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   OLG Hamm, 14.11.2002 - 2 Ss 906/02   

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https://dejure.org/2002,6568
OLG Hamm, 14.11.2002 - 2 Ss 906/02 (https://dejure.org/2002,6568)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.11.2002 - 2 Ss 906/02 (https://dejure.org/2002,6568)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. November 2002 - 2 Ss 906/02 (https://dejure.org/2002,6568)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Telefonüberwachung; Beweisverwertungsverbot; Anfangsverdacht; Tatprovokation zu Betäubungsmittelgeschäft; Agent provocateur; Quantensprung; Strafzumessung

  • Judicialis

    StPO § 100 a; ; StPO § 100 b; ; StPO § 203; ; MRK Art. 6

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 100a § 100b § 203; MRK Art. 6
    Telefonüberwachung, Beweisverwertungsverbot, Anfangsverdacht, Agent provocateur, Quantensprung, Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 279
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2002 - 2 Ss 906/02
    Dahinstehen kann in dem Zusammenhang zunächst die auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bislang offen gebliebene Frage, ob dieser Verstoß mit der Verfahrensrüge oder mit der Sachrüge geltend zu machen ist (vgl. dazu BGHSt 45, 321 = StV 2000, 57 = NStZ 2000, 269; StV 2001, 492 = NStZ 2001, 553).

    Soweit die Revision insoweit geltend macht, dass die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus den Entscheidungen vom 18. November 1999 (BGHSt 45, 321) und vom 30. Mai 2001 (NStZ 2001, 553) nicht beachtet seien, gehen auch diese Angriffe fehl.

  • BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2002 - 2 Ss 906/02
    Dahinstehen kann in dem Zusammenhang zunächst die auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bislang offen gebliebene Frage, ob dieser Verstoß mit der Verfahrensrüge oder mit der Sachrüge geltend zu machen ist (vgl. dazu BGHSt 45, 321 = StV 2000, 57 = NStZ 2000, 269; StV 2001, 492 = NStZ 2001, 553).

    Soweit die Revision insoweit geltend macht, dass die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus den Entscheidungen vom 18. November 1999 (BGHSt 45, 321) und vom 30. Mai 2001 (NStZ 2001, 553) nicht beachtet seien, gehen auch diese Angriffe fehl.

  • BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98

    Revision aufgrund Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2002 - 2 Ss 906/02
    Dahinstehen kann in dem Zusammenhang zunächst, ob diese Rechtsprechung mit der des EGMR vereinbar ist (vgl. dazu EGMR NStZ 1999, 47 und dazu Sommer NStZ 1999, 48 und Kempf StV 1999, 128).
  • EGMR, 09.06.1998 - 25829/94

    Teixeira de Castro ./. Portugal - Unzulässige Tatprovokation durch polizeiliche

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2002 - 2 Ss 906/02
    Dahinstehen kann in dem Zusammenhang zunächst, ob diese Rechtsprechung mit der des EGMR vereinbar ist (vgl. dazu EGMR NStZ 1999, 47 und dazu Sommer NStZ 1999, 48 und Kempf StV 1999, 128).
  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2017/94

    Zur Frage der Zulässigkeit des Einsatzes privater Vertrauensleute im

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2002 - 2 Ss 906/02
    Dahinstehen kann in dem Zusammenhang inwieweit nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in NStZ 2000, 489 der Einsatz einer bloßen Vertrauensperson gegen einen bestimmten Beschuldigten überhaupt noch zulässig ist.
  • OLG Brandenburg, 21.01.2010 - 11 Wx 91/09
    Es müssten vielmehr Umstände vorliegen, die nach der Lebenserfahrung, auch der kriminalistischen Erfahrung, in erheblichem Maß darauf hindeuteten, dass jemand als Täter oder Teilnehmern eine Katalogtat begangen habe (vgl. auch Krehl, Heidelberger Kommentar zur Strafprozessordnung, 3. Aufl., § 163 e Rdn. 5 und nunmehr in der 4. Auflage, Gercke zu § 100 a Rdn. 17, der einen qualifizierten Tatverdacht - dem Verdacht müsse schlüssiges Tatsachenmaterial zu Grund liegen- für erforderlich hält; Nack, Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl, § 100 a Rn 34; BVerfG, Urt. v. 12.03.2003, Az.: 1 BvR 330/96, 1 BvR 348/99, OLG Hamm, Beschluss vom 14.11.2002, Az.: 2 Ss 906/02).
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