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   OLG Hamm, 17.05.1996 - 2 Ss OWi 128/96   

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OLG Hamm, 17.05.1996 - 2 Ss OWi 128/96 (https://dejure.org/1996,8916)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.05.1996 - 2 Ss OWi 128/96 (https://dejure.org/1996,8916)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Mai 1996 - 2 Ss OWi 128/96 (https://dejure.org/1996,8916)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 05.12.2003 - 2 Ss OWi 702/03

    Bußgeldbescheid; Wirksamkeit; Umgrenzungsfunktion; Informationsfunktion; mehrere

    Der Bußgeldbescheid genügt seiner Umgrenzungs- und Informationsfunktion, wenn in ihm die einzelnen Verkehrsverstöße jeweils durch den Zeitraum, in dem sie begangen worden sein sollen, beschrieben werden (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 1996 in 2 Ss OWi 128/96 = VRS 92, 36, 37; BayObLG, NZV 1996, 160, 161; OLG Düsseldorf, VRS 87, 51, 52; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 57 a StVZO, Rdnr. 6).

    Hierauf hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 17. Mai 1996 (a.a.O.) hingewiesen.

  • OLG Hamm, 07.01.2002 - 2 Ss OWi 1129/01

    Wirksamkeit des Bußgeldbescheides; Verfahrensgrundlage; falsche Tatortangabe bei

    Ebensowenig wie die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids als Verfahrensgrundlage durch eine fehlerhafte Tatzeitangabe dann nicht in Frage gestellt wird, wenn der Betroffene diesen Irrtum als offensichtlich erkennen konnte und eine Verwechslungsgefahr nicht besteht (vgl. bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG Senatsbeschluss vom 15. Juli 1998 in 2 Ss OWi 812/98 = NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43 m.w.N. ferner Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 66 Rdnr. 42), und wie auch das Fehlen von Angaben über Ort und Strecke der Tatbegehung im Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen dann kein Verfahrenshindernis darstellt, wenn bei mehreren Verkehrsverstößen die einzelnen Verstöße durch den Zeitraum, in dem sie begangen worden sein sollen, im Bußgeldbescheid beschrieben werden (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 1996 in 2 Ss OWi 128/96 = VRS 92, 36; Göhler, a.a.O., Rdnr. 43 m.w.N.), liegt ein Verfahrenshindernis auch dann nicht vor, wenn - wie hier - bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasergerät Riegl LR 90-235/P bei zutreffender Angabe der Tatzeit als Tatort fälschlicherweise der Standort des Messgerätes und nicht der tatsächliche Messpunkt (Auftreffen des Laserstrahls auf das zu messende Fahrzeug) im Bußgeldbescheid genannt ist.
  • OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99

    Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)

    Zur Unwirksamkeit führen demgemäß nur Unzulänglichkeiten, die sich darauf nachteilig auswirken (BGH a.a.O.; Rieß a.a.O. § 207 Rz. 56 m. w. Nachw.), wenn also die Aufgabe, den Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens in persönlicher, sachlicher und rechtlicher Hinsicht von anderen denkbaren Tatvorwürfen abzugrenzen und damit auch den Umfang der Rechtskraft zu bestimmen, nicht erfüllt wird (BGHSt 23, 336, 338 ff. = NJW 1970, 2222; BayObLG NZV 1998, 515 = VRS 96, 45; VRS 88, 58; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43; VRS 92, 36).
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