Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.03.2004 - 2 Ss OWi 120/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7556
OLG Hamm, 08.03.2004 - 2 Ss OWi 120/04 (https://dejure.org/2004,7556)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.03.2004 - 2 Ss OWi 120/04 (https://dejure.org/2004,7556)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. März 2004 - 2 Ss OWi 120/04 (https://dejure.org/2004,7556)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7556) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung ; Anforderungen an die Darlegung der Identifizierung des Betroffenen als Fahrzeugführer in den Urteilsgründen; Eröffnung der Möglichkeit zur Prüfung der Geeignetheit von Fotos zur Identifizierung des ...

  • Judicialis

    StPO § 267

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267
    Lichtbild; Bezugnahme; Wiedererkennen, Ausführungen im Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Herne-Wanne - 8 OWi 51 Js 725/03
  • OLG Hamm, 08.03.2004 - 2 Ss OWi 120/04
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 19.05.1998 - 2 Ss OWi 553/98

    Lichtbild, ordnungsgemäße Verweisung, Identifizierung des Betroffenen anhand

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2004 - 2 Ss OWi 120/04
    Eine zusätzliche Beschreibung einzelner Identifizierungsmerkmale ist dann entbehrlich (vgl. BGH, NZV 1996, 157; Senat, Beschluss vom 19. Mai 1998 in 2 Ss OWi 553/98 = NStZ-RR 1998, 238, 239; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Februar 2003 in 3 Ss OWi 631/02).

    Den Ausführungen muss eindeutig zu entnehmen sein, dass das Foto zum Bestandteil der Urteilsgründe gemacht werden soll (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Mai 1998, a.a.O.).

    Fehlt aber eine solche Verweisung, muss der Tatrichter durch eine ausführliche Beschreibung der Bildqualität und der charakteristischen Identifizierungsmerkmale der abgebildeten Person dem Rechtsbeschwerdegericht in gleicher Weise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung ermöglichen, dass dieses zur Identifizierung geeignet ist (vgl. BGH, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 19. Mai 1998, a.a.O.).

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2004 - 2 Ss OWi 120/04
    Eine zusätzliche Beschreibung einzelner Identifizierungsmerkmale ist dann entbehrlich (vgl. BGH, NZV 1996, 157; Senat, Beschluss vom 19. Mai 1998 in 2 Ss OWi 553/98 = NStZ-RR 1998, 238, 239; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Februar 2003 in 3 Ss OWi 631/02).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht