Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 28.08.1997 - 2 Ss 49/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
An eine Verfahrensrüge zu stellende Darlegungsanforderungen; Vernehmung des Pflichtverteidigers in der Hauptverhandlung als Zeuge; Erfordernis der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neuruppin, 17.09.1996 - 82 Ls 38/96
- OLG Brandenburg, 28.08.1997 - 2 Ss 49/97
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 612
- NJ 1997, 595
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.10.1966 - 5 StR 477/66
Vernehmung des Verteidigers der Angeklagten als Zeuge - Gesetzlicher Ausschluss …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.1997 - 2 Ss 49/97
Dadurch allein, daß der Verteidiger als Zeuge vernommen wird, verliert er nämlich nicht sein prozessuales Amt; eine Vorschrift wie § 22 Nr. 5 StPO existiert für ihn nicht (vgl. BGH NJW 1967, 404). - BGH, 26.06.1985 - 3 StR 145/85
Vernehmung - Pflichtverteidiger - Zeuge - Beiordnung
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.1997 - 2 Ss 49/97
Vielmehr nötigt § 140 Abs. 2 StPO in einer durch den Begriff der prozessualen Fürsorgepflicht bestimmten Auslegung den Vorsitzenden zur Bestellung eines weiteren Verteidigers nur dann, wenn der bisherige Verteidiger zu einer nicht ganz unwesentlichen Frage vernommen wird (vgl. BGH NJW 1986, 78 ).
- OLG Brandenburg, 09.08.2004 - 1 Ss 65/04
Notwendige Verteidigung wegen Schwere der Tat bei drohendem Widerruf der …
Auch wenn Verfahrensrügen in der Regel ohne Bezugnahmen und Verweisungen auf die Akten und insbesondere das Sitzungsprotokoll begründet werden müssen (vgl. BGH MDR 1970, 900; NStZ 1985, 208; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 12. Januar 2004 - 1 Ss 98/03 -) war der Senat aufgrund der vom Angeklagten zugleich erhobenen - zulässigen - Sachrüge berechtigt, zur Ergänzung des unvollständigen Tatsachenvortrages der Revision auf den Inhalt des angefochtenen Urteils zurückzugreifen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ 1997, 612 f); einer erschöpfenden Darstellung des Verfahrensmangels in der Rechtsmittelschrift bedarf es in diesem Falle also dann nicht, wenn die in Frage stehenden Verfahrensvorgänge im Urteil selbst umfassend wiedergegeben und klar erkennbar sind (BGHSt 36, 385;… Senatsbeschluss vom 12. Januar 2004 a. a. O.).
Rechtsprechung
KG, 07.03.1997 - 5 Ws (B) 148/97, 2 Ss 49/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)