Weitere Entscheidung unten: KG, 17.10.2011

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11   

Zitiervorschläge
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OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11 (https://dejure.org/2011,7136)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.06.2011 - 2 Ss 68/11 (https://dejure.org/2011,7136)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - 2 Ss 68/11 (https://dejure.org/2011,7136)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafzumessung bei Bagatelldelikten; Einschlägige Vorstrafen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 47 Abs. 1
    Strafzumessung bei Bagatelldelikten; Einschlägige Vorstrafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 21.09.2004 - 3 StR 333/04

    Versuchter Mord; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11
    Hierzu bedarf es einer tatrichterlichen Gesamtschau auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit der Angeklagten, ihrer Entwicklung, der Tatvorgeschichte, des unmittelbaren Anlasses und der Tatausführung sowie des Verhaltens nach den Taten unter Hinzuziehung eines Sachverständigen (BGH NStZ 2000, 585 f.; 2005, 326, 327; 2009, 258, 259; NStZ-RR 2003, 165, 166; 2005, 137, 138; 2006, 235, 236; 2010, 7, 8; Fischer, § 20 Rdn. 43, 60).

    Es schließt sich die rechtliche Wertung des Tatrichters an, ob die Schuldfähigkeit der Angeklagten zum Zeitpunkt der Taten fehlte (selten) oder erheblich vermindert war (BGH NStZ 2005, 326, 327).

  • BGH, 23.09.2009 - 5 StR 287/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Feststellung eines Eingangsmerkmals;

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11
    Das Landgericht konnte vor diesem Hintergrund schon deshalb keine Schlüsse auf die Unrechtseinsicht und die Steuerungsfähigkeit ziehen, weil es sich nicht bemühte, die in Betracht kommenden Persönlichkeitsstörungen ordnungsgemäß einzugrenzen, aufzuklären und ggf. in ihrer kumulativen oder gemischten Wirkung (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 299, 300; 2010, 7, 8) zu erfassen.

    Hierzu bedarf es einer tatrichterlichen Gesamtschau auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit der Angeklagten, ihrer Entwicklung, der Tatvorgeschichte, des unmittelbaren Anlasses und der Tatausführung sowie des Verhaltens nach den Taten unter Hinzuziehung eines Sachverständigen (BGH NStZ 2000, 585 f.; 2005, 326, 327; 2009, 258, 259; NStZ-RR 2003, 165, 166; 2005, 137, 138; 2006, 235, 236; 2010, 7, 8; Fischer, § 20 Rdn. 43, 60).

  • BGH, 05.04.2006 - 2 StR 41/06

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe); Totschlag in einem minder schweren Fall;

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11
    Zu den beachtlichen Defekten zählen u.a. (vgl. Fischer, § 20 Rdn. 41 m.w.N.) die schizoide (vgl. BGH NStZ 2005, 325) und auch die Borderline-Persönlichkeitsstörung (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 235).

    Hierzu bedarf es einer tatrichterlichen Gesamtschau auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit der Angeklagten, ihrer Entwicklung, der Tatvorgeschichte, des unmittelbaren Anlasses und der Tatausführung sowie des Verhaltens nach den Taten unter Hinzuziehung eines Sachverständigen (BGH NStZ 2000, 585 f.; 2005, 326, 327; 2009, 258, 259; NStZ-RR 2003, 165, 166; 2005, 137, 138; 2006, 235, 236; 2010, 7, 8; Fischer, § 20 Rdn. 43, 60).

  • BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97

    Anforderungen an die Erörterung einer verminderte Schuldfähigkeit begründenden

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11
    Die erwähnte Abhängigkeit von ihrem Lebenspartner und der festgestellte Einfluss dieses Mannes auf die Taten weisen zusätzlich auf eine abhängige Persönlichkeitsstörung hin (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 4. Juni 1997, 2 StR 188/97).

    Hierzu genügt es, im Hinblick auf die Auswirkungen der Persönlichkeitsstörungen einen Vergleich zu schwächeren Formen von gleichgerichteten Erkrankungen zu ziehen (BGH, Urteil vom 4. Juni 1999, 2 StR 188/97).

  • OLG Braunschweig, 25.10.2001 - 1 Ss 52/01
    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11
    Ist die Tatschuld gering, können auch einschlägige Vorstrafen ohne weitergehende besondere erschwerende Umstände nicht zu einem wesentlich höheren Unrechtsgehalt der Tat führen (OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; OLG Stuttgart NJW 2007, 37, 38; OLG Hamm, Beschluss vom 18. November 2002, 2 Ss 768/02 - zitiert in juris; Beschluss vom 10. Januar 2008, 3 Ss 491/07 - zitiert in juris).
  • OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ss 768/02

    Freiheitsstrafe, Bagatelldelikt, Übermaßverbot

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11
    Ist die Tatschuld gering, können auch einschlägige Vorstrafen ohne weitergehende besondere erschwerende Umstände nicht zu einem wesentlich höheren Unrechtsgehalt der Tat führen (OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; OLG Stuttgart NJW 2007, 37, 38; OLG Hamm, Beschluss vom 18. November 2002, 2 Ss 768/02 - zitiert in juris; Beschluss vom 10. Januar 2008, 3 Ss 491/07 - zitiert in juris).
  • OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss 491/07

    Freiheitsstrafe; kurzfristige; Schuldausgleich; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11
    Ist die Tatschuld gering, können auch einschlägige Vorstrafen ohne weitergehende besondere erschwerende Umstände nicht zu einem wesentlich höheren Unrechtsgehalt der Tat führen (OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; OLG Stuttgart NJW 2007, 37, 38; OLG Hamm, Beschluss vom 18. November 2002, 2 Ss 768/02 - zitiert in juris; Beschluss vom 10. Januar 2008, 3 Ss 491/07 - zitiert in juris).
  • OLG München, 10.08.2009 - 5St RR 201/09

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung durch

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11
    Es ist anhand konkreter Tatsachen in gründlicher Würdigung ihrer Persönlichkeit, der Taten, deren Hintergründe, der Einstellung der Angeklagten sowie der den einschlägigen Vorstrafen zugrunde liegenden Taten darzustellen, warum jedes andere zulässig Reaktionsmittel keine Einwirkung auf die Angeklagte gewährleistet (BayObLG NStZ-RR 2003, 275, 276; OLG Nürnberg a.a.O.; Senat a.a.O.; Franke, § 47 Rdn. 14) oder die Wahrung der Rechtsordnung unbedingt die Freiheitsstrafe fordert (OLG München, Urteil vom 10. August 2009, 5 St RR 201/09 - zitiert in juris).
  • BGH, 18.01.2005 - 4 StR 532/04

    Schuldfähigkeit und Unterbringung bei Vorliegen einer "Persönlichkeitsstörung"

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11
    Hierzu bedarf es einer tatrichterlichen Gesamtschau auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit der Angeklagten, ihrer Entwicklung, der Tatvorgeschichte, des unmittelbaren Anlasses und der Tatausführung sowie des Verhaltens nach den Taten unter Hinzuziehung eines Sachverständigen (BGH NStZ 2000, 585 f.; 2005, 326, 327; 2009, 258, 259; NStZ-RR 2003, 165, 166; 2005, 137, 138; 2006, 235, 236; 2010, 7, 8; Fischer, § 20 Rdn. 43, 60).
  • BGH, 14.04.1999 - 3 StR 45/99

    Minder schwerer Fall des Raubes; verminderte Schuldfähigkeit, Schuldunfähigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11
    Das gilt insbesondere, wenn sie sich innerhalb der Bandbreite menschlichen Verhaltens bewegt (BGH NStZ 1999, 395).
  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 400/07

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage (Abgrenzung von nicht vorlagefähigen

  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 195/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

  • BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08

    Verminderte Schuldfähigkeit (Strafrahmenverschiebung; selbst zu verantwortende

  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05

    Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum

  • BGH, 02.12.1997 - 4 StR 581/97

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mords in Tateinheit mit Freiheitsberaubung

  • BGH, 08.09.2010 - 2 StR 407/10

    Rechtsfehlerhafte Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe (Unerlässlichkeit;

  • OLG Hamburg, 11.08.2003 - II-56/03

    Kein Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Ausgleich des geringen Wertes durch

  • BGH, 25.02.2003 - 4 StR 30/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positiv festgestellter länger

  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

  • BayObLG, 22.07.2003 - 5St RR 167/03

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Straftaten mit geringer Schadenshöhe

  • KG, 04.11.2008 - 1 Ss 375/08

    Strafzumessung: Verhängung einer zweimonatigen Freiheitsstrafe wegen

  • OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 2 Ss 138/02

    Ahndung von Bagatelldelikten: Verstoß gegen das Übermaßverbot durch Verhängung

  • BayObLG, 31.03.2003 - 4St RR 18/03

    Einschleusen illegaler Ausländer ; Tatbegehung durch Einschleusung

  • OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 1 Ss 99/08

    Strafzumessung: (Un-)Verhältnismäßigkeit von kurzen Freiheitsstrafen auf Grund

  • OLG Celle, 18.08.2003 - 22 Ss 101/03

    Änderung eines Rechtsfolgenausspruches durch das Revisionsgericht; Ermessen über

  • BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 2178/98

    Wegen ungenügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

  • OLG Naumburg, 11.06.2008 - 2 Ss 484/07

    Prüfung der ordnungsgemäßen Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei

  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99

    (Verminderte) Schuldfähigkeit; Prüfungsanforderungen; Alkohol;

  • OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14

    Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig

    Diese Auffassung wird auch von anderen Oberlandesgerichten geteilt (vgl. z. B. OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.07.2009 - 1 Ss 48/09 - juris; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Dresden, Beschl. v. 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14; OLG München, Beschl. v. 10.08.2009.5 St RR 201/09 - juris; OLG Naumburg, Beschl. v. 28.06.2011 - 2 Ss 68/11 - juris).
  • OLG Naumburg, 12.03.2012 - 2 Ss 157/11

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung in Strafsachen; Schuldumfang beim

    Die Unerlässlichkeit bedarf einer besonderen und eingehenden Begründung (§ 267 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 StPO; Francke in MüKoStGB § 47 Rdn. 9), sie bedeutet mehr als Gebotenheit (BGH 2 StR 407/10 vom 08. September 2010, zitiert nach JURIS; Senat, Beschluss vom 28. Juni 2011, 2 Ss 68/11).
  • OLG Naumburg, 30.06.2016 - 2 Rv 50/16

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe: Berücksichtigung der Entwicklung eines

    Sie bedeutet mehr als Gebotenheit (BGH 2, StR 407/10 vom 8. September 2010, Senat, Beschlüsse vom 13. August 2015 - 2 Rv 94/15, Beschluss vom 12. März 2012 - 2 Ss 157/11, Beschluss vom 28. Juni 2011, 2 Ss 68/11, alle zitiert nach juris, Francke in MüKo StGB, § 47 Rn 9).
  • OLG Naumburg, 13.08.2015 - 2 Rv 94/15

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei negativer Kriminalprognose

    Die Unerlässlichkeit muss mit einer umfassenden und erschöpfenden Begründung unter Beachtung des Regel-Ausnahmeverhältnisses dargestellt werden (BGH 2 StR 407/10 vom 08. September 2010, zitiert nach juris; Francke in MüKo, StGB, § 47 Rdnr. 9; Senat, Beschlüsse vom 28. Juni 2011, 2 Ss 68/11 und 12. März 2012, 2 Ss 157/11).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2018 - 53 Ss 144/17

    Diebstahl geringwertiger Sachen - Verhängung einer Freiheitsstrafe

    Dass auch bei Bagatellstraftaten die Verhängung einer kurzzeitigen, auch vollstreckbaren Freiheitsstrafe i.S.v. § 47 StGB nicht grundsätzlich ausscheidet, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Juli 2009 - 1 Ss 48/09 m.w.N.; siehe ebenso: OLG Hamm, Beschluss vom 06. März 2014, III, 1 RVs 10/14; OLG Hamm, Beschluss vom 03. Dezember 2013, III 1 RVs 90/13; OLG Hamm, Urteil vom 21. Oktober 2014, III 1 RVs 82/14; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Dresden, Beschluss vom 21. Juli 2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14; OLG München, Beschluss vom 10. August 2009, 5 St RR 201/09; OLG Naumburg, Beschluss vom 28. Juni 2011, 2 Ss 68/11) und ist auch von Verfassung wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 50, 205; BVerfG, Beschluss vom 09. Juni 1994, 2 BvR 710/94).
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Rechtsprechung
   KG, 17.10.2011 - 3 Ws (B) 144/11 - 2 Ss 68/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14698
KG, 17.10.2011 - 3 Ws (B) 144/11 - 2 Ss 68/11 (https://dejure.org/2011,14698)
KG, Entscheidung vom 17.10.2011 - 3 Ws (B) 144/11 - 2 Ss 68/11 (https://dejure.org/2011,14698)
KG, Entscheidung vom 17. Oktober 2011 - 3 Ws (B) 144/11 - 2 Ss 68/11 (https://dejure.org/2011,14698)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Außergerichtliche Verteidigervollmacht, Einzelfallumstände

  • verkehrslexikon.de

    Kein Ausschlusses der gesetzlichen Empfangsvollmacht für Bußgeldbescheide in der Vollmacht des Rechtsanwalts

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit des Vorliegens einer Verteidigervollmacht von den konkreten Umständen des Einzelfalles; Berücksichtigung der Gesamtumstände des Auftretens eines Rechtsanwalts für den Betroffenen für die Beurteiligung des Vorliegens eines Verteidigungsverhältnisses

  • rechtsportal.de

    OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 9; OWiG § 51 Abs. 3
    Abhängigkeit des Vorliegens einer Verteidigervollmacht von den konkreten Umständen des Einzelfalles; Berücksichtigung der Gesamtumstände des Auftretens eines Rechtsanwalts für den Betroffenen für die Beurteiligung des Vorliegens eines Verteidigungsverhältnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vollmachtstricks: Außergerichtliche Vollmacht?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Außergerichtliche (Verteidiger)Vollmacht - Neues vom KG

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 309/05

    Entziehung oder Einschränkung der gesetzlichen Zustellungsvollmacht durch den

    Auszug aus KG, 17.10.2011 - 3 Ws (B) 144/11
    Ein solcher Ausschluss ist aber nicht möglich, solange das Verteidigungsverhältnis besteht (vgl. OLG Dresden, DAR 2005, 572 ; Seitz in Göhler, OWiG 15. Aufl., § 51 Rdn. 44a m.N.).
  • OLG Hamm, 27.11.2003 - 2 Ss 647/03

    Verjährungsunterbrechung; Zustellung; Verteidigervollmacht; außergerichtliche

    Auszug aus KG, 17.10.2011 - 3 Ws (B) 144/11
    Der Senat bejaht, abweichend von ähnlich gelagerten Fällen einer außergerichtlichen Vollmacht, die den Entscheidungen des OLG Hamm (DAR 2004, 105 ), des Brandenburgischen OLG (ZfS 2005, 571) und des Senats (VRS 112, 475) zugrunde lagen, das Vorliegen eines Verteidigungsverhältnisses und einer Verteidigervollmacht.
  • OLG Brandenburg, 04.10.2007 - 2 Ss OWi 142 B/07

    Bußgeldverfahren: Zuständigkeit für die Entscheidung über die Wiedereinsetzung

    Auszug aus KG, 17.10.2011 - 3 Ws (B) 144/11
    Unabhängig davon, ob die Formulierung "Verteidigung" im Einzelfall gebraucht wird, ist aus den äußeren Umständen, insbesondere aus den Willensbekundungen, den Betroffenen zu vertreten, zu beurteilen, ob ein Verteidigerverhältnis vorliegt (vgl. OLG Brandenburg, VRS 113, 434).
  • OLG Jena, 07.12.2006 - 1 Ss 130/06

    Zur Auslegung einer im Bußgeldverfahren von einem Rechtsanwalt vorgelegten

    Auszug aus KG, 17.10.2011 - 3 Ws (B) 144/11
    Ferner sind über den Wortlaut der eingereichten Vollmacht hinaus bei der Frage, ob ein Verteidigungsverhältnis vorliegt, auch die Gesamtumstände des Auftretens eines Rechtsanwaltes für den Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. Thüringer OLG, VRS 112, 360).
  • KG, 09.12.2005 - 3 Ws (B) 637/05

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Wirksamkeit der Zustellung des Bußgeldbescheids an

    Auszug aus KG, 17.10.2011 - 3 Ws (B) 144/11
    Der Senat bejaht, abweichend von ähnlich gelagerten Fällen einer außergerichtlichen Vollmacht, die den Entscheidungen des OLG Hamm (DAR 2004, 105 ), des Brandenburgischen OLG (ZfS 2005, 571) und des Senats (VRS 112, 475) zugrunde lagen, das Vorliegen eines Verteidigungsverhältnisses und einer Verteidigervollmacht.
  • OLG Köln, 04.01.2013 - 1 RBs 334/12

    Unwirksamkeit der Zustellung an den Verteidiger bei Fehlen der Vollmachtsurkunde

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung trotz Fehlens einer bei den Akten befindlichen Verteidigervollmacht bzw. in der Hauptverhandlung zu Protokoll erklärten Vollmacht eine wirksame Zustellung angenommen worden ist, betraf dies Fälle, in denen nur eine außergerichtliche Vollmacht zu den Akten gereicht worden war (vgl. dazu Brandenburgisches Oberlandesgericht VRS 113, 434; Thüringer OLG VRS 112, 360, OLG Düsseldorf NJW 2008, 2727 ff. = NZV 2008, 588 ff.; OLG Dresden, VerkMitt 2007, Nr. 63; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 08.04.2008, zitiert nach juris; OLG Hamm DAR 2004, 105; KG Berlin VRS 112, 475 und VRS 122, 34; OLG Karlsruhe, Beschluss NStZ 2009, 295;; vgl. auch SenE vom 01.06.2007 - 83 Ss-OWi 48/07 -139-; SenE vom 02.02.2010 - III-1RBs 27/10).
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