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   OLG Oldenburg, 25.06.2018 - 2 Ss (OWi) 175/18   

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https://dejure.org/2018,18408
OLG Oldenburg, 25.06.2018 - 2 Ss (OWi) 175/18 (https://dejure.org/2018,18408)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.06.2018 - 2 Ss (OWi) 175/18 (https://dejure.org/2018,18408)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. Juni 2018 - 2 Ss (OWi) 175/18 (https://dejure.org/2018,18408)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Taschenrechner, elektronisches Gerät

  • verkehrslexikon.de

    Ein Taschenrechner unterfällt nicht § 23 Abs 1a StVO nF.

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    Autofahrt: Taschenrechner als elektronisches Gerät?

  • IWW

    § § 41 Abs. 1, 49 Abs. 3 Nummer 4 StVO, 11.3.2 BKatVO
    StVO, BKatVO

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Taschenrechner bei der Fahrt erlaubt, § 23 Abs. 1a StVO

  • bussgeldsiegen.de

    Verbotswidrige Mobilfunktelefonbenutzung bei Benutzung eines Taschenrechners?

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Halten eines Taschenrechners fällt nicht unter "Handyverbot"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: "… es war kein Mobiltelefon, sondern ein Taschenrechner…”

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer - War es ein Handy oder ein Taschenrechner vor dem Gesicht?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Taschenrechner fällt nicht unter das "Handy-Verbot"

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ist ein Taschenrechner beim Autofahren erlaubt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Straßenverkehr: Ein Taschenrechner ist kein Handy

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist ein Taschenrechner beim Autofahren erlaubt?

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Flachrechner, Taschenrechner und die Pflichten von Fahrzeugführenden

Papierfundstellen

  • NZV 2018, 533
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2717/08

    Bestimmtheitsgebot bei Straf- und Bußgeldtatbeständen (Analogieverbot;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.06.2018 - 2 Ss OWi 175/18
    Auch wenn es in Grenzfällen zweifelhaft ist, ob ein Verhalten noch unter den gesetzlichen Tatbestand fällt oder nicht, so muss der Normadressat aber jedenfalls im Normalfall anhand der gesetzlichen Regelung voraussehen können, ob ein Verhalten ordnungswidrig ist (BVerfG, NJW 2010, 754; NJW 1986, 1671, 1672).

    Unter diesem Aspekt ist für die Bestimmtheit einer Strafvorschrift in erster Linie der für den Adressaten erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes maßgeblich (BVerfG, NJW 2010, 754; BVerfG, NJW 1986, 1671, 1672).

    Nur in der dadurch gesetzten Grenze der Auslegung können daneben auch systematische, historische und teleologische Auslegung herangezogen werden (BVerfG, NJW 2010, 754; NJW 1978, 101; NJW 1978, 1423, BVerfG, Beschluss vom 29.04.10 2 BvR 871/04 und 2 BvR 414/08, Rz. 55, - juris -).

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.06.2018 - 2 Ss OWi 175/18
    Auch wenn es in Grenzfällen zweifelhaft ist, ob ein Verhalten noch unter den gesetzlichen Tatbestand fällt oder nicht, so muss der Normadressat aber jedenfalls im Normalfall anhand der gesetzlichen Regelung voraussehen können, ob ein Verhalten ordnungswidrig ist (BVerfG, NJW 2010, 754; NJW 1986, 1671, 1672).

    Unter diesem Aspekt ist für die Bestimmtheit einer Strafvorschrift in erster Linie der für den Adressaten erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes maßgeblich (BVerfG, NJW 2010, 754; BVerfG, NJW 1986, 1671, 1672).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvL 2/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.06.2018 - 2 Ss OWi 175/18
    Nur in der dadurch gesetzten Grenze der Auslegung können daneben auch systematische, historische und teleologische Auslegung herangezogen werden (BVerfG, NJW 2010, 754; NJW 1978, 101; NJW 1978, 1423, BVerfG, Beschluss vom 29.04.10 2 BvR 871/04 und 2 BvR 414/08, Rz. 55, - juris -).
  • BVerfG, 15.03.1978 - 2 BvR 927/76

    Verfassungsmäßigkeit der Bankrottstrafbarkeit nach KO a.F.

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.06.2018 - 2 Ss OWi 175/18
    Nur in der dadurch gesetzten Grenze der Auslegung können daneben auch systematische, historische und teleologische Auslegung herangezogen werden (BVerfG, NJW 2010, 754; NJW 1978, 101; NJW 1978, 1423, BVerfG, Beschluss vom 29.04.10 2 BvR 871/04 und 2 BvR 414/08, Rz. 55, - juris -).
  • OLG Oldenburg, 09.07.2010 - 2 SsRs 220/09

    Verfassungsmäßigkeit des Bußgeldtatbestands hinsichtlich der Ahndung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.06.2018 - 2 Ss OWi 175/18
    Der Senat (DAR 2010, 232) hat im Zusammenhang mit der Prüfung der Bestimmtheit einer Bußgeldvorschrift folgendes ausgeführt:.
  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.06.2018 - 2 Ss OWi 175/18
    Nur in der dadurch gesetzten Grenze der Auslegung können daneben auch systematische, historische und teleologische Auslegung herangezogen werden (BVerfG, NJW 2010, 754; NJW 1978, 101; NJW 1978, 1423, BVerfG, Beschluss vom 29.04.10 2 BvR 871/04 und 2 BvR 414/08, Rz. 55, - juris -).
  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 4 RBs 92/19

    Powerbank und Ladekabel sind keine elektronischen Geräte im Sinne der

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung hat sich bislang - soweit ersichtlich - nur das OLG Oldenburg näher mit der Auslegung des Begriffs des elektronischen Geräts im Sinne des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO beschäftigt (OLG Oldenburg, Beschluss vom 25.06.2018 - 2 Ss (OWi) 175/18 -, juris).
  • BGH, 16.12.2020 - 4 StR 526/19

    Taschenrechner am Steuer verboten

    Das Oberlandesgericht Hamm, das die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, beabsichtigt, die Rechtsbeschwerde zu verwerfen, sieht sich daran aber durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 25. Juni 2018 ? 2 Ss OWi 175/18 ? gehindert.
  • OLG Hamm, 18.06.2019 - 4 RBs 191/19

    Taschenrechner als elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO

    Der Senat fragt beim Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Oldenburg an, ob dieser an seiner Rechtsauffassung, dass ein reiner Taschenrechner nicht unter § 23 Abs. 1a StVO falle (Beschl. v. 25.06.2018 - 2 Ss (OWi) 175/18), weiterhin festhält.

    Der Betroffene vertritt unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Oldenburg vom 25.06.2018 (2 Ss (OWi) 175/18) die Auffassung, ein Taschenrechner unterfalle nicht der Verbotsnorm.

  • OLG Hamm, 15.08.2019 - 4 RBs 191/19

    Unterliegt ein Taschenrechner einem Benutzungsverbot am Steuer?

    Der Betroffene vertritt unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Oldenburg vom 25.06.2018 (2 Ss (OWi) 175/18) die Auffassung, ein Taschenrechner unterfalle nicht der Verbotsnorm.
  • OLG Karlsruhe, 05.10.2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18

    Laser-Entfernungsmesser als elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung hat sich bislang - soweit ersichtlich - nur das OLG Oldenburg näher mit der Auslegung des Begriffs des elektronischen Geräts im Sinne des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO beschäftigt (OLG Oldenburg, Beschluss vom 25.06.2018 - 2 Ss (OWi) 175/18 -, juris).
  • OLG Braunschweig, 03.07.2019 - 1 Ss OWi 87/19

    Taschenrechner mit elektronischen Bauteilen als elektronisches Gerät im Sinne der

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung haben sich bislang - soweit ersichtlich - lediglich das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 5. Oktober 2018, 2 Rb 9 Ss 627/18, juris) und das Oberlandesgericht Oldenburg (Beschluss vom 25. Juni 2018 - 2 Ss (OWi) 175/18, juris) näher mit der Auslegung des Begriffs des elektronischen Gerätes im Sinne des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO beschäftigt.
  • OLG Hamm, 10.08.2020 - 5 RBs 259/20
    Er mache sich den Beschluss des OLG Oldenburg vom 25.06.2018 (2 Ss (OWi) 175/18) zu Eigen.".

    Aus den bisher ergangenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Oldenburg, Beschluss vom 25.06.2018 - 2 Ss (OWi) 175/18; Braunschweig, Beschluss vom 03.07.2019 - 1 Ss (OWi) 87/19 und Hamm, 4. Strafsenat, Vorlagebeschluss vom 15.08.2019 - 4 RBs 191/19, ergibt sich noch nicht eindeutig, unter welchen Voraussetzungen ein elektronischer Taschenrechner als elektronisches Gerät, das der Information dient, angesehen werden kann.

  • KG, 09.11.2020 - 3 Ws (B) 262/20

    Digitalkamera ist elektronisches Gerät i. S. d. § 23 Abs. 1a StVO

    Insbesondere ist eine Digitalkamera mit Flachbildschirm nicht einem reinen Taschenrechner vergleichbar, bei dem fraglich sein könnte, ob die bloße Eingabe einer Rechenoperation und deren anschließendes Ablesen einem Informationszweck im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO unterfällt (ablehnend OLG Oldenburg, Beschluss vom 25. Juni 2018 - 2 Ss (OWi) 175/18 -, juris; befürwortend OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juni 2019 a.a.O.).
  • OLG Hamm, 10.08.2020 - 5 RBs 295/20

    Taschenrechner, Memory-Funktion, elektronisches Gerät

    Aus den bisher ergangenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Oldenburg, Beschluss vom 25.06.2018 - 2 Ss (OWi) 175/18; Braunschweig, Beschluss vom 03.07.2019 - 1 Ss (OWi) 87/19 und Hamm, 4. Strafsenat, Vorlagebeschluss vom 15.08.2019 - 4 RBs 191/19, ergibt sich noch nicht eindeutig, unter welchen Voraussetzungen ein elektronischer Taschenrechner als elektronisches Gerät, das der Information dient, angesehen werden kann.
  • OLG Hamm, 15.08.2019 - 4 RBs 237/19

    Bewertung eines Rechners mit Speicherfunktion wie ein Mobiltelefon

    Eine Abweichung zur Entscheidung des OLG Oldenburg vom 25.06.2018 (2 Ss (OWi) 175/18) liegt nicht vor, da dort das Vorliegen einer Speicherfunktion nicht festgestellt wurde.
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