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OLG Hamm, 22.03.2007 - 2 Ss OWi 202/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
StPO § 344; StPO § 147
Rechtsbeschwerde; Begründung; nicht ausreichende Akteneinsicht; Rechtsbeschwerdevortrag; formelle Rüge; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründung der Verfahrensrüge der Gewährung nur unvollständiger Akteneinsicht als Beschränkung der Verteidigung
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344; StPO § 147
Rechtsbeschwerde; Begründung; nicht ausreichende Akteneinsicht; Rechtsbeschwerdevortrag; formelle Rüge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Recklinghausen - 37a OWi 55 Js 1263/06
- OLG Hamm, 22.03.2007 - 2 Ss OWi 202/07
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 209 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 10.10.2003 - 3 Ss OWi 598/03
Anforderungen an die Revisionsbegründung bei Rüge der Verletzung des …
Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2007 - 2 Ss OWi 202/07
Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass für die Annahme, dass die Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt beschränkt worden ist (§ 338 Nr. 8 StPO i.V.m. § 79 OWiG) eine Beschränkung der Verteidigung, die nur generell abstrakt geeignet ist, die gerichtliche Entscheidung zu beeinflussen, nicht ausreicht (vgl. Senat im Beschluss vom 25. Mai 2005 in 2 Ss OWi 261/05 OLG und Senat in NJW 2004, 381 = NStZ 2004, 166 = DAR 2004, 104 = VRS 106, 54 StV 2004, 310). - OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 261/05
Nichtgewährung von Akteneinsicht; Beschränkung der Verteidigung; Begründung der …
Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2007 - 2 Ss OWi 202/07
Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass für die Annahme, dass die Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt beschränkt worden ist (§ 338 Nr. 8 StPO i.V.m. § 79 OWiG) eine Beschränkung der Verteidigung, die nur generell abstrakt geeignet ist, die gerichtliche Entscheidung zu beeinflussen, nicht ausreicht (vgl. Senat im Beschluss vom 25. Mai 2005 in 2 Ss OWi 261/05 OLG und Senat in NJW 2004, 381 = NStZ 2004, 166 = DAR 2004, 104 = VRS 106, 54 StV 2004, 310). - OLG Hamm, 10.10.2003 - 2 Ss OWi 598/03
Akteneinsicht, während der Hauptverhandlung; Aussetzung der Hauptverhandlung; …
Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2007 - 2 Ss OWi 202/07
Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass für die Annahme, dass die Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt beschränkt worden ist (§ 338 Nr. 8 StPO i.V.m. § 79 OWiG) eine Beschränkung der Verteidigung, die nur generell abstrakt geeignet ist, die gerichtliche Entscheidung zu beeinflussen, nicht ausreicht (vgl. Senat im Beschluss vom 25. Mai 2005 in 2 Ss OWi 261/05 OLG und Senat in NJW 2004, 381 = NStZ 2004, 166 = DAR 2004, 104 = VRS 106, 54 StV 2004, 310).