700; OLG Zweibrücken NStZ 1994, 490).
  • OLG Hamm, 22.12.2009 - 2 Ss 418/09
    Deshalb ist es eine anhand der Umstände des Einzelfalls tatrichterlich zu entscheidende Interpretationsfrage, ob mit einer Äußerung zugleich auch die Minderwertigkeit des Betroffenen zum Ausdruck gebracht wird (vgl. Senatsbeschluss vom 22. September 2003 in 2 Ss 452/03; OLG Zweibrücken NStZ 1994, 490).
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