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   OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ss 47/06   

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https://dejure.org/2006,3890
OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ss 47/06 (https://dejure.org/2006,3890)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.03.2006 - 2 Ss 47/06 (https://dejure.org/2006,3890)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. März 2006 - 2 Ss 47/06 (https://dejure.org/2006,3890)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichende Begründung einer formellen Rüge im Revisionsverfahren; Anforderungen an Nachweis eines während der Hauptverhandlung schlafenden Staatsanwaltes; Schlaf eines notwendigen Teilnehmers der Hauptverhandlung als "Abwesenheit"

  • Judicialis

    StPO § 226; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 344

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Staatsanwalt schlafend - Revisionsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 226; StPO § 338 Nr. 5; StPO § 344
    Anwesenheit in der Hauptverhandlung; schlafender Staatsanwalt; Verfahrensrüge; Begründung; erforderlicher Vortrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Staatsanwalt: eingenickt oder "abwesend"? - Straftäter rügt Verfahrensfehler während der Gerichtsverhandlung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Schlafender Staatsanwalt" ist nicht per se ein Revisionsgrund - OLG Hamm zum Umfang der Begründung einer Verfahrensrüge wegen eines "offensichtlich schlafenden" Staatsanwalts

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 45 Ns. 100 Js 266/04
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ss 47/06

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1449
  • NStZ-RR 2006, 315
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ss 47/06
    Der Revision ist zwar darin Recht zu geben, dass vorliegend eine besonders sorgfältige Beweiswürdigung erforderlich war, weil die Zeugin in einem Punkt sowohl beim Amtsgericht als auch - zunächst - beim Landgericht die Unwahrheit gesagt hatte, was die Zeugin dann auch eingeräumt hat (vgl. zur Aussage gegen Aussage Problematik u.a. BGHSt 44, 153 = NJW 1998, 3788; Meyer-Goßner, a.a.O., § 261 Rn. 11 a mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ss 47/06
    Der Senat überspannt insoweit im Übrigen nicht die Anforderungen an die formelle Rüge (vgl. dAzu BVerfG NJW 2005, 1999 = StV 2005, 369).
  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 486/02

    Wahrunterstellung (Erörterungsmangel: Umfang der Erörterungspflicht; Aufdrängen;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ss 47/06
    Dabei ist vor allem auch von Bedeutung, dass es sich insoweit um so genanntes Randgeschehen gehandelt hat (vgl. dAzu BGH NStZ-RR 2003, 268), die Zeugin aber im eigentlich Kernbereich ihrer Aussage sowohl bei der Polizei als auch beim Amtsgericht und sodann bei der Strafkammer im wesentlichen übereinstimmende Angaben gemacht hat.
  • BGH, 20.10.1981 - 5 StR 564/81

    Rechtliche Wirkungen des Schlafens eines Schöffen während einer Zeugenvernehmung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ss 47/06
    Zutreffend weist die Generalstaatsanwaltschaft nämlich darauf hin, dass eine Anwendung der zum "schlafenden Richter" zu § 338 Nr. 1 StPO geltenden Grundsätze (vgl. dAzu Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 10 ff. mit weiteren Nachweisen) überhaupt nur dann in Betracht kommt, wenn der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft über einen "nicht unerheblichen Zeitraum" (vgl. u.a. BGH NStZ 1982, 41; Meyer-Goßner, a.a.O., § 338 Rn. 14 mit weiteren Nachweisen) "fest geschlafen" hätte.
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