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   OLG Naumburg, 22.05.2013 - 2 Ss 65/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14105
OLG Naumburg, 22.05.2013 - 2 Ss 65/13 (https://dejure.org/2013,14105)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.05.2013 - 2 Ss 65/13 (https://dejure.org/2013,14105)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - 2 Ss 65/13 (https://dejure.org/2013,14105)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Schwere der Tat, Beiordnung, Gesamtstrafenfähigkeit

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtverteidigung; Schwere der Tat bei mehreren Parallelverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2
    Pflichtverteidigung; Schwere der Tat bei mehreren Parallelverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch Kleinvieh macht Mist = kann zur Pflichtverteidigung führen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Pflichtverteidigung in Parallelverfahren

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 140 Abs. 2
    Notwendige Verteidigung wegen drohender Gesamtstrafenbildung

  • kuczyfu.de PDF (Auszüge)

    StPO § 140
    Schwere der Tat, Gesamtstrafe Parallelverfahren

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz)

    Pflichtverteidiger: Schwere der Tat

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Pflichtverteidiger muss manchmal auch bei geringer Straferwartung bestellt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 287
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 279/03

    Beurteilung der Schwere der Tat im Sinn des § 140 Strafprozessordnung (StPO);

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.05.2013 - 2 Ss 65/13
    Bei der Beurteilung der Schwere der Tat im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO ist stets zu berücksichtigen, ob gegen den Beschuldigten auch weitere Verfahren anhängig sind, hinsichtlich derer eine Gesamtstrafenbildung in Betracht kommt (OLG Hamm, StV 2004, Seite 586; KK-Laufhütte, 6. Auflage, Rdnr. 21 zu § 140).
  • KG, 06.01.2017 - 4 Ws 212/16

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung in Parallelverfahren bei

    Der Senat teilt deshalb die in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretene Auffassung, dass der Gerichtsvorsitzende bei der Beurteilung der Schwere der Tat im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO weitere gegen den Beschuldigten anhängige Verfahren, hinsichtlich derer eine Gesamtstrafenbildung in Betracht kommt, zu berücksichtigen hat (vgl. OLG Hamm aaO; OLG Naumburg StV 2014, 11; OLG Stuttgart aaO; KG, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - [3] 161 Ss 162/16 [88/16] - Laufhütte aaO; Lüderssen/Jahn aaO mwN).
  • LG Erfurt, 27.04.2021 - 7 Qs 89/21

    Pflichtverteidiger, mehrere Verfahren, Gesamtstrafe

    Als Begründung wird, unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg (Beschluss vom 22.05.2013, Az.: 2 Ss 65/13 ), vorgetragen, gegen den Beschwerdeführer seien mehrere Verfahren anhängig, u.a. vor dem Landgericht Gera (Az.: 1 KIs 631 Js 32827 ), vor dem Landgericht Erfurt ( Az.: 656 Js 34200/19) und beim Schöffengericht vor dem Amtsgericht Meiningen ( Az.: Ls 491 Js 19229/19 ).

    Die Grenze für die Straferwartung gilt auch, wenn sie "nur" wegen einer zu erwartenden Gesamtstrafenbildung erreicht wird (OLG Naumburg, Beschluss vom 22.05.2013, Az.: 2 Ss 65/13; OLG Halle, Beschluss vom 23.11.2018, Az.: 10a Qs 132/18; LG Magdeburg, Beschluss vom 30.04.2020, Az.: 25 Qs 802 Js 70719/20; alle veröffentlicht in juris ).

  • OLG Naumburg, 08.03.2017 - 2 Rv 7/17

    Notwendige Verteidigung: Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei drohendem

    Dies wird in der Regel angenommen, wenn die zu erwartende Freiheitsstrafe bei einem Jahr oder darüber liegt und nicht zur Bewährung ausgesetzt wird (vgl. Senat, StV 2014, 11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. Januar 2014, 2 OLG 8 Ss 259/13, juris; Löwe-Rosenberg, StPO, § 140 Rn. 57 m.w.N. in Fn. 145).
  • LG Magdeburg, 15.05.2020 - 21 Qs 47/20

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung in Parallelverfahren bei

    Anderenfalls hinge es von bloßen Zufälligkeiten, nämlich der Frage, ob die Verfahren verbunden werden oder nicht, ab, ob dem Angeschuldigten ein Verteidiger beizuordnen ist (OLG Naumburg, Urteil vom 22.05.2013, Az. 2 Ss 65/13; vgl. auch KG, Beschluss vom 06.01.2017, Az. 4 Ws 212/16 m.w.N. ).
  • LG Halle, 23.11.2018 - 10a Qs 132/18

    Pflichtverteidigerbeiordnung: Notwendige Verteidigung bei Anhängigkeit mehrerer

    (OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.2003 - 2 Ws 279/03: OLG Naumburg, Urteil vom 22. Mai 2013 - 2 Ss 65/13) Drohen dem Angeklagten daher in mehreren Parallelverfahren jeweils Strafen.
  • LG Magdeburg, 10.08.2020 - 25 Qs 79/20

    Pflichtverteidiger, Schwere der Tat

    So ist es hier, da die Schwere der Rechtsfolge nach ständiger Rechtsprechung bereits bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von über einem Jahr angenommen werden kann (OLG Naumburg, BeckRS 2013, 134; OLG Naumburg, BeckRS 2013, 10548; OLG Düsseldorf, NStZ 1995, 147; LG Stendal, LSK 2018, 50751; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63, Aufl. 2020, § 140, Rn. 23 f.; BeckOK StPO/Krawczyk, 37. Ed. 1.7.2020, StPO § 140 Rn. 23 f).
  • LG Stendal, 07.05.2021 - 503 Qs 2/21

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Jugendstrafverfahren wegen drohender

    Im allgemeinen Strafrecht ist inzwischen anerkannt, dass die "Schwere der Tat" bei einer Straferwartung von einem Jahr auch dann als erreicht gilt, auch wenn dies erst im Wege der Gesamtstrafenbildung erfolgt (vgl. nur OLG Naumburg BeckRS 2013, 10548).
  • KG, 26.10.2016 - 161 Ss 162/16

    Pflichtverteidigerbeiordnung: Schwere der Tat bei Straferwartung von einem Jahr

    Der Senat teilt die vom OLG Hamm vertretene Ansicht, dass bei der Beurteilung der Schwere der Tat i.S.d. § 140 Abs. 2 StPO auch weitere anhängige Verfahren zu berücksichtigen sind, die im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung des Angeklagten gesamtstrafenfähig sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. November 2003 - 2 Ws 279/03 - ebenso OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Mai 2013 - 2 Ss 65/13 - beide in juris).
  • LG Magdeburg, 30.04.2020 - 25 Qs 36/20

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung in Parallelverfahren bei

    Auch ist das Parallelverfahren vor dem Amtsgericht G insoweit zu berücksichtigen, da es ansonsten von bloßen Zufälligkeiten, nämlich der Frage, ob die Verfahren verbunden werden oder nicht, ab, ob dem Angeschuldigten ein Verteidiger beizuordnen ist (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, 2. Strafsenat, Entscheidung vom 22. Mai 2013, Az.: 2 Ss 65/13, zitiert nach juris).
  • LG Halle, 18.01.2022 - 3 Qs 1/22

    Pflichtverteidigung: Notwendige Verteidigung bei gleichzeitig laufenden

    Auch die Möglichkeit einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung ist bei der Bestimmung der zu erwartenden Schwere der Rechtsfolge zu berücksichtigen (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.05.2013, Az.: 2 Ss 65/13, Rn. 6, juris; Thomas/Kämpfer, in: MüKoStPO, 1. Auflage 2014, § 140 StPO, Rn. 31).
  • LG Magdeburg, 21.04.2021 - 21 Qs 10/21

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen eines weiteren Parallelverfahrens und

  • LG Magdeburg, 01.06.2022 - 21 Qs 23/22

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung in verschiedenen Verfahren

  • LG Magdeburg, 15.05.2020 - 3 Ds 60/20
  • LG Magdeburg, 18.03.2019 - 25 Qs 27/19

    Pflichtverteidiger, Schwere der Tat, Gesamtstrafe

  • LG Magdeburg, 30.04.2020 - 21 Ls 416 Js 14505/19
  • LG Halle, 09.06.2021 - 10a Qs 61/21

    Pflichtverteidiger, Gesamtstrafenfall

  • LG Magdeburg, 09.05.2022 - 22 Qs 13/22

    Pflichtverteidiger, Schwere der Rechtsfolge, Gesamtstrafe

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