Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.02.2012 - 2 Ss-OWi 21/12, 2 Ss OWi 21/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6658
OLG Frankfurt, 28.02.2012 - 2 Ss-OWi 21/12, 2 Ss OWi 21/12 (https://dejure.org/2012,6658)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.02.2012 - 2 Ss-OWi 21/12, 2 Ss OWi 21/12 (https://dejure.org/2012,6658)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 2 Ss-OWi 21/12, 2 Ss OWi 21/12 (https://dejure.org/2012,6658)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,6658) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Berechnung der Wartepflicht vor Einspruchsverwerfung im Strafprozess

  • Wolters Kluwer

    Strafprozess: Berechnung der Wartepflicht vor Einspruchsverwerfung

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Zeitpunkt für Beginn der Wartezeit von 15 Minuten vor Einspruchsverwerfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329 Abs. 1; StPO § 412; OWiG § 71
    Hauptverhandlung nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid; Berechnung der Wartepflicht vor Einspruchsverwerfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Bis wann muss das Gericht warten wenn der Betroffene sich verspätet?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 258
  • NZV 2012, 605
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - 2b Ss 370/00

    Anforderungen an die Wartezeit vor Verwerfung des Einspruchs gegen einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2012 - 2 Ss OWi 21/12
    Die vom Gericht einzuhaltende Wartezeit - üblicherweise 15 Minuten (KK-OWiG Senge, a. a. O.) - beginnt mit der festgesetzten Terminsstunde (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, Rn 13 zu § 329; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.1.2001 - 2b Ss 370/00 - 99/00 I, NStZ-RR 2001, 303).
  • LG Aachen, 30.12.1992 - 63 Qs 298/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2012 - 2 Ss OWi 21/12
    Ohne Bedeutung für die vom Gericht einzuhaltende Wartezeit ist dagegen der für keinen der Beteiligten genau vorhersehbare Zeitpunkt des tatsächlichen Aufrufs der Sache (LG Aachen, B. v. 30.12.1992 - 63 Qs 298/92, NJW 1993, 2326).
  • OLG Frankfurt, 14.12.1999 - 2 Ss 351/99

    Verwerfung der Berufung wegen Nichterscheinens des Angeklagten; Dauer des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2012 - 2 Ss OWi 21/12
    Soweit der Entscheidung des Senats vom 14.12.1999 - 2 Ss 351/99 (NStZ-RR 2001, 85) etwas anderes zu entnehmen sein könnte, hält er an dieser Auffassung nicht fest.
  • OLG Hamm, 08.06.2005 - 3 Ws 188/05

    Berufungsverwerfung; verspäteter Beginn der Hauptverhandlung; Aussetzung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2012 - 2 Ss OWi 21/12
    Er gilt sowohl für die Wartepflicht des pünktlich erschienenen Betroffenen, der nicht unbeschränkt auf einen verzögerten Aufruf der Sache warten muss (OLG Hamm, B. v. 8.6.2005 - 3 Ss 247/05, BeckRS 2005 30357791) als auch für den verspäteten Betroffenen, der darauf vertrauen darf, dass das Gericht eine kurze Zeit auf ihn warten werde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht