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OLG Hamm, 21.10.1998 - 2 Ss OWi 1148/98 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Aufhebung, Aufsichtspflicht, Kontrollpflicht, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 09.11.1995 - 2 Ss OWi 1177/95
Auszug aus OLG Hamm, 21.10.1998 - 2 Ss OWi 1148/98
Ein Verschulden trifft einen Betriebsinhaber bzw. GmbH-Geschäftsführer gemäß § 130 Abs. 1 OWiG dann nur insoweit, als er entweder bei der Einstellung des Personals seiner Sorgfaltspflicht nicht genügt hat oder seiner Kontrollpflicht bezüglich der von ihm eingesetzten Personen bzw. der von ihm vertriebenen Waren nicht nachkommt (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 1995 in ZLR 1996, 71 und LRE 32 Nr. 64; OLG Düsseldorf, ZLR 1994, 27).