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   KG, 06.06.1994 - 3 Ws (B) 106/94, 2 Ss 47/94   

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https://dejure.org/1994,7663
KG, 06.06.1994 - 3 Ws (B) 106/94, 2 Ss 47/94 (https://dejure.org/1994,7663)
KG, Entscheidung vom 06.06.1994 - 3 Ws (B) 106/94, 2 Ss 47/94 (https://dejure.org/1994,7663)
KG, Entscheidung vom 06. Juni 1994 - 3 Ws (B) 106/94, 2 Ss 47/94 (https://dejure.org/1994,7663)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 407
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 26.02.1992 - 2 ObOWi 403/91

    Parken vor einer Grundstückseinfahrt mit Genehmigung des Grundstückseigentümers

    Auszug aus KG, 06.06.1994 - 3 Ws (B) 106/94
    Die Fahrbahnmarkierung auf der Feuerwehrfläche begründet aus sich selbst heraus kein Halt- oder Parkverbot, sondern könnte wie das Zeichen 299 gemäß § 41 Abs. 3 Nr. 8 StVO allenfalls ein solches nach den Vorschriften der StVO bestehendes Verbot verdeutlichen (vgl. Bay0bLG in VRS 83, 218, 219).
  • BayObLG, 14.02.1983 - 3 ObOWi 172/82
    Auszug aus KG, 06.06.1994 - 3 Ws (B) 106/94
    Sie gelten nicht für den öffentlichen Verkehrsgrund (vgl. u. a. Bay0bLG VRS 65, 78, 80).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - 5 A 2239/08

    Vor dem Hauptbahnhof in Münster abgestelltes Fahrrad durfte von der Stadt nicht

    vgl. hierzu aber auch KG, Beschluss vom 6. Juni 1994 - 2 Ss 47/94 - 3 Ws (B) 106/94 -, NZV 1994, 407.
  • VG Berlin, 09.04.2013 - 11 K 279.12

    Umsetzung eines Fahrzeugs

    Die von ihm zitierte Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin (Beschluss vom 6. Juni 1994 - 2 Ss 47/94 - juris) befasst sich dagegen allein mit der Frage, ob das Parken auf einer solchen Fläche dem in § 12 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) normierten Verbot, vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten zu halten, unterfällt.
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