Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.07.2000 - 2 Ss 618/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8153
OLG Hamm, 10.07.2000 - 2 Ss 618/2000 (https://dejure.org/2000,8153)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.07.2000 - 2 Ss 618/2000 (https://dejure.org/2000,8153)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Juli 2000 - 2 Ss 618/2000 (https://dejure.org/2000,8153)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8153) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Hinweispflicht des Gerichts, Beweiswürdigung, Sachverständigengutachten, eigene Sachkunde des Gerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweis; Eingestelltes Ermittlungsverfahren; Unglaubwürdigkeit eines Zeugen; Gefährliche Körperverletzung; Tatmehrheit; Körperverletzung; Beleidigung

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 244

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265, § 244
    Hinweispflicht des Gerichts, Beweiswürdigung, Sachverständigengutachten, eigene Sachkunde des Gerichts

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.07.1969 - 4 StR 237/69
    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2000 - 2 Ss 618/00
    § 265 StPO dient der Sicherung der umfassenden Verteidigung des Angeklagten und seinem Schutz vor Überraschungen im Falle der Veränderung rechtlicher oder tatsächlicher Gesichtspunkte (vgl. BGHSt 23, 95, 96; 25, 287, 289; 29, 274, 278; OLG Hamm NJW 1980, 1587).
  • BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73

    Hinweispflicht des Gerichts bei vom Anklagevorwurf abweichender Verurteilung -

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2000 - 2 Ss 618/00
    § 265 StPO dient der Sicherung der umfassenden Verteidigung des Angeklagten und seinem Schutz vor Überraschungen im Falle der Veränderung rechtlicher oder tatsächlicher Gesichtspunkte (vgl. BGHSt 23, 95, 96; 25, 287, 289; 29, 274, 278; OLG Hamm NJW 1980, 1587).
  • OLG Hamm, 06.12.1979 - 6 Ss OWi 1576/79
    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2000 - 2 Ss 618/00
    § 265 StPO dient der Sicherung der umfassenden Verteidigung des Angeklagten und seinem Schutz vor Überraschungen im Falle der Veränderung rechtlicher oder tatsächlicher Gesichtspunkte (vgl. BGHSt 23, 95, 96; 25, 287, 289; 29, 274, 278; OLG Hamm NJW 1980, 1587).
  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90

    LSD - Gewalt - Gewaltanwendung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2000 - 2 Ss 618/00
    Dies gilt insbesondere im Falle der Änderung eines für die Verurteilung wesentlichen tatsächlichen Gesichtspunktes (so in den von der Revision zitierten Entscheidungen des BGH in StV 1991, 149 - veränderte Tatzeit - und BGHSt 28, 196 - Änderung der tatsächlichen Grundlage des Schuldvorwurfs).
  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2000 - 2 Ss 618/00
    Dies gilt insbesondere im Falle der Änderung eines für die Verurteilung wesentlichen tatsächlichen Gesichtspunktes (so in den von der Revision zitierten Entscheidungen des BGH in StV 1991, 149 - veränderte Tatzeit - und BGHSt 28, 196 - Änderung der tatsächlichen Grundlage des Schuldvorwurfs).
  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2000 - 2 Ss 618/00
    § 265 StPO dient der Sicherung der umfassenden Verteidigung des Angeklagten und seinem Schutz vor Überraschungen im Falle der Veränderung rechtlicher oder tatsächlicher Gesichtspunkte (vgl. BGHSt 23, 95, 96; 25, 287, 289; 29, 274, 278; OLG Hamm NJW 1980, 1587).
  • BGH, 06.12.1957 - 5 StR 536/57

    Überraschung des Angeklagten mit der Feststellung eines tatsächlichen Umstandes -

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2000 - 2 Ss 618/00
    Der Angeklagte darf nicht mit der Feststellung einer erheblichen Tatsache überrascht werden, auf die er weder durch die Anklage noch durch den Eröffnungsbeschluss so vorbereitet ist, dass er sich äußern konnten (vgl. BGHSt 11, 88, 91; NStZ 94, 422).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht