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   OLG Hamm, 16.07.1997 - 2 Ss 706/97   

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OLG Hamm, 16.07.1997 - 2 Ss 706/97 (https://dejure.org/1997,3125)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.07.1997 - 2 Ss 706/97 (https://dejure.org/1997,3125)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juli 1997 - 2 Ss 706/97 (https://dejure.org/1997,3125)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Berufungsbeschränkung auf das Strafmaß; Umfang der Bezugnahme auf erstinstanzliche Feststellungen; Umfang der Feststellungen zur Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 369
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 13.10.1988 - Ss 435/88

    Bezugnahme, Urteil, Berufungsurteil

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.1997 - 2 Ss 706/97
    In Rechtsprechung und Literatur ist zwar anerkannt, dass für Berufungsurteile etwas anderes gelten kann (vgl. u.a. OLG Oldenburg StV 1989, 55, OLG Celle Nds.Rpfl. 1992, 240; OLG Köln VRS 86, 351), wenn durch die Bezugnahme die Gesamtdarstellung nicht unklar wird und genau angegeben wird, in welchem Umfang der Inhalt des erstinstanzlichen Urteils übernommen wird (s. außer der oben zitierten Rechtsprechung noch BGHSt 33, 59, 61), wobei nicht ganz unbestritten ist, welche Anforderungen an eine "genaue Bezugnahme" zu stellen sind (s. einerseits OLG Celle, a.a.O.; andererseits OLG Köln VRS 86, 351, 353).
  • OLG Köln, 24.11.1993 - Ss 512/92

    Berufungsgericht; Befugnis; Erstinstanzliche Urteil; Bezugnahme; Anforderungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.1997 - 2 Ss 706/97
    In Rechtsprechung und Literatur ist zwar anerkannt, dass für Berufungsurteile etwas anderes gelten kann (vgl. u.a. OLG Oldenburg StV 1989, 55, OLG Celle Nds.Rpfl. 1992, 240; OLG Köln VRS 86, 351), wenn durch die Bezugnahme die Gesamtdarstellung nicht unklar wird und genau angegeben wird, in welchem Umfang der Inhalt des erstinstanzlichen Urteils übernommen wird (s. außer der oben zitierten Rechtsprechung noch BGHSt 33, 59, 61), wobei nicht ganz unbestritten ist, welche Anforderungen an eine "genaue Bezugnahme" zu stellen sind (s. einerseits OLG Celle, a.a.O.; andererseits OLG Köln VRS 86, 351, 353).
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.1997 - 2 Ss 706/97
    In Rechtsprechung und Literatur ist zwar anerkannt, dass für Berufungsurteile etwas anderes gelten kann (vgl. u.a. OLG Oldenburg StV 1989, 55, OLG Celle Nds.Rpfl. 1992, 240; OLG Köln VRS 86, 351), wenn durch die Bezugnahme die Gesamtdarstellung nicht unklar wird und genau angegeben wird, in welchem Umfang der Inhalt des erstinstanzlichen Urteils übernommen wird (s. außer der oben zitierten Rechtsprechung noch BGHSt 33, 59, 61), wobei nicht ganz unbestritten ist, welche Anforderungen an eine "genaue Bezugnahme" zu stellen sind (s. einerseits OLG Celle, a.a.O.; andererseits OLG Köln VRS 86, 351, 353).
  • OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ss 501/02

    Urteilsgründe: Zulässige Bezugnahme auf die erstinstanzlichen Feststellungen zu

    Sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur ist allgemein anerkannt, dass Berufungsgerichte in bestimmten Fällen in begrenztem Umfang auf ein erstinstanzliches Urteil Bezug nehmen dürfen (BGHSt 33, 59; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 369; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. August 1989 - 2 Ss 317/89, zitiert nach Juris; OLG Celle, Beschluss vom 13. Dezember 1988 - 1 Ss 241/88, zitiert nach Juris; Engelhardt a.a.O. Rdn 5; Gollwitzer a.a.O. Rdn 30; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn 2a; Pfeiffer a.a.O. Rdn 3).

    Pauschalverweisungen oder Verweisungen, die den Gegenstand der Bezugnahme nicht klar erkennen lassen, sind nach allgemeiner Meinung unzulässig (OLG Hamm NStZ-RR 1997, 369; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn 2a; Gollwitzer a.a.O. Rdn 30; Engelhardt a.a.O Rdn 5).

    Insbesondere hinsichtlich des Schuldspruchs können Berufungsgerichte auf Feststellungen der ersten Instanz Bezug nehmen, sofern durch die Bezugnahme die Gesamtdarstellung nicht unklar wird und genau angegeben ist, in welchem Umfang der Inhalt des erstinstanzlichen Urteils übernommen wird (vgl. schon RGSt 59, 78; 59, 427; 66, 8; OLG Hamm NJW 1952, 77; OLG Stuttgart NJW 1968, 1792; Die Justiz 1979, 270; OLG Celle NStZ 1989, 340; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 369; Gollwitzer a.a.O. Rdn 29; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn 2a).

    Hinsichtlich der Möglichkeit der Bezugnahme des Berufungsgerichts bei den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen wird in Teilen der Rechtsprechung (OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. September 2002 - 4 Ss 387/02; KG, Beschlüsse vom 31. März 2000 und 08. Mai 2000 - 1 Ss 66/00 und 1 Ss 116/00, jeweils zitiert nach Juris; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 369) und der Kommentarliteratur (Engelhardt a.a.O. Rdn 4f; Julius a.a.O. Rdn 6) vertreten, dass eine Bezugnahme nicht möglich sei.

    Nach den Grundsätzen des Senats hätten auch die vom Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm NStZ-RR 1997, 369) und Kammergericht Berlin (Beschluss vom 31. März 2000 - 1 Ss 66/00, zitiert nach Juris) aufgehobenen Urteile keinen Bestand, da in beiden Verfahren die Bezugnahme durch die Berufungsgerichte zu unpräzise war.

  • BGH, 06.07.2000 - 5 StR 149/00

    Divergenzvorlage; Mangelhafte Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der

    Es sieht sich daran - weil es an ausreichenden Feststellungen zu dem mit der wirksamen Berufungsbeschränkung in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch im Berufungsurteil fehle, dem auch keine hinreichend deutlich umgrenzte Bezugnahme auf das amtsgerichtliche Urteil zu entnehmen sei - durch Beschlüsse des Oberlandesgerichts Celle vom 24. März 1992 -1 Ss 42/92 - (NdsRpfl 1992, 240) und des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. Juli 1997 - 2 Ss 706/97 - (NStZ-RR 1997, 369) gehindert.
  • OLG Celle, 29.11.2021 - 2 Ss 132/21

    Gesamtstrafenbildung trotz Verschlechterungsverbots bei Anordnung der

    Zwar ist sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur allgemein anerkannt, dass Berufungsgerichte in bestimmten Fällen in begrenztem Umfang auf ein erstinstanzliches Urteil Bezug nehmen dürfen (BGHSt 33, 59; OLG Hamm, Beschluss vom 16.07.1997, 2 Ss 706/97; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. August 1989, 2 Ss 317/89), soweit durch die Bezugnahme die Gesamtdarstellung des Urteils i.S.d. § 267 StPO nicht unklar wird (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO a.a.O., § 267, Rn. 2a).
  • OLG Hamm, 11.02.2002 - 2 Ss 1077/01

    Berufungsbeschränkung; Umfang der Bezugnahme im tatrichterlicher Urteil;

    1992, 240; OLG Köln VRS 86, 351; Senat in NStZ-RR 1997, 369 = VRS 94, 117).
  • KG, 13.12.2006 - 1 Ss 305/06

    Strafaussetzung zur Bewährung: Begründungsanforderungen bei erneuter Gewährung

    Aus den insoweit bindenden Feststellungen des amtsgerichtlichen Urteils, auf die das Landgericht durch konkrete Bezeichnung der übernommenen Teile in zulässiger Weise Bezug genommen hat (vgl. BGHSt 33, 59, 60; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 369; Meyer-Goßner, § 267 Rdn. 2a), ergibt sich, daß der Angeklagte zur Tatzeit - am 9. Mai 2005 gegen 17.50 Uhr - aufgrund einer "schon länger" bestehenden Heroinabhängigkeit unter Entzugserscheinungen litt, weil er an diesem Tag noch kein Heroin zu sich genommen hatte; die Tat - die Entwendung eines Paars Sportschuhe - diente der möglichst schnellen Beschaffung neuer Drogen aus dem Verkaufserlös des Diebesgutes.
  • OLG Hamm, 08.01.2009 - 5 Ss 528/08

    Berufungsbeschränkung; Rechtskraft; Feststellungen; Bezugnahme

    Soweit das Oberlandesgericht Hamm in der Vergangenheit (OLG Hamm NStZ-RR 1997, 369) die Auffassung vertreten hat, das Berufungsgericht müsse genau angeben, in welchem Umfang auf die tatrichterlichen Feststellungen Bezug genommen wird, hat das Oberlandesgericht Hamm diese Rechtsprechung im Hinblick auf die Entscheidung des BGH in NStZ-RR 2001, 202 ausdrücklich aufgegeben (OLG Hamm VRS 102, 206, 207).
  • KG, 22.10.2019 - 3 Ss 83/19

    Revision im Strafverfahren: Bezugnahme des Berufungsgerichts auf

    Es muss indessen der konkrete Umfang, in dem das Berufungsgericht die tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen des Amtsgerichts übernimmt, deutlich werden (vgl. BVerfG NJW 2004, 209; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 369; Stuckenberg, a.a.O., Rn. 33 m.w.N.).
  • KG, 22.10.2020 - 3 Ss 83/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

    Es muss indessen der konkrete Umfang, in dem das Berufungsgericht die tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen des Amtsgerichts übernimmt, deutlich werden (vgl. BVerfG NJW 2004, 209; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 369; Stuckenberg, a.a.O., Rn. 33 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.03.2002 - 2 Ss 149/02

    Unterlassene Gesamtstrafenbildung, Berufungsverfahren, nachträgliche

    Wegen der wirksamen Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist eine solche Bezugnahme vielmehr entbehrlich, da es allein auf die ausreichende Feststellung der den rechtskräftigen Schuldspruch tragenden Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil ankommt (zu vgl. BGH NStZ-RR 2001, 202 f.; OLG Celle, OLGSt, StPO, § 267 Nr. 8; einschränkend dagegen Senatsbeschluss vom 16.07.1997 - 2 Ss 706/97 -).
  • OLG Hamm, 02.08.1999 - 2 Ss 1525/98

    Aufhebung, minder schwerer Fall, Fehlen von Strafmilderungsgründen, keine

    Dabei kann es dahinstehen, ob die im angefochtenen Urteil ohne weitere Konkretisierung vorgenommene Bezugnahme auf die den Schuldspruch tragenden Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils in noch zulässiger Weise erfolgt ist (vgl. Senatsbeschluß vom 26. April 1999 in 2 Ss 314/99 m.w.N. sowie Senatsbeschluß vom 16. Juli 1997 in 2 Ss 706/97 = NStZ-RR 1997, 369 unter Hinweis auf OLG Celle, Nds. Rpfl. 1992, 240 einerseits und OLG Köln VRS 86, 351 andererseits).
  • OLG Hamm, 08.10.2004 - 1 Ss 402/04

    Strafzumessung; Absehen von der Aufhebung; angemessene Strafe

  • KG, 22.10.2020 - 121 Ss 147/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

  • BayObLG, 23.03.2021 - 202StRR 30/21

    Bindungswirkung bei einer Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • BayObLG, 23.03.2021 - 202 StRR 30/21

    Eigene Feststellungen des Berufungsgerichts, persönlicher Werdegang, wirksame

  • OLG Jena, 16.03.2005 - 1 Ss 45/05

    Urteilsgründe

  • OLG Hamm, 12.04.2001 - 1 Ss 159/01

    Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung; ausreichende tatsächliche

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