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   OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12   

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https://dejure.org/2012,12251
OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12 (https://dejure.org/2012,12251)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.02.2012 - 2 Ss 9/12 (https://dejure.org/2012,12251)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 (https://dejure.org/2012,12251)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegungspflicht des Tatgerichts bei Verdacht einer Aussageabsprache der Belastungszeugen; Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung bei kurzfristiger Freiheitsstrafe

  • strafrechtsiegen.de

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungsbeschränkung bei kurzfristiger Freiheitsstrafe; Anforderungen an die Urteilsgründe [Aussageabsprache der Belastungszeugen]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 289
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04

    Unerlaubter Besitz einer geringen Menge Heroin: Fehlerhafte Verhängung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12
    Aus dieser Begründung muss sich ergeben, aufgrund welcher konkreten Umstände sich die Tat oder der Täter derart von dem Durchschnitt solcher Taten oder dem durchschnittlichen Täter abhebt, dass eine Freiheitsstrafe ausnahmsweise unerlässlich ist (OLG Karlsruhe StV 2005, 275).

    Insbesondere - dies lassen die Ausführungen des Amtsgerichts (UA S. 13) befürchten - darf nicht durch den schematischen Hinweis auf einschlägige Vorstrafen und ein Bewährungsversagen auf die Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB geschlossen werden (OLG Karlsruhe StV 2003, 622 f.; StV 2005, 275 f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).

  • OLG Köln, 18.02.2003 - Ss 36/03

    Kurze Freiheitsstrafen sollen eine Ausnahme sein

    Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12
    Solche Freiheitsstrafen unter sechs Monaten sind aber nur dann auszusprechen, wenn sich diese Sanktion aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (BGH StV 2003, 485; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).

    Insbesondere - dies lassen die Ausführungen des Amtsgerichts (UA S. 13) befürchten - darf nicht durch den schematischen Hinweis auf einschlägige Vorstrafen und ein Bewährungsversagen auf die Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB geschlossen werden (OLG Karlsruhe StV 2003, 622 f.; StV 2005, 275 f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und

    Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12
    Insbesondere - dies lassen die Ausführungen des Amtsgerichts (UA S. 13) befürchten - darf nicht durch den schematischen Hinweis auf einschlägige Vorstrafen und ein Bewährungsversagen auf die Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB geschlossen werden (OLG Karlsruhe StV 2003, 622 f.; StV 2005, 275 f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 2 Ss 138/02

    Ahndung von Bagatelldelikten: Verstoß gegen das Übermaßverbot durch Verhängung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12
    Insbesondere - dies lassen die Ausführungen des Amtsgerichts (UA S. 13) befürchten - darf nicht durch den schematischen Hinweis auf einschlägige Vorstrafen und ein Bewährungsversagen auf die Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB geschlossen werden (OLG Karlsruhe StV 2003, 622 f.; StV 2005, 275 f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).
  • BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04

    Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch bei lückenhaften

    Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12
    Deshalb kann und darf das Revisionsgericht regelmäßig diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12
    Der Tatrichter hat vielmehr den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten eines Angeklagten nahelegt, in Verbindung mit den sonst festgestellten Tatsachen erschöpfend zu würdigen und diese Würdigung in den Urteilsgründen darzulegen (Meyer-Goßner a.a.O.; BGH NJW 1980, 2423; BGH MDR 1975, 548).
  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12
    aaa) Unstreitig ist zwar, dass eine Rechtsmittelbeschränkung allein auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen wie jede wirksame Rechtsmittelbeschränkung möglich ist, BGHSt 47, 32, 35.
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 92/03

    Rechtsfehlerhafte Vernehmung des sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen

    Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12
    Solche Freiheitsstrafen unter sechs Monaten sind aber nur dann auszusprechen, wenn sich diese Sanktion aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (BGH StV 2003, 485; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).
  • BGH, 17.02.2009 - 3 StR 490/08

    Urteilsgründe (Trennung von Feststellungen und Beweiswürdigung; keine

    Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12
    Dies bedeutet gerade nicht, dass in allen Einzelheiten darzulegen ist, auf welche Weise der Richter zu gewissen Feststellungen gelangt ist (BGH NStZ 2009, 403; Meyer-Goßner a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beschränkung der Berufung bei

    Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12
    Deshalb kann und darf das Revisionsgericht regelmäßig diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23).
  • BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98

    Offensichtlicher Schreibfehler - Maßgebende Sitzungsniederschrift - Kenntnis der

  • OLG Dresden, 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Gewaltbegriff; Berufungsbeschränkung;

    Deshalb darf das Revisionsgericht regelmäßig diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 -, juris; BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23).

    Dabei muss beachtet werden, ob der abzuurteilenden Tat Vorbelastungen aufgrund gleicher oder ähnlicher Taten vorangegangen sind oder ob kein Zusammenhang zu etwaigen früheren Straftaten besteht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. a.a.O.; sowie Beschluss vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 - NStZ-RR 2012, 289 f.; Urteil vom 19. Oktober 2012 - 2 Ss 643/12 - NStZ-RR 2013, 41 f.; jeweils m.w.N.).

  • OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15

    Diebstahl von Bekleidung

    "Unerlässlich" ist eine Freiheitsstrafe vielmehr nur dann, wenn eine andere schuldangemessene Sanktion keinesfalls ausreicht und wenn aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände auf sie nicht verzichtet werden kann (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. a.a.O.; sowie Beschluss vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 - NStZ-RR 2012, 289 f.; Urteil vom 19. Oktober 2012 - 2 Ss 643/12 - NStZ-RR 2013, 41 f.; jeweils m.w.N.).
  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

    Deshalb darf das Revisionsgericht regelmäßig diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 -, juris; BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23).

    Unerlässlich ist eine Freiheitsstrafe nur dann, wenn eine andere schuldangemessene Sanktion keinesfalls ausreicht und wenn auf sie nicht verzichtet werden kann (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. a.a.O.; sowie Beschluss vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 - NStZ-RR 2012, 289 f.; Urteil vom 19. Oktober 2012 - 2 Ss 643/12 - NStZ-RR 2013, 41 f.; jeweils m.w.N.).

  • OLG Bamberg, 25.11.2013 - 3 Ss 114/13

    Urteilsfeststellungen bei der Beleidigung eines Polizeibeamten

    Bei einer Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß umfasst diese Prüfung deshalb auch, ob der vom AG festgestellt Sachverhalt in Hinsicht auf die Rechtsfolgen tragfähig ist oder sich als lückenhaft erweist (vgl. aus der neueren Rspr. u.a. OLG München zfs 2012, 472 f., OLG Koblenz NZV 2013, 411 f. und OLG Dresden NStZ-RR 2012, 289 f.).
  • KG, 19.10.2015 - 161 Ss 195/15

    Revision in Strafsachen: Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der

    Dass möglicherweise weitere, dann von der Bewährungsfrage nicht zu trennende Strafzumessungserwägungen in Betracht gekommen wären (vgl. etwa OLG Dresden, NStZ-RR 2012, 289, 290 zu § 47 Abs. 1 StGB), verbindet beide Teile nicht konkret zu einer Einheit (vgl. BGH, NStZ 1993, 97, 98).
  • OLG Jena, 07.06.2019 - 1 OLG 121 Ss 10/19

    Berufung in Strafsachen: Berufungsbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung

    Der dahingehenden, letztlich auf die Fehlerhaftigkeit des (gerade nicht den Gegenstand der revisionsrechtlichen Überprüfung darstellenden) amtsgerichtlichen Urteils abstellenden Auffassung der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft, die sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (Beschluss vom 10.02.2012, Az. 2 Ss 9/12, bei juris) stützt, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Brandenburg, 17.03.2021 - 1 OLG 53 Ss 167/20

    Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Eine Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung ist dann nicht wirksam möglich, denn eine sinnvolle Prognose über die Wirkung der Verurteilung auf den Angeklagten kann nicht angestellt werden, wenn über die Angemessenheit der Strafe Unklarheit herrscht (OLG Köln a. a. O., Rn. 17 Hanseatisches OLG, Beschluss vom 09. Februar 2005 - 1 Ss 5/05 - Rz. 11 f.; vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 - Rz. 32).
  • KG, 28.08.2020 - 5 Ss 38/20
    Insbesondere sind die täterbezogenen Umstände, die zur Begründung der Unerlässlichkeit der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe herangezogen werden, regelmäßig auch für die Entscheidung über die Strafaussetzung relevant (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 - juris Rn. 36f.; KG, Urteil vom 16. September 2016, a.a.O.).
  • KG, 28.08.2020 - 121 Ss 109/20

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die

    Insbesondere sind die täterbezogenen Umstände, die zur Begründung der Unerlässlichkeit der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe herangezogen werden, regelmäßig auch für die Entscheidung über die Strafaussetzung relevant (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 - juris Rn. 36f.; KG, Urteil vom 16. September 2016, a.a.O.).
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