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   OLG Bamberg, 16.01.2008 - 2 Ss OWi 1687/07   

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https://dejure.org/2008,26518
OLG Bamberg, 16.01.2008 - 2 Ss OWi 1687/07 (https://dejure.org/2008,26518)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.01.2008 - 2 Ss OWi 1687/07 (https://dejure.org/2008,26518)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 2 Ss OWi 1687/07 (https://dejure.org/2008,26518)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich der Begehungsweise bei Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch; Rechtsfolgenbemessung bei Rückwärtsfahren auf der Autobahn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Anordnung des Regelfahrverbots nach Nr. 83.3 Bußgeldkatalog (BKat) wegen eines Verstoßes gegen das Rückwärtsfahrtsfahrverbot auf der Autobahn; Rechtsfolgenbemessung bei Rückwärtsfahrten auf dem Seitenstreifen der Autobahn und der Beschleunigungsspur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Will der Kfz-Führer einen Stau umgehen und fährt deshalb auf dem Seitenstreifen der Autobahn rückwärts, um diese zu verlassen, dann handelt er nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich. Der Verstoß rechtfertigt jedoch nicht die Verhängung eines Fahrverbots.

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rückwärtsfahrt auf Beschleunigungsspur der Autobahn: Kein Fahrverbot

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.01.2008 - 2 Ss OWi 1687/07
    Dem steht weder die aufgrund wirksamer Beschränkung eingetretene Rechtskraft des Schuldspruchs (KK-Kukein StPO 5. Aufl. § 354 Rn. 16) noch das Verschlechterungsverbot gemäß § 358 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG entgegen (BGHSt 37, 5/9).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.01.2008 - 2 Ss OWi 1687/07
    Die Regelsätze des Bußgeldkatalogs haben Rechtssatzqualität; an sie sind bei Vorliegen eines Regelfalles nicht nur die Verwaltungsbehörden, sondern auch die Gerichte gebunden (BGH NJW 1992, 446/447).
  • OLG Jena, 06.04.2006 - 1 Ss 347/05

    Verkehr

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.01.2008 - 2 Ss OWi 1687/07
    Auch die hier vorliegende vorsätzliche Begehungsweise rechtfertigt keine andere Beurteilung, da ein derartiger Verstoß regelmäßig vorsätzlich begangen wird, so dass sich Vorsatz als ein normaler Tatumstand darstellt, sich daher im Übrigen auch nicht bußgelderhöhend auswirkt (vgl. Thüringer OLG VRS 111, 209/211).
  • OLG Düsseldorf, 08.08.1986 - 5 Ss OWi 294/86
    Auszug aus OLG Bamberg, 16.01.2008 - 2 Ss OWi 1687/07
    Aufgrund dieser Feststellungen hat das Amtsgericht den Betroffenen zu Recht in objektiver Hinsicht wegen Verstoßes gegen das Verbot, auf der Autobahn rückwärts zu fahren (§ 18 Abs. 7 StVO) schuldig gesprochen, da zur Autobahn nicht nur die durchgehenden Fahrbahnen, sondern auch die Zu- und Abfahrten, deren Beginn und Ende mit den Verkehrszeichen 330 bzw. 334 gekennzeichnet sind, sowie die Seitenstreifen und Nebenfahrbahnen gehören (BayObLGSt 1979, 166/167; OLG Düsseldorf VRS 71, 459; vgl. auch Hentschel Straßenverkehrsrecht 39. Aufl. StVO § 18 Rn. 14, 14b).
  • OLG Bamberg, 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15

    Auswirkungen eines vermeidbaren Verbotsirrtums bei Verkehrsordnungswidrigkeit

    Im Unterschied zum Tatbestands- oder Erlaubnistatbestandsirrtum nach § 11 Abs. 1 OWiG bzw. § 16 StGB lässt der Verbotsirrtum - unabhängig von seiner Vermeidbarkeit - den Tatvorsatz als solchen jedoch konsequent und stets unberührt (BGH a.a.O und st.Rspr.; vgl. speziell für das Ordnungswidrigkeitenrecht u.a. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2015, 152 und BeckRS 2014, 08845; OLG Koblenz NJW 2010, 1299 [ indirekter Verbotsirrtum]; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.01.2008 - 2 Ss OWi 1687/07 [bei juris]; KG NZV 1994, 159; OLG Celle NJW 1990, 589; OLG Düsseldorf wistra 1992, 316; OLG Karlsruhe NZV 2005, 380; BayObLG NStZ-RR 1997, 244; aus der Lit. u.a. KK/Rengier OWiG § 11 Rn. 51; Göhler /Gürtler § 11 Rn. 19 ff.; BeckOK -Valerius § 11 Rn. 35 f.; Fischer § 17 Rn. 2, Zieschang StGB AT 4. Aufl. Rn. 343 ff., jeweils m.w.N.).
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