Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.02.1997 - 2 Ss OWi 1545/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3959
OLG Hamm, 21.02.1997 - 2 Ss OWi 1545/96 (https://dejure.org/1997,3959)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.02.1997 - 2 Ss OWi 1545/96 (https://dejure.org/1997,3959)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Februar 1997 - 2 Ss OWi 1545/96 (https://dejure.org/1997,3959)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25 Abs. 1 S. 1; StVO § 37 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 446
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 14.11.1996 - 3 Ss OWi 1178/96

    Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Anhalten vor LZA, Beweiswürdigung, Gefährdung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.1997 - 2 Ss OWi 1545/96
    Der Wortlaut der Regelung erfaßt auch die Fälle, bei denen der Fahrlässigkeitsvorwurf auf der Feststellung beruht, der Kraftfahrzeugführer habe "lediglich" infolge "bloßer" Nachlässigkeit das Rotlicht der Lichtzeichenanlage übersehen (siehe auch den Beschluß des 3. Senats für Bußgeldsachen vom 14. November 1996 3 Ss OWi 1178/96 - ZAP EN-Nr. 46/97).
  • OLG Hamm, 18.07.1995 - 2 Ss OWi 386/95
    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.1997 - 2 Ss OWi 1545/96
    Der Senat hat bereits entschieden, daß ein Betroffener, selbst wenn er aufgrund des gegen ihn verhängten Fahrverbots mit durchgreifenden beruflichen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu rechnen hat, er diese - auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - dann hinzunehmen hat, wenn wegen der Vielzahl der bereits in der Vergangenheit begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten keine andere Maßnahme als die Verhängung der Besinnungs- und Denkzettelmaßnahme "Fahrverbot" mehr bleibt (vgl. den ebenfalls einen Taxifahrer betreffenden Senatsbeschluß vom 18. Juli 1995 - 2 Ss OWi 386/95 - ZAP EN-Nr. 720/95 = NZV 1995, 498 = VRS 90, 123 ).
  • OLG Hamm, 22.10.1996 - 2 Ss 1172/96
    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.1997 - 2 Ss OWi 1545/96
    Selbst wenn hier genügend Umstände hätten festgestellt werden können, bei denen grundsätzlich von der Verhängung eines Fahrverbots hätte abgesehen werden dürfen (zu den nach der Rechtsprechung der Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Hamm erforderlichen Feststellungen und dem Bewertungsmaßstab siehe die Zusammenstellung in DAR 1996, 381, 387 ff. mit weiteren Nachweisen; siehe zuletzt auch Senat DAR 1997, 78 ), ist das vom Amtsgericht festgesetzte Fahrverbot nicht zu beanstanden.
  • OLG Hamm, 28.12.1994 - 4 Ss OWi 1262/94

    Rotlicht; Unaufmerksamkeit; Pflichtverletzung; Geldbuße; Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.1997 - 2 Ss OWi 1545/96
    Sie ist nicht etwa - wie offenbar der Betroffene meint - auf vorsätzliches und bewußt fahrlässiges Tatverhalten, beschränkt (vgl. Beschluß des Senats vom 28. September 1995 - 2 Ss OWi 1081/95; siehe auch die Beschlüsse des 4. Senats für Bußgeldsachen vom 13. Dezember 1994 4 Ss 0Wi 809/94 und vom 28. Dezember 1994 4 Ss OWi 1262/94 zfs 1995., 152).
  • OVG Hamburg, 20.08.1996 - Bf VI (VII) 2/95

    Fahreignung; Zweifel; Haschischkonsum; Regelmäßigkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.1997 - 2 Ss OWi 1545/96
    der BußgeldkatalogVO verneint worden ist (vgl. zur Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm insoweit die Zusammenstellung in DAR 1996, 381, 384; sowie die Zusammenstellung der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung bei Beck in DAR 1997, 32 ; siehe auch Deutscher NZV 1997, 18, 23, jeweils mit weiteren Nachweisen; siehe aber auch den oben bereits erwähnten, teilweise eine andere Auffassung vertretenden Beschluß des 3. Senats für Bußgeldsachen vom 14. November 1996).
  • OLG Hamm, 06.02.2006 - 2 Ss OWi 31/06

    Fahrverbot; Absehen; Taxifahrer; Augenblicksversagen

    Selbst wenn hier - worauf die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 19. Januar 2006 zutreffend hingewiesen hat - genügend Umstände hätten festgestellt werden können, hätte ein Betroffener, wenn er aufgrund des Fahrverbotes mit durchgreifenden beruflichen Schwierigkeiten zu rechnen hätte, diese auch dann hinzunehmen, wenn - wie hier - wegen der Vielzahl der bereits in der Vergangenheit begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten keine andere Maßnahme als die Verhängung der Denkzettelmaßnahme "Fahrverbot" mehr bleibt (vgl. OLG Hamm, VRS 93, 377).

    Derjenige, der ein von ihm zu beachtendes Wechsellichtzeichen überhaupt nicht wahrnimmt, zeigt gerade die grobe Nachlässigkeit und Verantwortungslosigkeit, derentwegen es regelmäßig geboten ist, die Besinnungsfunktion des Fahrverbotes anzuwenden (zu vgl. OLG Hamm, VRS 93, 377).".

  • OLG Hamm, 19.02.2001 - 2 Ss OWi 43/01

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Augenblicksversagen, Abgelenkt, grobe

    Wenn der Betroffene dann trotz des Umstandes, dass er aufgrund des Streites seiner Kinder abgelenkt worden war, davon ausging, die Geschwindigkeitsbeschränkung sei jetzt aufgehoben, handelte er grob pflichtwidrig im Sinn der erwähnten Rechtsprechung des BGH (vgl. zu einem vergleichbaren, allerdings vor der neuen Rechtsprechung des BGH liegenden Fall des Rotlichtverstoßes Senat in ZAP EN-Nr. 288/97 = VM 1997, Nr. 99 = NZV 1997, 446 = VRS 93, 377).
  • OLG Hamm, 01.06.2006 - 2 Ss OWi 262/06

    Zum Absehen vom Fahrverbot bei einem Gastwirt und zum Augenblicksversagen bei

    Aber selbst wenn Umstände hätten festgestellt werden können, hätte ein Betroffener, wenn er aufgrund des Fahrverbotes mit durchgreifenden beruflichen Schwierigkeiten zu rechnen hätte, diese auch dann hinzunehmen, wenn wegen der Vielzahl der bereits in der Vergangenheit begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten keine andere Maßnahme als die Verhängung der Denkzettelmaßnahme "Fahrverbot" mehr bleibt (vgl. OLG Hamm, VRS 93, 377).
  • OLG Hamm, 10.11.2006 - 2 Ss OWi 656/06

    Absehen vom Fahrverbot; Begründung der Absehensentscheidung; Warnfunktion

    Aber selbst wenn Umstände hätten festgestellt werden können, hätte ein Betroffener, wenn er aufgrund des Fahrverbotes mit durchgreifenden beruflichen Schwierigkeiten zu rechnen hätte, diese auch dann hinzunehmen, wenn - wie hier - wegen der Vielzahl der bereits in der Vergangenheit begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten keine andere Maßnahme als die Verhängung der Denkzettelmaßnahme "Fahrverbot" mehr bleibt (vgl. OLG Hamm, VRS 93, 377).".
  • OLG Hamm, 15.03.2004 - 2 Ss OWi 162/04

    Videoabstandsmessverfahren VAMA als sog. "standardisiertes Messverfahren"

    Der Senat hat aber bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass ein Fahrverbot auch gegen einen Berufskraftfahrer festgesetzt werden kann (vgl. Senat in NZV 1997, 446 = VRS 93, 377), da anderenfalls in der Praxis Fahrverbote nur noch bei Rentnern und Hausfrauen in Betracht kämen (ähnlich der hiesige 4. Senat für Bußgeldsachen in 4 Ss OWi 719/03).
  • BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 244/02

    Kein Augenblicksversagen bei Rotlichtverstoß an belebter innerstädtischer

    Zwar dürfte das Gegenteil nur schwerlich der Fall sein, zumal nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Berufskraftfahrer bei massiven Vorbelastungen, wie sie hier der Betroffene aufweist, ein Fahrverbot auch dann hinnehmen muss, wenn es mit durchgreifenden beruflichen Nachteilen verbunden ist (vgl. auch OLG Hamm VRS 90, 213 und 93, 377); dem Senat ist aber derzeit insoweit eine abschließende Beurteilung nicht möglich.
  • OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 656/06

    Fahrverbot - Absehen bei Wiederholungstäter

    Aber selbst wenn Umstände hätten festgestellt werden können, hätte ein Betroffener, wenn er aufgrund des Fahrverbotes mit durchgreifenden beruflichen Schwierigkeiten zu rechnen hätte, diese auch dann hinzunehmen, wenn - wie hier - wegen der Vielzahl der bereits in der Vergangenheit begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten keine andere Maßnahme als die Verhängung der Denkzettelmaßnahme "Fahrverbot" mehr bleibt (vgl. OLG Hamm, VRS 93, 377).".
  • OLG Hamm, 22.07.2003 - 4 Ss OWi 502/03

    Fahrverbot, Absehen; Umstände; Beweiswürdigung; Kündigung des

    Unter diesen Umständen hätte es nahegelegen, die Verhängung eines Fahrverbots selbst bei Annahme schwerwiegender beruflicher Nachteile in Erwägung zu ziehen, wenn nur damit der offenbar dringend erforderliche Besinnungs- und Denkzetteleffekt erzielt werden kann (vgl. zur Frage der Verhängung eines Fahrverbots gegen Berufskraftfahrer - dort Taxifahrer - die Beschlüsse des hiesigen 2. Senats vom 21. Februar 1997 - 2 Ss OWi 1545/96 - in ZAP EN-Nr. 288/97 und 18. Juli 1995 - 2 Ss OWi 386/95 - in NZV 1995, 498).
  • KG, 07.12.2017 - 3 Ws (B) 341/17

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots wegen Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Zwar dürfte das Gegenteil schon deshalb ausscheiden, weil bei erheblichen Vorbelastungen selbst ein Berufskraftfahrer, der mit ernstlichen beruflichen Nachteilen zu rechnen hat, ein Fahrverbot hinnehmen muss (vgl. OLG Hamm VRS 90, 213; 93, 377).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht