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   OLG Hamm, 10.08.2000 - 2 Ss 686/2000, 2 Ss 686/00   

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https://dejure.org/2000,11292
OLG Hamm, 10.08.2000 - 2 Ss 686/2000, 2 Ss 686/00 (https://dejure.org/2000,11292)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.08.2000 - 2 Ss 686/2000, 2 Ss 686/00 (https://dejure.org/2000,11292)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. August 2000 - 2 Ss 686/2000, 2 Ss 686/00 (https://dejure.org/2000,11292)
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Nicht feststellbarer Schuh

§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, Turnschuh ist i.d.R. kein gefährliches Werkzeug, auch wenn er für Tritte in das Gesicht verwendet wird

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Gefährliche Körperverletzung, gefährliches Werkzeug, beschuhter Fuß, Tritt an den Kopf, in dubio pro reo

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefährliche Körperverletzung; Gefährliches Werkzeug; Tatrichter; Beschuhter Fuß; Rechtsfehler

  • Judicialis

    StGB § 224

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 350
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere

    Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2000 - 2 Ss 686/00
    Zwar kann nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur ein "beschuhter Fuß" ein gefährliches Werkzeug im Sinn des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB sein (vgl. u.a. BGHSt 30, 375 f. = NJW 1982, 1164, 1165; BGH NStZ 1984, 328, 329 mit weiteren Nachweisen; OLG Schleswig SchlHA 1980, 172; Tröndle in Tröndle/Fischer, StGB, 49 Aufl., § 224 Rn. 8 mit weiteren Nachweisen).

    Erforderlich ist dazu aber, dass es sich entweder um einen festen, schweren Schuh und nicht nur um einen leichten (Turn)Schuh handelt (vgl. dazu OLG Schleswig SchlHA 1987, 105; OLG Düsseldorf NJW 1989, 920) oder dass mit einem "normalen Straßenschuh" zumindest mit Wucht oder Heftigkeit einem anderen in das Gesicht oder empfindliche andere Körperteile getreten wird (BGH NStZ 1984, 328, 329 und Beschluss vom 24. September 1987 - NStE Nr. 3 zu § 223 a StGB).

  • OLG Düsseldorf, 15.11.1988 - 2 Ss 329/88
    Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2000 - 2 Ss 686/00
    Erforderlich ist dazu aber, dass es sich entweder um einen festen, schweren Schuh und nicht nur um einen leichten (Turn)Schuh handelt (vgl. dazu OLG Schleswig SchlHA 1987, 105; OLG Düsseldorf NJW 1989, 920) oder dass mit einem "normalen Straßenschuh" zumindest mit Wucht oder Heftigkeit einem anderen in das Gesicht oder empfindliche andere Körperteile getreten wird (BGH NStZ 1984, 328, 329 und Beschluss vom 24. September 1987 - NStE Nr. 3 zu § 223 a StGB).
  • BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81

    Erfüllung des Tatbestandes des § 250 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) bei

    Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2000 - 2 Ss 686/00
    Zwar kann nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur ein "beschuhter Fuß" ein gefährliches Werkzeug im Sinn des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB sein (vgl. u.a. BGHSt 30, 375 f. = NJW 1982, 1164, 1165; BGH NStZ 1984, 328, 329 mit weiteren Nachweisen; OLG Schleswig SchlHA 1980, 172; Tröndle in Tröndle/Fischer, StGB, 49 Aufl., § 224 Rn. 8 mit weiteren Nachweisen).
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