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OLG Hamm, 26.09.2000 - 2 Ss 979/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Fahrlässiger oder vorsätzlicher Vollrausch, Umfang der erforderlichen Feststellungen, BAK
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fahrlässiger Vollrausch; Vorsätzlicher Vollrausch; Erforderliche Feststellung; BAK; Fahrverbot; Sperrfrist
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 07.11.1997 - 1St RR 132/97
Straßenverkehrsgefährdung bei Beschädigung eines Kotflügels
Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2000 - 2 Ss 979/00
Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass der Tatrichter im Hinblick auf die rechtliche Einordnung des Verhaltens der Angeklagten auch Feststellungen zur Fahrweise der Angeklagten und dem Grad der Gefährdung fremder Sachen zu treffen haben wird (vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. Januar 1998 in NZV 1998, 212; OLG Koblenz, DAR 1973, 48; BayObLG NZV 1998, 164). - OLG Koblenz, 20.07.1972 - 1 Ss 130/72
Gefährdung; Straßenverkehr; Grad; Wert; Umfang
Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2000 - 2 Ss 979/00
Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass der Tatrichter im Hinblick auf die rechtliche Einordnung des Verhaltens der Angeklagten auch Feststellungen zur Fahrweise der Angeklagten und dem Grad der Gefährdung fremder Sachen zu treffen haben wird (vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. Januar 1998 in NZV 1998, 212; OLG Koblenz, DAR 1973, 48; BayObLG NZV 1998, 164). - OLG Hamm, 05.01.1998 - 2 Ss 1190/97
Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2000 - 2 Ss 979/00
Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass der Tatrichter im Hinblick auf die rechtliche Einordnung des Verhaltens der Angeklagten auch Feststellungen zur Fahrweise der Angeklagten und dem Grad der Gefährdung fremder Sachen zu treffen haben wird (vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. Januar 1998 in NZV 1998, 212; OLG Koblenz, DAR 1973, 48; BayObLG NZV 1998, 164). - BGH, 03.02.1960 - 2 StR 640/59
Wirkung einer voneinander abweichenden rechtlichen Beurteilung einer Rauschtat …
Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2000 - 2 Ss 979/00
Wenn das Revisionsgericht die rechtliche Beurteilung der Rauschtat durch den Tatrichter nicht billigt, ist in aller Regel das angefochtene Urteil auch im Schuldspruch aufzuheben (zu vgl. BGHSt 14, 114;… LK-Spendel, StGB, 11. Aufl., § 323 a Rdnr. 373).". - BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2000 - 2 Ss 979/00
"Die Angeklagte hat zunächst rechtzeitig Berufung eingelegt, ist aber durch die gegenüber dem Amtsgericht Recklinghausen am 18.08.2000 innerhalb der Revisionsbegründungsfrist abgegebene Erklärung zulässig auf das Rechtsmittel der Sprungrevision übergegangen (zu vgl. BGHSt 5, 338), die form- und fristgerecht begründet worden ist.
- OLG Frankfurt, 04.12.2007 - 3 Ss 380/07 Wenn aber das Revisionsgericht die rechtliche Beurteilung der Rauschtat durch den Tatrichter nicht billigt, ist in aller Regel das angefochtene Urteil auch im Schuldspruch aufzuheben (vgl. BGHSt 14, 114; OLG Hamm, Beschl. v. 26.09.2000 - 2 Ss 979/00 - Juris= BA 2002, 49 mwN; vgl. auch Tröndle/Fischer, § 323a Rn 6 a.E.).