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   OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 Ss 459/06   

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OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 Ss 459/06 (https://dejure.org/2007,4795)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.01.2007 - 2 Ss 459/06 (https://dejure.org/2007,4795)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Januar 2007 - 2 Ss 459/06 (https://dejure.org/2007,4795)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafrechtliche Bewertung von ungeladenen und nicht ohne weiteres mit bereitliegender Munition ladbaren Schusswaffen; Anforderungen an die Feststellungen hinsichtlich des "Bei-sich-Führens" einer Waffe bei einem Polizeibeamten; Sachlich-rechtlicher Fehler bei der ...

  • Judicialis

    StGB § 244; ; StPO § 261; ; StPO § 267

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 244; StPO § 261; StPO § 267
    Schusswaffe; Begriff, ungeladen; Beisichführen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Armbanduhren-Fall

    § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB
    Diebstahl mit Waffen; Begehung durch berufsmäßige Waffenträger; teleologische Reduktion des Tatbestandes; Anforderungen an den Vorsatz

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 4 Ns 32 Js 245/05
  • OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 Ss 459/06

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 473
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 Ss 459/06
    Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente ohne Erörterung hinweggeht, ist ebenso rechtsfehlerhaft wie eine solche, die gewichtige Umstände nicht mit in Betracht zieht, welche die Überzeugung des Tatrichters von der Täterschaft des Angeklagten in Frage zu stellen geeignet sind (vgl. dazu BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 16, 24, Überzeugungsbildung 30; BGH NStZ 2000, 48).

    Eine Beweiswürdigung ist nämlich auch dann im Sinne des § 261 StPO rechtsfehlerhaft, wenn sich aus den Urteilsgründen nicht ergibt, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern auch in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 16, 24, Überzeugungsbildung 30; BGH NStZ 2000, 48).

  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

    Auszug aus OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 Ss 459/06
    Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente ohne Erörterung hinweggeht, ist ebenso rechtsfehlerhaft wie eine solche, die gewichtige Umstände nicht mit in Betracht zieht, welche die Überzeugung des Tatrichters von der Täterschaft des Angeklagten in Frage zu stellen geeignet sind (vgl. dazu BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 16, 24, Überzeugungsbildung 30; BGH NStZ 2000, 48).

    Eine Beweiswürdigung ist nämlich auch dann im Sinne des § 261 StPO rechtsfehlerhaft, wenn sich aus den Urteilsgründen nicht ergibt, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern auch in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 16, 24, Überzeugungsbildung 30; BGH NStZ 2000, 48).

  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

    Auszug aus OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 Ss 459/06
    Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente ohne Erörterung hinweggeht, ist ebenso rechtsfehlerhaft wie eine solche, die gewichtige Umstände nicht mit in Betracht zieht, welche die Überzeugung des Tatrichters von der Täterschaft des Angeklagten in Frage zu stellen geeignet sind (vgl. dazu BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 16, 24, Überzeugungsbildung 30; BGH NStZ 2000, 48).

    Eine Beweiswürdigung ist nämlich auch dann im Sinne des § 261 StPO rechtsfehlerhaft, wenn sich aus den Urteilsgründen nicht ergibt, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern auch in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 16, 24, Überzeugungsbildung 30; BGH NStZ 2000, 48).

  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 Ss 459/06
    Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente ohne Erörterung hinweggeht, ist ebenso rechtsfehlerhaft wie eine solche, die gewichtige Umstände nicht mit in Betracht zieht, welche die Überzeugung des Tatrichters von der Täterschaft des Angeklagten in Frage zu stellen geeignet sind (vgl. dazu BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 16, 24, Überzeugungsbildung 30; BGH NStZ 2000, 48).

    Eine Beweiswürdigung ist nämlich auch dann im Sinne des § 261 StPO rechtsfehlerhaft, wenn sich aus den Urteilsgründen nicht ergibt, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern auch in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 16, 24, Überzeugungsbildung 30; BGH NStZ 2000, 48).

  • BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs";

    Auszug aus OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 Ss 459/06
    Legen die festgestellten Tatumstände aber nahe, dass dem Angeklagten im Moment der Tatbegehung das aktuelle Bewusstsein der Bewaffnung fehlte, ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass an die Feststellung des bewussten Bei-Sich-Führens strengere Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH StV 2002, 120, 122 mit weiteren Nachweisen; StV 2003, 26, 27; siehe auch OLG Schleswig NStZ 2004, 212, 214).

    Es lag hier keine Konstellation vor, in der das Bewusstsein des Angeklagten gleichsam "auf der Hand liegt" (vgl. BGH StV 2003, 26, 27).

  • BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    Auszug aus OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 Ss 459/06
    Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente ohne Erörterung hinweggeht, ist ebenso rechtsfehlerhaft wie eine solche, die gewichtige Umstände nicht mit in Betracht zieht, welche die Überzeugung des Tatrichters von der Täterschaft des Angeklagten in Frage zu stellen geeignet sind (vgl. dazu BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 16, 24, Überzeugungsbildung 30; BGH NStZ 2000, 48).

    Eine Beweiswürdigung ist nämlich auch dann im Sinne des § 261 StPO rechtsfehlerhaft, wenn sich aus den Urteilsgründen nicht ergibt, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern auch in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 16, 24, Überzeugungsbildung 30; BGH NStZ 2000, 48).

  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 680/95

    Anforderungen an die richterliche Hinweispflicht - Erfordernis eines Hinweises

    Auszug aus OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 Ss 459/06
    Hier ist dem zuständigen Tatrichter die Möglichkeit zu geben, eine Entscheidung ohne Bindung an Feststellungen zu treffen (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 353 Rn. 12 - gebotene Vorsicht bei der Aufrechterhaltung bestimmter Feststellungen zu einen Tatvorwurfsteilen; SK-Wohlers, StPO, 33. Lfg. § 353 Rn. 17 m.w.N.; siehe auch BGH StV 1996, 584, 585).
  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 Ss 459/06
    Dieses Bewusstsein kann nur im Regelfall allein aus dem objektiven Umstand des nicht zufällig erscheinenden Mitführens der Waffe im technischen Sinne geschlossen werden (vgl. für diesen Regelfall BGHSt 43, 8, 14 zu § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG).
  • BGH, 20.10.1999 - 1 StR 429/99

    Ungeladene Pistole als Drohmittel beim Raub

    Auszug aus OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 Ss 459/06
    Nach überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur sind ungeladene und nicht ohne weiteres mit bereitliegender Munition ladbare Schusswaffen keine Waffen im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB (vgl. BGHSt 45, 249, 250; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., § 244 Rn. 3b, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63

    Behauptung der Zugehörigkeit eines bayerischen Ministers zu den Kunden eines

    Auszug aus OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 Ss 459/06
    Nach der Rechtsprechung kann aber derjenige, der gegen einen einzelnen, namentlich nicht genannten Angehörigen eines bestimmten Personenkreises einen ehrenkränkenden Verdacht äußert, hiermit je nach den näheren Umständen des Falles - wie z. B. Größe und Umfang der Personengruppe, Bekanntheit oder leichte Feststellbarkeit aller zu der Gruppe gehörenden Personen - alle Angehörigen dieser Personengruppe beleidigen (vgl. BGHSt 19, 235 ff.; Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, 27. Aufl., Vor § 185 Rn. 6; Tröndle/Fischer, a.a.O., vor § 185 Rn. 9).
  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 495/87

    Revision wegen unrechtmäßiger Ablehnung eines Beweisantrags - Anforderungen an

  • BGH, 06.12.2001 - 4 StR 484/01

    Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung bei Bedenken gegen die Richtigkeit

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

  • OLG Schleswig, 16.06.2003 - 1 Ss 41/03

    Gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 I Nr. 1 a StGB

  • BGH, 10.01.2006 - 1 StR 471/05

    Beweiswürdigung (Erörterungsmangel bei Verurteilung auf Grund der Aussagen von

  • BGH, 06.09.2005 - 5 StR 284/05

    Revisibilität der Beweiswürdigung (erforderliche tragfähigen, verstandesmäßig

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

  • BayObLG, 25.02.1999 - 5St RR 240/98

    Bei sich führen einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs

  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01

    Verlesung eines richterlichen Vernehmungsprotokolls; Auskunftsverweigerungsrecht

  • OLG Karlsruhe, 04.08.2016 - 2 (4) Ss 356/16

    Strafverfahren: Gegenstand der Strafanklage bei prozessual selbstständigen Taten;

    Der Senat vermag auf dieser Grundlage nicht zu prüfen, ob die Angeklagten bei der Tat die Messer in Griffweite hatten oder sich ihrer jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand bedienen konnten, was Voraussetzung für die Verwirklichung des § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB wäre (vgl. OLG Hamm, NStZ 2007, 473, KG, Urteil vom 17.04.2008, 1 Ss 394/07; BayObLG, NJW 1999, 2535; siehe auch BGH, NStZ 2004, 111, 112).

    Zudem fehlt es an jeglichen Ausführungen des Amtsgerichts zur inneren Tatseite, hinsichtlich derer ein Bewusstsein der Angeklagten, die Messer bei sich zu haben, festzustellen gewesen wäre, um zu einer Verurteilung zu gelangen (vgl. BGH, NStZ-RR 2003, 12, 13; OLG Hamm, NStZ 2007, 473, 474; BayObLG, NJW 1999, 2535, 2536; KG, Urteil vom 17.04.2008, 1 Ss 394/07).

  • OVG Sachsen, 25.09.2015 - 6 A 518/14

    Polizeibeamter; innerdienstliches Dienstvergehen; Diebstahl einer Glühbirne für

    Dadurch ändert sich nichts an deren objektiver Gefährlichkeit, wie sie auch von der von jedem anderen Täter bei sich geführten Waffe ausgeht (OLG Naumburg, Urt. v. 19. Mai 2011 - 1 Ss 10/11 -, juris Rn. 10; OLG Hamm, Beschl. v. 2. Januar 2007 - 2 Ss 459/06 -, juris Rn. 10; Fischer a. a. O. Rn. 12).

    Hierzu bedarf es jedoch der Feststellung besonderer Umstände (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 2. Januar 2007 - 2 Ss 459/06 -, juris Rn. 10; OLG Naumburg, Urt. v. 19. Mai 2011 - 1 Ss 10/11 -, juris Rn. 15, 16; Fischer a. a. O., § 244 Rn. 31).

  • LG Bonn, 07.01.2013 - 21 Qs 98/12

    Gebotenheit der Mitwirkung eines Verteidigers bei einer Streitigkeit bzgl. der

    Insbesondere die Frage des Vorsatzes zum Tatzeitpunkt hinsichtlich des Beisichführens des Teleskopschlagstocks erscheint nicht einfach angesichts dessen, dass der Angeklagte angegeben hat, den Teleskopschlagstock berufsmäßig als Sicherheitsfachkraft dabei gehabt zu haben (vgl. etwa OLG Hamm v. 02.01.2007, Az. 2 Ss 459/06, juris-Rn. 10; BayObLG v. 25.02.1999, Az. 5St RR 240/98, juris-Rn. 8).
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