Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.04.2006 - 2 Ss OWi 200/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2193
OLG Hamm, 21.04.2006 - 2 Ss OWi 200/06 (https://dejure.org/2006,2193)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.04.2006 - 2 Ss OWi 200/06 (https://dejure.org/2006,2193)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. April 2006 - 2 Ss OWi 200/06 (https://dejure.org/2006,2193)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2193) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Fahrers eines PKW zur Kontrolle der von ihm gefahrenen Geschwindigkeit und Einhaltung von Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit trotz eingeschaltetem (defektem) Tempomat; Annahme des Vorliegens von Fahrlässigkeit bei Übertretung der zulässigen ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Eingeschalteter defekter Tempomat schützt bei Geschwindigkeitsüberschreitung vor Strafe nicht.

  • rabüro.de

    Zur Kontrollpflicht des Fahrzeugführers bei eingeschaltetem Tempomat

  • Judicialis

    StVO § 3; ; BKatV § 4

  • rewis.io
  • rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de

    Eingeschalteter defekter Tempomat - Geschwindigkeitsüberschreitung

  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsüberschreitung - bei eingeschaltetem defektem Tempomat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3; BKatV § 4
    Tempomat; Kontrollpflicht; Fahrverbot; Absehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Verfahrensgang

  • AG Herne-Wanne - 11 OWi 437/05
  • OLG Hamm, 21.04.2006 - 2 Ss OWi 200/06

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 352 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 28.06.1999 - 2 Ss 612/99

    Feststellungen, aus Hauptverhandlung gewonnen, Wahrunterstellung, keine

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2006 - 2 Ss OWi 200/06
    Hierbei kann letztlich dahingestellt bleiben, ob das Amtsgericht eine von ihm selbst anlässlich der Beweisanträge des Betroffenen beschlossene Wahrunterstellung nicht eingehalten hat, was allerdings nahe liegt, weil nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte eine Wahrunterstellung dazu zwingt, die behauptete Tatsache in ihrem wirklichen Sinn und ohne jede Einschränkung, Einengung, Verschiebung oder sonstige Änderung in den Urteilsfeststellungen als wahr zu behandeln (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juni 1999 in 2 Ss 612/99 = VRS 98, 30; StraFo 1999, 306; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 44 Rdnr. 71).
  • OLG Köln, 07.06.2019 - 1 RBs 213/19

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nur bei zulassungsbedürftigen Rechtsfragen

    Bereits geklärt ist in der Rechtsprechung allerdings auch, dass ein Fahrzeugführer trotz eingeschalteten Geschwindigkeitsregulierungssystems verpflichtet bleibt, die von ihm gefahrene Geschwindigkeit zu kontrollieren und so die Einhaltung von Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit aktiv zu gewährleisten (vgl. für den Tempomat OLG Hamm, Beschluss vom 16.01.2006 - 2 Ss-OWi 200/06 - BeckRS 2006, 7781; AG Unna, Urteil vom 11.02.2019 - 174 OWi-923 Js 1550/18-161/18).
  • AG Rastatt, 12.02.2020 - 8 OWi 203 Js 11289/19

    Fahrzeugführer darf sich nicht auf Tempomat verlassen

    Der Hinweis des Betroffenen auf die Nutzung eines Tempomaten führt nicht zum Wegfall des Fahrlässigkeitsvorwurfs, da ein Fahrzeugführer trotz eingeschalteten Geschwindigkeitsregulierungssystems verpflichtet bleibt, die von ihm gefahrene Geschwindigkeit zu kontrollieren und so die Einhaltung von Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit aktiv zu gewährleisten, s. OLG Köln, Beschluss vom 07. Juni 2019- III-1 RBs 213/19 -, zitiert nach juris und OLG Hamm, Beschluss vom 21. April 2006 - 2 Ss OWi 200/06 - , zitiert nach juris.
  • AG Unna, 11.02.2019 - 174 OWi 161/18
    Jedenfalls gegen diese Kontroll- und Überwachungspflicht hat der Betroffene (fahrlässig) verstoßen, weil er ansonsten die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit sofort auf die zulässige hätte reduziert müssen (so auch OLG Hamm, 2 Ss OWi 200/06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht