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   OLG Bamberg, 09.03.2012 - 2 Ss OWi 195/12   

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https://dejure.org/2012,11010
OLG Bamberg, 09.03.2012 - 2 Ss OWi 195/12 (https://dejure.org/2012,11010)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09.03.2012 - 2 Ss OWi 195/12 (https://dejure.org/2012,11010)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09. März 2012 - 2 Ss OWi 195/12 (https://dejure.org/2012,11010)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Fahrverbot, Augenblicksversagen, beharrlicher Verstoß

  • openjur.de

    1. Die auf die Begründung gestützte Aufklärungsrüge, ein Zeuge oder der Betroffene habe in der Hauptverhandlung anders ausgesagt als im Urteil festgestellt, ist unzulässig (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), weil sich das Rechtsbeschwerdegericht nicht über das Verbot der ...

  • verkehrslexikon.de

    Zum Regelfahrverbot bei fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Annahme einer beharrlichen Pflichtenverletzung i.S.v. § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrverbot - beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung für die Annahme einer beharrlichen Pflichtenverletzung i.S.v. § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Augenblicksversagen beim beharrlichen Plfichtenverstoß? - Fahrverbot: Ja oder nein?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Übersehenes "Tempo-30-Schild"

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10

    Befangenheitsrüge gegen Schöffen wegen der vorschnellen Übernahme eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.03.2012 - 2 Ss OWi 195/12
    Die auf die Begründung gestützte Aufklärungsrüge, ein Zeuge oder der Betroffene habe in der Hauptverhandlung anders ausgesagt als im Urteil festgestellt, ist unzulässig (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), weil sich das Rechtsbeschwerdegericht nicht über das Verbot der Rekonstruktion der Beweisaufnahme hinwegsetzen darf (u.a. Anschluss an BGH StraFo 2011, 229 f. = StV 2011, 453 f. = NStZ 2011, 590 f.).

    Mit dieser Begründung ist eine Aufklärungsrüge nicht zulässig, weil sich das Rechtsbeschwerdegericht nicht über das Verbot der Rekonstruktion der Beweisaufnahme hinwegsetzen darf (Cirener NStZ-RR 2012, 65, 70 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 14.04.2011 - 4 StR 571/10 = StraFo 2011, 229 f. = StV 2011, 453 f. = NStZ 2011, 590 f.).

  • OLG Bamberg, 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Urteilsfeststellungen bei Absehen vom

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.03.2012 - 2 Ss OWi 195/12
    Macht der Betroffene geltend, eine ihm unbekannte innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nicht wahrgenommen zu haben, weil die entsprechenden Verkehrszeichen durch einen LKW bzw. den Gegenverkehr verdeckt worden seien, kommt die Berufung auf ein sog. Augenblicksversagen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn der Betroffene zugleich die nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht unerheblich überschritten hat (Festhaltung an OLG Bamberg, Beschluss vom 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10 [bei juris] = VRR 2010, 350 [Deutscher] = VA 2010, 193 [Ls]).

    Ein solcher Fall ist auch gegeben, wenn der Verkehrsteilnehmer nicht nur die durch das Verkehrszeichen 274 angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sondern auch die normalerweise innerörtlich zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h in nicht unerheblicher Weise überschritten hat (OLG Bamberg, Beschluss vom 01.06.2010 3 Ss OWi 814/10 [bei juris] = VRR 2010, 350 [ Deutscher ] = VA 2010, 193 [Ls]; König a.a.O.; Burhoff/ Deutscher , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren 3. Aufl. Rn. 1026, 984 jew. m.w.N).

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.03.2012 - 2 Ss OWi 195/12
    Auch wenn dem Betroffenen insoweit nur Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, ist die Überschreitung jedenfalls nicht als unerheblich anzusehen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 [für eine Überschreitung um 9 km/h]).
  • BVerfG, 10.02.1995 - 2 BvR 2139/94

    Auswirkungen der Verhängung eines Fahrverbots auf die Existenz eines Unternehmens

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.03.2012 - 2 Ss OWi 195/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ist erst dann das Absehen von der Anordnung eines nach § 25 Abs. 1 StVG gebotenen Fahrverbots aus Gründen der Unverhältnismäßigkeit im Sinne von Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG in Erwägung zu ziehen, wenn der Betroffene Tatsachen substantiiert und verifizierbar vorträgt, die die Annahme einer Gefahr für seine wirtschaftliche Existenz in ihrer gegenwärtigen Form selbst für den Fall "greifbar" erscheinen lassen, dass der Betroffene alle ihm zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, die geboten erscheinen, die Auswirkungen eines - hier nur einmonatigen - Fahrverbots gering zu halten (BVerfG NJW 1995, 1541).
  • OLG Bamberg, 22.04.2013 - 2 Ss OWi 339/13

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Annahme der Beharrlichkeit bei mehreren

    31 aa) Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. zuletzt z.B. Senatsbeschluss vom 09.03.2012 - 2 Ss OWi 195/12 [bei juris] = VRR 2012, 230 f.) kann auch bei Vorliegen einer beharrlichen Pflichtverletzung trotz der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer ein Absehen von einem an sich verwirklichten Fahrverbot dann gerechtfertigt sein, wenn dieses über bloße Erschwernisse bei der Berufsausübung hinaus zu einer konkreten Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Betroffenen führt.
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