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   OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08, 2 Ss OWi 1538/2008   

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https://dejure.org/2009,22257
OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08, 2 Ss OWi 1538/2008 (https://dejure.org/2009,22257)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08, 2 Ss OWi 1538/2008 (https://dejure.org/2009,22257)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 2 Ss OWi 1538/08, 2 Ss OWi 1538/2008 (https://dejure.org/2009,22257)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausreichende Entschuldigung im Falle des Fernbleibens in der Hauptverhandlung aufgrund von dringenden beruflichen Gründen

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verwerfung des Einspruchs - Verwerfung wegen unzureichender Entschuldigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einspruchsverwerfung wegen unzureichender Entschuldigung für ein Fernbleiben in der Hauptverhandlung; Zur gerichtlichen Überprüfung einer genügenden Entschuldigung notwendiger Sachvortrag der maßgebenden Tatsachen für eine berufliche Verhinderung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verwerfung des Einspruchs - Verwerfung wegen unzureichender Entschuldigung

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 05.01.1999 - 2 ObOWi 700/98

    Entschuldigung des Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08
    Das Urteil ist daher insoweit rechtsfehlerhaft (BayObLG NStZ-RR 1999, 187; OLG Hamm NZV 2003, 348).

    cc) Auf diesem Mangel einer hinreichenden Begründung beruht das Verwerfungsurteil jedoch nicht, weil die vom Betroffenen vor Erlass des Urteils vorgetragenen Entschuldigungsgründe von vornherein und offensichtlich ungeeignet waren, sein Ausbleiben in der Hauptverhandlung genügend zu entschuldigen (BayObLG NStZ-RR 1999, 187; VRS 61, 28; OLG Hamm VRS 68, 55; OLG Köln VRS 93, 186).

  • OLG Bamberg, 12.09.2006 - 3 Ss OWi 1140/06

    Anforderungen an die Feststellung in einem Verwerfungsurteil; Schuldhafte

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08
    Anderenfalls kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht beurteilen, ob diese Umstände vollständig und rechtsfehlerfrei gewürdigt worden sind (BayObLG NZV 1999, 139/140; OLG Bamberg wistra 2007, 79).

    Hierbei können nur unaufschiebbare Geschäfte oder berufliche Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung dazu führen, dass die öffentlich rechtliche Pflicht zur Befolgung der Ladung zurückzutreten hat (OLG Bamberg wistra 2007, 79; KK/Senge, a.a.O. § 74 Rn. 32 m.w.N.).

  • BayObLG, 27.06.2002 - 2 ObOWi 268/02

    Verhinderung aus dringlichen beruflichen Gründen - eingehende Begründung vor

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08
    Hierfür ist erforderlich, dass der Betroffene vor der Hauptverhandlung schlüssig einen Sachverhalt vorträgt oder vortragen lässt, der geeignet ist, sein Ausbleiben genügend zu entschuldigen, dem Gericht somit hinreichende Anhaltspunkte für eine genügende Entschuldigung zur Kenntnis gebracht sind (Anschluss an BayObLG NStZ 2003, 98 und OLG Bam¬berg DAR 2008, 217 = OLGSt StPO § 329 Nr. 29 = StRR 2008, 305 f.).

    In den Fällen, in denen sich der Betroffene darauf beruft, aus zwingenden beruflichen Gründen der Hauptverhandlung ferngeblieben zu sein, kann das Gericht die genügende Entschuldigung nur prüfen, wenn die dafür maßgebenden Tatsachen vorgetragen werden (BayObLG NStZ 2003, 98).

  • OLG Bamberg, 26.02.2008 - 3 Ss 118/07

    Hauptverhandlung: Auslegung des Begriffs der "genügenden

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08
    Hierfür ist erforderlich, dass der Betroffene vor der Hauptverhandlung schlüssig einen Sachverhalt vorträgt oder vortragen lässt, der geeignet ist, sein Ausbleiben genügend zu entschuldigen, dem Gericht somit hinreichende Anhaltspunkte für eine genügende Entschuldigung zur Kenntnis gebracht sind (Anschluss an BayObLG NStZ 2003, 98 und OLG Bam¬berg DAR 2008, 217 = OLGSt StPO § 329 Nr. 29 = StRR 2008, 305 f.).

    Erforderlich ist jedoch, dass der Betroffene vor der Hauptverhandlung schlüssig einen Sachverhalt vorträgt oder vortragen lässt, der geeignet ist, sein Ausbleiben genügend zu entschuldigen, dem Gericht somit hinreichende Anhaltspunkte für eine genügende Entschuldigung zur Kenntnis gebracht sind (OLG Bamberg DAR 2008, 217 = OLGSt StPO § 329 Nr. 29 = StRR 2008, 305 ff. m. Anm. Gieg).

  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 157/03

    Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsgebot (ausreichende Berücksichtigung bei der

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08
    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein Beschwerdeführer, um dem Gebot der Rechtswegerschöpfung als Voraussetzung für eine Erfolg versprechende Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs zu genügen, alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, um eine Grundrechtsverletzung zu verhindern, wozu auch gehört, dass er seiner prozessualen Darstellungslast durch rechtzeitigen Vortrag aller ihn begünstigenden Umstände entsprochen hat (vgl. BVerfG NJW 2005, 3769; NStZ-RR 2005, 346).
  • BayObLG, 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96
    Auszug aus OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08
    Der Umfang der Darlegungspflicht richtet sich danach, ob sich der Verfahrensfehler bereits aus dem Inhalt des angefochtenen Urteils ergibt (BayObLG NStZ-RR 97, 182).
  • BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 10/05

    Verfassungsbeschwerde wegen Verwerfung einer Verfahrensrüge zur unterbliebenen

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08
    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein Beschwerdeführer, um dem Gebot der Rechtswegerschöpfung als Voraussetzung für eine Erfolg versprechende Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs zu genügen, alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, um eine Grundrechtsverletzung zu verhindern, wozu auch gehört, dass er seiner prozessualen Darstellungslast durch rechtzeitigen Vortrag aller ihn begünstigenden Umstände entsprochen hat (vgl. BVerfG NJW 2005, 3769; NStZ-RR 2005, 346).
  • OLG Hamm, 20.01.2003 - 2 Ss OWi 1135/02

    Anforderungen an die Begründung eines Verwertungsurteils

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08
    Das Urteil ist daher insoweit rechtsfehlerhaft (BayObLG NStZ-RR 1999, 187; OLG Hamm NZV 2003, 348).
  • BayObLG, 21.10.1998 - 1 ObOWi 545/98

    Darlegung der Entschuldigungsgründe für das Ausbleiben des Betroffenen im

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08
    Anderenfalls kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht beurteilen, ob diese Umstände vollständig und rechtsfehlerfrei gewürdigt worden sind (BayObLG NZV 1999, 139/140; OLG Bamberg wistra 2007, 79).
  • OLG Hamm, 21.08.1984 - 3 Ss OWi 1038/84
    Auszug aus OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08
    cc) Auf diesem Mangel einer hinreichenden Begründung beruht das Verwerfungsurteil jedoch nicht, weil die vom Betroffenen vor Erlass des Urteils vorgetragenen Entschuldigungsgründe von vornherein und offensichtlich ungeeignet waren, sein Ausbleiben in der Hauptverhandlung genügend zu entschuldigen (BayObLG NStZ-RR 1999, 187; VRS 61, 28; OLG Hamm VRS 68, 55; OLG Köln VRS 93, 186).
  • OLG Köln, 28.11.1980 - 3 Ss 1009/80
  • OLG Köln, 28.01.1997 - Ss 517/96
  • BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67

    Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des

  • BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00

    Zulässigkeit einer Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei

  • OLG Rostock, 27.01.2016 - 21 Ss OWi 2/16

    Bußgeldverfahren: Verfahrensverzögerung in einem

    Es ist dem Senat verwehrt, eine inhaltliche Überprüfung der sich aus dem Bußgeldbescheid ergebenden Rechtsfolgen etwa unter dem Aspekt des Absehens von der Verhängung eines Fahrverbotes wegen überlanger Verfahrensdauer vorzunehmen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08 - juris -).
  • BayObLG, 15.10.2019 - 202 ObOWi 1768/19

    Obliegenheit zur Darlegung der Verhinderung aus dringenden beruflichen Gründen

    Eine andere Sicht ist mit Sinn und Zweck der auf Verfahrensbeschleunigung abzielenden Vorschrift des § 74 Abs. 2 OWiG nicht vereinbar (u.a. Anschluss an BayObLG, Beschluss vom 27.06.2002 - 2 ObOWi 268/02 = NStZ 2003, 98 und OLG Bamberg, Beschluss vom 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08 = OLGSt OWiG § 74 Nr. 19).

    Beruft sich ein Betroffener auf eine zwingende beruflich bedingte Verhinderung, so ist daher erforderlich, die Art der Geschäfte selbst, deren Wichtigkeit und ihre unaufschiebbare Dringlichkeit darzulegen, damit das Gericht beurteilen kann, ob das Vorbringen die Unzumutbarkeit des Erscheinens vor Gericht begründen kann, wenn es zutrifft (BayObLG, Beschluss vom 27.06.2002 - 2 ObOWi 268/02 = NStZ 2003, 98; OLG Bamberg, Beschluss vom 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08 = OLGSt OWiG § 74 Nr. 19; OLG Hamm VRS 39, 208; KG VRS 58, 47, 50; OLG Karlsruhe VRS 89, 130, 131; vgl. auch Rebmann/Roth/Herrmann a.a.O.).

  • OLG Hamm, 04.11.2015 - 1 RBs 162/15

    Berufliche Gründe als ausreichende Entschuldigung für das Fernbleiben von einem

    Erforderlich ist jedoch, dass der Betroffene vor der Hauptverhandlung schlüssig einen Sachverhalt vorträgt oder vortragen lässt, der geeignet ist, sein Ausbleiben genügend zu entschuldigen, dem Gericht somit hinreichende Anhaltspunkte für eine genügende Entschuldigung zur Kenntnis gebracht sind (OLG Bamberg, Beschl. v. 14.01.2009 - 2 SsOWi 1538/08 -juris; vgl. auch BayObLG NStZ 2003, 98).
  • OLG Oldenburg, 31.08.2010 - 2 SsRs 170/10

    Anforderungen an die Darlegung der Behandlung von Terminsverlegungsanträgen im

    Fehlen derartige Ausführungen, so beruht das Urteil darauf nur dann nicht, wenn die Betroffenen vorgebrachten Entschuldigungsgründe von vornherein offensichtlich ungeeignet wären, sein Fernbleiben zu entschuldigen (OLG Bamberg Beschluss vom 14.01.2009, 2 Ss OWi 1538/08; OLG Karlsruhe NZV 2006, 217; OLG Hamm a.a.O.).
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