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   OLG Hamm, 16.07.2009 - 2 Ss 558/08   

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https://dejure.org/2009,14951
OLG Hamm, 16.07.2009 - 2 Ss 558/08 (https://dejure.org/2009,14951)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.07.2009 - 2 Ss 558/08 (https://dejure.org/2009,14951)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - 2 Ss 558/08 (https://dejure.org/2009,14951)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    StPO § 274; StPO § 258
    Beweiskraft; Protokoll; Entfallen; Behauptung des Gegenteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Entfallens der Beweiskraft des Protokolls i.F.d. Behauptung einer nicht ordnungsgemäßen Gewährung des letzten Wortes in einem Strafprozess; Entfallen der Beweiskraft des Protokolls bei später Bescheidung eines Protokollberichtigungsantrags; Frist für ...

  • Judicialis

    StPO § 258; ; StPO § 274

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 258; StPO § 274
    Anforderungen an den Nachweis einer Verletzung des rechtlichen Gehörs; Rechtsfolgen der verspäteten Bescheidung eines Protokollberichtigungsantrags des Angeklagten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1994 - 4 StR 306/94

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels - Verfahrensmangel wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2009 - 2 Ss 558/08
    Insbesondere die näher ausgeführte Verfahrensrüge der Verletzung der Gewährung des letzten Wortes nach § 258 Abs. 2 StPO ist - bereits ohne die weiteren Ergänzungen mit Schriftsätzen vom 30. März 2009 und 8. Mai 2009 - gemessen an den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 1994 - 4 StR 306/94 -, BGH NStZ 90, 230; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 358 Rz 33) zulässig erhoben worden, denn es werden nicht lediglich die Fehlerhaftigkeit der Sitzungsniederschrift, sondern Mängel des Verfahrens gerügt.
  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53

    Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2009 - 2 Ss 558/08
    Die Beweiskraft des Protokolls würde zum einen nur dann entfallen, wenn sich aus dem Protokoll Meinungsverschiedenheiten zwischen den Urkundspersonen ergeben bzw. wenn eine Urkundsperson oder beide den Inhalt des Protokolls nachträglich für unrichtig erklären, so dass das Protokoll von ihrer Unterschrift nicht mehr gedeckt ist (vgl. BGHSt 4, 364; OLG Jena NStZ-RR 1997, 10).
  • OLG Jena, 10.01.1996 - 1 Ss 59/95
    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2009 - 2 Ss 558/08
    Die Beweiskraft des Protokolls würde zum einen nur dann entfallen, wenn sich aus dem Protokoll Meinungsverschiedenheiten zwischen den Urkundspersonen ergeben bzw. wenn eine Urkundsperson oder beide den Inhalt des Protokolls nachträglich für unrichtig erklären, so dass das Protokoll von ihrer Unterschrift nicht mehr gedeckt ist (vgl. BGHSt 4, 364; OLG Jena NStZ-RR 1997, 10).
  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGH Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86 -, zitiert nach juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 22. März 1995 - 3 StR 625/94 -, zitiert nach juris Rn. 3; BGH, NJW 1981, 692 mit weiteren Nachweisen; BGH, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80 -, zitiert nach juris Rn. 10; Senatsbeschluss vom 16. Juli 2009 - 2 Ss 558/08 - Fischer, StGB, 57. Aufl. 2010, § 46 Rn. 146).
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