Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 25.02.1999

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   OLG Hamm, 25.09.2003 - 2 Ss OWi 105/99   

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https://dejure.org/2003,10490
OLG Hamm, 25.09.2003 - 2 Ss OWi 105/99 (https://dejure.org/2003,10490)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.09.2003 - 2 Ss OWi 105/99 (https://dejure.org/2003,10490)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. September 2003 - 2 Ss OWi 105/99 (https://dejure.org/2003,10490)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    StPO § 3 Abs. 3; ; StPO § 21; ; StPO § 41; ; StPO § 49; ; StVG § 24; ; StVO § 3 Abs. 3; ; StVO § 3 Abs. 3 Nr. 1; ; StVO § 41; ; StVO § 49 Abs. 1 Nr. 3; ; BKatV § 2 Abs. 2 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung der Toleranzwerte bei standardisiertem Lasermessverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 27.11.1995 - 2 Ss OWi 1009/95

    Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2003 - 2 Ss OWi 105/99
    Beim Einsatz dieses Meßgeräts handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats um ein standardisiertes Meßverfahren (vgl. Senatsbeschluß vom 27.11.1995, DAR 1996, 153, 154 m.w.N.), d.h. ein durch Normen vereinfachtes (technisches) Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, daß unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (vgl. BGH NJW 1998, 321, 322).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2003 - 2 Ss OWi 105/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1993, 3081, 3084 m.w.N.) bedarf es nur dann der Angabe des Meßverfahrens und der Toleranzwerte nicht, wenn der Betroffene uneingeschränkt und glaubhaft gesteht, die vorgeworfene Geschwindigkeit - mindestens - gefahren zu sein.
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2003 - 2 Ss OWi 105/99
    Beim Einsatz dieses Meßgeräts handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats um ein standardisiertes Meßverfahren (vgl. Senatsbeschluß vom 27.11.1995, DAR 1996, 153, 154 m.w.N.), d.h. ein durch Normen vereinfachtes (technisches) Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, daß unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (vgl. BGH NJW 1998, 321, 322).
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   OLG Hamm, 25.02.1999 - 2 Ss OWi 105/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7783
OLG Hamm, 25.02.1999 - 2 Ss OWi 105/99 (https://dejure.org/1999,7783)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.02.1999 - 2 Ss OWi 105/99 (https://dejure.org/1999,7783)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - 2 Ss OWi 105/99 (https://dejure.org/1999,7783)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Entbehrlichkeit der Angabe des Toleranzwertes bei einem Geständnis bzgl. einer Geschwindigkeitsüberschreitung

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 804
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.1999 - 2 Ss OWi 105/99
    Beim Einsatz dieses Meßgeräts handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats um ein standardisiertes Meßverfahren (vgl. Senatsbeschluß vom 27.11.1995, DAR 1996, 153, 154 m.w.N.), d.h. ein durch Normen vereinfachtes (technisches) Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, daß unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (vgl. BGH NJW 1998, 321, 322).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.1999 - 2 Ss OWi 105/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1993, 3081, 3084 m.w.N.) bedarf es nur dann der Angabe des Meßverfahrens und der Toleranzwerte nicht, wenn der Betroffene uneingeschränkt und glaubhaft gesteht, die vorgeworfene Geschwindigkeit - mindestens - gefahren zu sein.
  • OLG Hamm, 27.11.1995 - 2 Ss OWi 1009/95

    Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.1999 - 2 Ss OWi 105/99
    Beim Einsatz dieses Meßgeräts handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats um ein standardisiertes Meßverfahren (vgl. Senatsbeschluß vom 27.11.1995, DAR 1996, 153, 154 m.w.N.), d.h. ein durch Normen vereinfachtes (technisches) Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, daß unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (vgl. BGH NJW 1998, 321, 322).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2010 - 1 (8) SsBs 276/09

    Geschwindigkeitsmessung durch PoliScan Speed; Standartisiertes Messverfahren;

    Der Senat kann vorliegend offen lassen, ob es sich bei dem bei der Messung auf der Bundesautobahn A 8 Fahrtrichtung Stuttgart-Karlsruhe eingesetzten tragbaren Messgerät der Marke "PoliScan Speed" der Firma Vitronic um ein anerkanntes und weitgehend standardisiertes Messverfahren handelt (so nunmehr OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2010, IV-5 Ss-OWi 206/09 - (OWi) 178/09; offen gelassen in: OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.11.2009, 2 Ss 1450/09; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.02.2010, 3 (5) SsBs 629/09 - AK 4/10; vgl. allg. hierzu BGHSt 39, 241 ff.; 43, 277 ff.; OLG Hamm VRS 97, 144 ff.; OLG Stuttgart DAR 2007, 657 ff.; dass. NZV 2008, 43 ff.; OLG Saarbrücken NZV 1996, 207 ff.) oder die unter anderem gegen die Nachprüfbarkeit und Zuverlässigkeit des Messverfahrens vorgebrachten Einwände (vgl. hierzu Löhle DAR 2009, 422 ff.; AG Dillenburg DAR 2009, 715 f. mit kritischer Anmerkung von Priester zum Messverfahren, abgedruckt in: jurisPR-VerkR 2/2010 Anm. 6) eine solche Einstufung nicht zulassen, denn das Amtsgericht hat seine Feststellung, der Betroffene habe die an der Messstelle zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 28 km/h überschritten, im Einzelfall rechtsfehlerfrei begründet (ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.11.2009, 2 Ss 1450/09).
  • AG Haßfurt, 22.03.2013 - 3 OWi 2312 Js 986/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung von

    Standardisiert ist nämlich ein durch Regelungen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (vgl. dazu statt vieler OLG Hamm VRS 97, 144; OLG Koblenz, NZV 2010, 212).
  • OLG Celle, 10.01.2013 - 322 SsBs 356/12

    Anforderungen an die Darlegung der Urteilsgründe bei Überzeugung des Tatrichters

    Zutreffend geht das Amtsgericht davon aus, dass es sich bei dem Geschwindigkeitsmesssystem VKS 3.0 - Softwareversion 3.1 - um ein "standardisiertes Messverfahren" i. S. d. Rechtsprechung des BGH handelt, also um ein durch Normen vereinheitlichtes technisches Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGHSt 39, 291; BGHSt 43, 277; OLG Dresden, VRS 2005, 196; OLG Hamm, VRS 97, 144).
  • OLG Köln, 29.10.2001 - Ss 437/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Unter dem Begriff "standardisiertes Meßverfahren" ist ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (OLG Saarbrücken NZV 1996, 207; OLG Hamm VRS 97, 144 = DAR 1999, 566 L.; vgl. a. BGHSt 43, 277, 284 = NJW 1998, 321 = VRS 94, 341 = DAR 1998, 110; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 374 = NZV 2000, 92; SenE v. 12.07.1999 - Ss 285/99 (Z) -).
  • OLG Köln, 08.06.2007 - 83 Ss OWi 40/07

    Anforderungen an Urteilsbegründung im Ordnungswidrigkeitenverfahren - unzulässige

    Denn ein derart eingeschränktes "Geständnis" kann dem Tatrichter keine sichere Überzeugung vermitteln (SenE v. 15.02.1991 = NZV 1991, 203; SenE v. 13.08.1999 - Ss 363/99 B - SenE v. 18.02.2000 - Ss 79/00 B - SenE v. 10.03.2005 - 8 Ss-OWi 47/05 - SenE v. 22.02.2007 - 82 Ss-OWi 13/07 - OLG Hamm VRS 97, 144; vgl. a. OLG Koblenz zfs 2003, 615 [616]).
  • OLG Hamm, 18.09.2008 - 2 Ss OWi 707/08

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Anforderungen; Urteilsgründe;

    In diesem Fall ist die Angabe des Toleranzwertes nicht entbehrlich (zu vgl. Senatsbeschluss vom 25.02.1999 - 2 SsOWi 105/99), zumal ausweislich des Protokollberichtigungsbeschlusses vom 29.07.2008 der Verteidiger lediglich erklärt hat, eine Beweisaufnahme zur Korrektheit der Messung sei nicht erforderlich, man müsse sich nur über die Frage der Verhängung eines Fahrverbots unterhalten.".
  • OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 25/99

    Abänderung des Rechtsfolgenausspruchs, einfache Fahrlässigkeit,

    Da die Geschwindigkeit offensichtlich durch das Verkehrszeichen 274.1 zu § 41 StVO - die Bezeichnung des Verkehrszeichens 274 dürfte irrtümlich erfolgt sein - auf 30 km/h beschränkt ist, ist allerdings nicht nachvollziehbar, weshalb als verletzte Vorschrift auch § 3 Abs. 3 StVO aufgeführt wird, da nach Nr. 1 dieser Vorschrift festgelegt wird, daß die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h beträgt (vgl. auch Senatsbeschluß vom 25.02.1999 in 2 Ss OWi 105/99).
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