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   OLG Celle, 29.07.2022 - 2 Ss 91/22   

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https://dejure.org/2022,22552
OLG Celle, 29.07.2022 - 2 Ss 91/22 (https://dejure.org/2022,22552)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.07.2022 - 2 Ss 91/22 (https://dejure.org/2022,22552)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Juli 2022 - 2 Ss 91/22 (https://dejure.org/2022,22552)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Klimawandel - ziviler Ungehorsam - rechtfertigender Notstand für Sachbeschädigung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 303 ; StGB § 34
    Klimawandel; Rechtfertigung; Notstand; ziviler Ungehorsam; Strafrecht; Rechtfertigung tatbestandlichen Verhaltens zur Abwendung der Gefahren des Klimawandels

  • rechtsportal.de

    StGB § 303 ; StGB § 34
    Rechtswidrigkeit tatbestandlichen Verhaltens zur Erregung von öffentlicher Aufmerksamkeit auf die Gefahren des Klimawandels

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Malen gegen "unumkehrbaren Klimawandel” - "rein politisch motivierte Symboltat”, oder was?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Klimaaktivist ist der Sachbeschädigung schuldig

Besprechungen u.ä. (5)

  • beck-blog (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Straßenblockaden durch Klimaaktivistinnen: Strafbare Nötigung, gegen die Notwehr geübt werden kann?

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die planetarische Bürgerrechtsbewegung vor Gericht

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Klimaretter-Fall

    § 34 StGB

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Klimaaktivisten und der rechtfertigende Notstand: Ist ziviler Ungehorsam gerechtfertigt?

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Klimaaktivisten und der rechtfertigende Notstand: Ist ziviler Ungehorsam gerechtfertigt?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 113
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Lüneburg, 12.04.2022 - 15 Ds 186/21
    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2022 - 2 Ss 91/22
    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Lüneburg vom 12.04.2022 (Az.: 15 Ds 186/21) wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen ( § 349 Abs. 2 StPO ).

    Mit Urteil vom 12.04.2022 verwarnte das Amtsgericht Lüneburg (Az.: 15 Ds 186/21) den Angeklagten wegen Sachbeschädigung in zwei Fällen.

  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2022 - 2 Ss 91/22
    Niemand ist berechtigt, in die Rechte anderer einzugreifen, um auf diese Weise die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erregen und eigenen Auffassungen Geltung zu verschaffen (vgl. BGHSt 23, 46 [BGH 08.08.1969 - 2 StR 171/69] , Rn 16; LK- Rönnau , Vor § 32 Rn 142; S/S- Lenckner/Perron , § 34 Rn 41a; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2022 - 2 Ss 91/22
    Unter zivilem Ungehorsam wird gemeinhin ein Verhalten verstanden, mit dem ein Bürger durch demonstrativen, zeichenhaften Protest bis hin zu aufsehenerregenden Regelverletzungen einer als verhängnisvoll oder ethisch illegitim angesehenen Entscheidung entgegentritt bzw. in einer Angelegenheit von wesentlicher allgemeiner Bedeutung, insbesondere zur Abwendung schwerer Gefahren für das Allgemeinwesen in dramatischer Weise auf den öffentlichen Meinungsbildungsprozess einwirken möchte (vgl. BVerfGE 73, 206 [BVerfG 11.11.1986 - 1 BvR 713/83] , Rn 91).
  • AG Flensburg, 07.11.2022 - 440 Cs 107 Js 7252/22

    Klimaproteste: Strafbarkeit eines Baumbesetzers unter Berücksichtigung eines

    Hierbei kann vorliegend offen bleiben, ob auch solche Maßnahmen als geeignet i.S.d. § 34 StGB angesehen werden können, welche für sich genommen im konkreten Fall keinen unmittelbaren Wirkungszusammenhang zur Verhinderung des Fortschreitens von Klimawandel und Erderwärmung sowie zur Herstellung von Klimaneutralität haben, sondern als gleichsam reine politische Protestaktion allein darauf abzielen, die politische, mediale, gesellschaftliche und damit öffentliche Aufmerksamkeit für die Dringlichkeit des Handelns und die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu erhöhen und ausschließlich auf diese - aus der Perspektive des Klimaschutzes mittelbare - Weise zur Gefahrenabwendung beizutragen (dafür z.B. Bönte, HRRS 2021, 163, 168 f.; Wolf, Verfassungsblog v. 14.11.2022, ; in dieser Richtung auch, wenngleich im Kontext von genetisch veränderten Pflanzen, OLG Naumburg, Beschl. v. 24.4.2013 - 2 Ss 8/12, NStZ 2013, 718, 720; ablehnend demgegenüber u.a. OLG Celle, Beschl. v. 29.7.2022 - S Ss 91/22, BeckRS 2022, 21494).

    Aufgrund des, wie dargelegt, Vorliegens eines unmittelbaren Wirkungszusammenhangs zwischen der Tat und Intention des Angeklagten sowie der Abwendung der Gefahr besteht im vorliegenden Zusammenhang also kein Anlass, auf die Frage einzugehen, ob Aktionen des zivilen Ungehorsams aus strafrechtlicher Perspektive einer Rechtfertigung zugänglich sind oder - wie bislang in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegend angenommen (so u.a. BVerfG, Urt. v. 11.11.1986 - 1 BvR 713/83, 921, 1190/84 und 333, 248, 306, 497/85, BVerfGE 73, 206, 250 ff.; BGH, Urt. v. 8.8.1969 - 2 StR 171/69, BGHSt 23, 46, 56 ff.; OLG Celle, Beschl. v. 29.7.2022 - S Ss 91/22, BeckRS 2022, 21494; LK-StGB/Rönnau, 13. Aufl. 2019, Vor §§ 32 ff., Rn. 140 ff. m.w.N.) - eine Rechtfertigung tatbestandlichen Verhaltens vor einem solchen Hintergrund ausgeschlossen ist.

  • VG Aachen, 05.01.2023 - 6 L 2/23

    Eilantrag abgelehnt - Allgemeinverfügung betreffend Lützerath bestätigt

    Siehe nur OLG Celle, Beschluss vom 29. Juli 2022 - 2 Ss 91/22 -, juris; Momsen/Savic , in: BeckOK, StGB, 55. Ed. 01.11.2022, § 34 Rn. 7.1.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2023 - 5 B 14/23

    Eilverfahren gegen Allgemeinverfügung zur Räumung von Lützerath erfolglos

    Der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, die Antragstellerin und Dritte könnten sich nicht auf einen Rechtfertigungsgrund des "zivilen Ungehorsams" berufen, vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29. Juli 2022 - 2 Ss 91/22 -, juris, Rn. 9 ff.; vgl. ferner Satzger/von Maltitz, ZStW 2021, 1 (30 ff.), setzt die Antragstellerin nur entgegen, dass es sich um eine schwierige Rechtsfrage handele.
  • OLG Schleswig, 09.08.2023 - 1 ORs 4 Ss 7/23

    Revision gegen Baumbesetzer-Freispruch

    Die Revision macht geltend, es sei schon nicht messbar, dass die Besetzung eines Grundstücks zur Verhinderung der Fällung der dort befindlichen Bäume den Klimawandel überhaupt verhindern könne und lehnt daher die Geeignetheit der Notstandshandlung ab (Bl. 139 d. A, i.E. auch OLG Celle, Beschl. v. 29.7.2022 - 2 Ss 91/22, BeckRS 2022, 21494; Engländer, JZ 2023, 255, 257; Zieschang, JR 2023, 142, 144; Schmidt, KlimR 2023, 16, 19; Wagner, NJW 2021, 2256, 2257).

    Wollte man dies mit Blick auf § 34 StGB anders sehen, würde erst die kumulative, mittäterschaftlich organisierte, weltweite, gleichzeitige Besetzung vieler Grundstücke zum Schutz von Bäumen durch viele Klimaaktive die einzelne Tat in einem rechtfertigenden Licht erscheinen lassen, auch wenn dieser Gesichtspunkt dem jeweils geschädigten Grundstückseigentümer gleichgültig sein dürfte oder ihn sogar stärker schädigen könnte (i.d.S. auch Jahn, JuS 2023, 82, 83; Schneider, ZJS 2022, 928, 931).

    Da ein Großteil der Bevölkerung zwar das Anliegen des Klimaschutzes befürwortet, aber gesetzeswidrige Formen des Klimaprotestes ablehnt, kann nicht einmal ausgeschlossen werden, dass diese Protestformen die gesellschaftliche Akzeptanz für ambitionierte Klimaschutzziele sogar noch verringern (Botta, VerwArch 2023, 206, 210 f.) und eine den CO 2 -Ausstoß begrenzende Gesetzgebung eher behindern (i.E. auch OLG Celle, Beschl. v. 29.7.2022 - 2 Ss 91/22; NStZ 2023, 113; a.A. Bönte, HRRS 2021, 164, 169).

    Der Verzicht auf die Durchsetzung der Mehrheitsregel führte zu einer Desavouierung der Rechtsordnung, die letztlich den Rechtsfrieden gefährdete, was letztlich auch zu einem Verstoß gegen das Demokratieprinzip führte (OLG Celle, Beschl. v. 29.7.2022 - 2 Ss 91/22; NStZ 2023, 113; Schwarz, NJW 2023, 275, 280; iE auch Eidam, JZ 2023, 224, 229).

  • OLG Karlsruhe, 20.02.2024 - 2 ORs 35 Ss 120/23

    Zur Beurteilung der Verwerflichkeit von Straßenblockaden

    Eine Rechtfertigung von Straßenblockaden, mit denen allein Aufmerksamkeit für das Anliegen des Klimaschutzes geweckt werden soll, durch allgemeine Rechtfertigungsgründe, insbesondere § 34 StGB, scheidet aus (dazu OLG Celle NStZ 2023, 113; BayObLG StV 2023, 543; OLG Schleswig NStZ 2023, 740; Horter/Zimmermann GA 2023, 440 und 481; Erb NStZ 2023, 577; Homann JA 2023, 554), weshalb eine nähere Erörterung im angefochtenen Urteil nicht geboten war.
  • BayObLG, 21.04.2023 - 205 StRR 63/23

    Nötigung, Sekundenkleber, Fahrbahn, Straßenblockade, Beweisantrag,

    Als milderes Mittel zur Einwirkung auf den politischen Meinungsbildungsprozess hätte er beispielsweise hierauf bezogene Grundrechte, nämlich Art. 5 GG (Meinungsfreiheit), Art. 8 (Versammlungsfreiheit), Art. 17 GG (Petitionsrecht) ausüben, bzw. von der Möglichkeit des Art. 21 GG (Freiheit der Bildung politischer Parteien) Gebrauch machen können (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29 Juli 2022 - 2 Ss 91/22 - juris Rn. 11).
  • VG Aachen, 10.01.2023 - 6 L 16/23

    Aufenthalts- und Betretensverbot für Lützerath in weiteren Eilverfahren bestätigt

    Siehe nur OLG Celle, Beschluss vom 29. Juli 2022 - 2 Ss 91/22 -, juris; Momsen/Savic , in: BeckOK, StGB, 55. Ed. 01.11.2022, § 34 Rn. 7.1.
  • AG Berlin-Tiergarten, 16.05.2023 - 298 Cs 269/22

    Strafbarkeit einer Protestaktion der "Letzten Generation" auf Bundesautobahn mit

    Die Angeklagte kann etwa ihre Grundrechte nach Art. 5 GG (Meinungsfreiheit), Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit), Art. 17 GG (Petitionsrecht) ausüben, bzw. von der Möglichkeit des Art. 21 GG (Freiheit der Bildung politischer Parteien) Gebrauch machen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29 Juli 2022 - 2 Ss 91/22 - juris Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 16.02.2024 - 1 ORs 25 Ss 1/23

    Klimaaktivist, Nötigung, Hausfriedensbruch, Verwerflichkeit

    Ebenso ausgeschlossen ist eine Rechtfertigung unter dem Aspekt des sog. zivilen Ungehorsams (OLG Celle, NStZ 2023, 113) sowie nach § 34 StGB (BayObLG NStZ 2023, 747; OLG Karlsruhe aaO; vgl. auch Sinn aaO Rn. 141, 142).
  • VG Aachen, 10.01.2023 - 6 L 17/23

    Aufenthalts- und Betretensverbot für Lützerath in weiteren Eilverfahren bestätigt

    Siehe nur OLG Celle, Beschluss vom 29. Juli 2022 - 2 Ss 91/22 -, juris; Momsen/Savic , in: BeckOK, StGB, 55. Ed. 01.11.2022, § 34 Rn. 7.1.
  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 30.01.2023 - 3 Cs 244 Js 98266/22

    Strafbarkeit und Rechtfertigung von Klimaaktivisten der "Letzten Generation" bei

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