Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.06.1998 - 2 Ss 660/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5971
OLG Hamm, 24.06.1998 - 2 Ss 660/98 (https://dejure.org/1998,5971)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.06.1998 - 2 Ss 660/98 (https://dejure.org/1998,5971)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juni 1998 - 2 Ss 660/98 (https://dejure.org/1998,5971)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,5971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - Ns 9 Ls 76 Js 354/97
  • OLG Hamm, 24.06.1998 - 2 Ss 660/98

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1998, 440
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Krefeld, 10.07.1974 - 8 Qs 259/74
    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.1998 - 2 Ss 660/98
    Mit der wohl weit überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur geht der Senat davon aus, daß, da § 141 StPO eine bestimmte Form für die Bestellung des Pflichtverteidigers nicht vorsieht, diese auch durch schlüssiges Verhalten des Vorsitzenden erfolgen kann (vgl. die Nachweise aus der Rechtsprechung bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 141 StPO Rn. 6; aus neuerer Zeit siehe OLG Koblenz StraFo 1997, 256 = NStZ-RR 1997, 384).

    Demgemäß hat die Rechtsprechung in der gesetzlich gebotenen Inanspruchnahme eines Verteidigers, der nicht Wahlverteidiger war, die stillschweigende Bestellung als Pflichtverteidiger gesehen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1994, 43; OLG Hamburg MDR 1974, 1039; OLG Hamm Rpfleger 1960, 224; a.A. insoweit Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 20.04.1993 - 5 Ss 171/92
    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.1998 - 2 Ss 660/98
    Demgemäß hat die Rechtsprechung in der gesetzlich gebotenen Inanspruchnahme eines Verteidigers, der nicht Wahlverteidiger war, die stillschweigende Bestellung als Pflichtverteidiger gesehen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1994, 43; OLG Hamburg MDR 1974, 1039; OLG Hamm Rpfleger 1960, 224; a.A. insoweit Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 474/95

    Keine wirksame Zustellung an einen Wahlverteidiger, der ohne das sich dessen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.1998 - 2 Ss 660/98
    Etwas anderes folgt nicht aus der Entscheidung des BGH vom 24. Oktober 1995 (1 StR 474/95 - BGHSt 41, 303), da diese ausdrücklich nur die - vom BGH verneinte - Frage behandelt, ob allein durch das Auftreten des Verteidigers in der Hauptverhandlung diesem die besondere Zustellungsvollmacht des § 145 a StPO erteilt ist.
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91

    Revisibilität der Verteidigerbestellung - Fürsorgepflicht des Vorsitzenden

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.1998 - 2 Ss 660/98
    Die Unterbevollmächtigung eines anderen Rechtsanwalts ist dem beigeordneten Rechtsanwalt nämlich nicht erlaubt (BGH StV 1981, 393; 1982, 213), auch der Sozius des beigeordneten Pflichtverteidigers darf die Verteidigung nicht führen (vgl. BGH NJW 1992, 1841; wegen weiterer Rechtsprechungs- und Literaturhinweise siehe Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 1997, Rn. 638; zur Vertretung des Pflichtverteidigers in der Hauptverhandlung siehe Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 2. Aufl., Rn. 1099 ff.).
  • RG, 01.03.1894 - 543/94

    Muß derjenige Rechtsanwalt, welcher mit dem Angeklagten in einer Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.1998 - 2 Ss 660/98
    Demgemäß kann nach Auffassung des Senats in Fällen wie dem vorliegenden, in denen der Rechtsanwalt in der Hauptverhandlung, in der Beweise erhoben werden, für den Angeklagten tätig wird, ohne daß dieser dagegen Widerspruch erhebt, von der Begründung eines Verteidigerverhältnisses ausgegangen werden (so auch RGSt 25, 152 f.).
  • OLG Saarbrücken, 17.09.2014 - 1 Ws 126/14

    Strafbefehlsverfahren: Reichweite der Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Erforderlich ist hierfür ein Verhalten des Vorsitzenden, das unter Beachtung aller hierfür maßgebenden Umstände zweifelsfrei einen solchen Schluss rechtfertigt (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 1997, 384; OLG Hamm RPfleger 1998, 440 f. - Rn. 12 nach juris; OLG Hamm AGS 2002, 91 - Rn. 5 nach juris; KG JurBüro 2013, 381 ff. - Rn. 9 nach juris).
  • OLG Hamm, 18.09.2001 - 2 (s) Sbd 6-133/01

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers, stillschweigende Beiordnung, ausdrückliche

    Mit der wohl weit überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur geht der Senat in ständiger Rechtsprechung nämlich davon aus, dass, da § 141 StPO eine bestimmte Form für die Bestellung des Pflichtverteidigers nicht vorsieht, diese auch durch schlüssiges Verhalten des Vorsitzenden erfolgen kann (vgl. die Nachweise aus der Rechtsprechung bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 141 StPO Rn. 7; aus neuerer Zeit siehe OLG Koblenz StraFo 1997, 256 = NStZ-RR 1997, 384; Senat in Rpfleger 1998, 440 = JurBüro 1998, 643).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht