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   OLG Hamm, 06.06.2006 - 2 Ss 532/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5538
OLG Hamm, 06.06.2006 - 2 Ss 532/06 (https://dejure.org/2006,5538)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.06.2006 - 2 Ss 532/06 (https://dejure.org/2006,5538)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juni 2006 - 2 Ss 532/06 (https://dejure.org/2006,5538)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der tatsächlichen Feststellungen für die Annahme einer konkreten Gefahr bei der Verurteilung wegen einer Straßenverkehrsgefährdung infolge falschen Fahrens beim Überholen; Vorliegen einer konkreten Gefahr im Sinne des § 315c StGB

  • Judicialis

    StGB § 240; ; StGB § 315c

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 240; StGB § 315c
    Straßenverkehrsgefährdung; Überholen, Nötigung; konkrete Gefahr; Beinaheunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Eingriff in den Straßenverkehr

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Straßenverkehrsgefährdung durch Drängler auf BAB

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Straßenverkehrsgefährdung - Feststellungen zum "Beinaheunfall"

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 22.04.2004 - 2 Ss 594/03

    Widererkennen, Anforderungen an die Urteilsgründe, Wiedererkennungsakt;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2006 - 2 Ss 532/06
    Sie berücksichtigt die von obergerichtlichen Rechtsprechung insoweit aufgestellten Anforderungen (vgl. Senat in StV 2004, 588 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2006 - 2 Ss 532/06
    Jedenfalls muss in der konkreten Situation - was nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt worden sein, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH NJW 1995, 3131 mit weiteren Nachweisen; so genannter "Beinaheunfall"; zur konkreten Gefahr im Verkehrsstrafrecht siehe auch Berz NZV 1989, 409 ff.).
  • OLG Hamm, 20.10.2005 - 2 Ss 381/05

    Straßenverkehrsgefährdung; Feststellungen; konkrete Gefahr; rücksichtslos;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2006 - 2 Ss 532/06
    Das lässt sich nach den derzeit vom Landgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen aber nicht annehmen, Nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 315c Rn. 15 mit weiteren Nachweisen; siehe auch Senat in zfs 2006, 49 = VRR 2006, 34) liegt eine konkrete Gefahr i.S. des § 315c StGB vor, wenn die Tathandlung über die ihr innewohnende Gefährlichkeit hinaus im Hinblick auf einen bestimmten Vorgang in eine kritische Situation geführt hat.
  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07

    Kein Fahrverbot, wenn es sich nicht in einem angemessenen zeitlichen Abstand

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 6. Juni 2006 (2 Ss 532/06) das Urteil des Landgerichts vom 8. September 2005 im Schuldspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen insoweit aufgehoben, als der Angeklagte wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verurteilt worden ist, sowie im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen insgesamt.
  • LG Detmold, 09.05.2022 - 23 KLs 4/22
    Maßgeblich sind dabei insbesondere die objektiven Umstände des Einzelfalls, wie die gefahrenen Geschwindigkeiten, Abstände und die Beschaffenheit der Straße zur Ermittlung von Ausweichmöglichkeiten (OLG Hamm, Beschluss vom 06. Juni 2006 - 2 Ss 532/06 - juris Rn. 10).
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