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   OLG Hamm, 15.04.2004 - 2 Ss OWi 215/04   

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https://dejure.org/2004,13621
OLG Hamm, 15.04.2004 - 2 Ss OWi 215/04 (https://dejure.org/2004,13621)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.04.2004 - 2 Ss OWi 215/04 (https://dejure.org/2004,13621)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. April 2004 - 2 Ss OWi 215/04 (https://dejure.org/2004,13621)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Einspruch; Verwerfungsurteil, Rechtsbeschwerde; Begründung, Verfahrensrüge; Begründung; Ausbleiben des Betroffenen; rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Verwerfung eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten; Ausreichende Begründung einer Verfahrensrüge der Versagung des rechtlichen ...

  • Judicialis

    OWiG § 74; ; StPO § 344

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74; StPO § 344
    Einspruch; Verwerfungsurteil, Rechtsbeschwerde; Begründung, Verfahrensrüge; Begründung; Ausbleiben des Betroffenen; rechtliches Gehör

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 04.06.2003 - 4 Ss OWi 410/03

    Zulassung, Rechtsbeschwerde; Versagung des rechtlichen Gehörs; Begründung des

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2004 - 2 Ss OWi 215/04
    Für den Rechtsbeschwerdevortrag nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG muss also das gleiche verlangt werden, wie für eine entsprechende Verfassungsbeschwerde (vgl. BayObLG, MDR 1991, 802; OLG Hamm, Beschluss vom 04.06.2003 - 4 Ss OWi 410/03 -).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2004 - 2 Ss OWi 215/04
    Es ist substantiiert vorzutragen, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte, weil nur dann geprüft und entschieden werden kann, ob die angegriffene Entscheidung auf dem Verfassungsverstoß beruht (vgl. BVerfGE 28, 17/19 f.; Beschluss des Senats vom 26.07.2002 - 2 Ss OWi 581/02 - m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.09.1987 - Ss 440/87

    Versagung des rechtlichen Gehörs; Anordnung des persönlichen Erscheinens

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2004 - 2 Ss OWi 215/04
    Es kann dahinstehen, ob dies auch für den Fall der Versagung des rechtlichen Gehörs gilt (so OLG Düsseldorf, JMBl. NW 1991, 208) oder ob eine Verletzung des rechtlichen Gehörs unabhängig von der Beschränkung des § 80 Abs. 2 OWiG stets geltend gemacht werden kann (so OLG Köln, NStZ 1988, 31), weil die Behauptung der Versagung des rechtlichen Gehörs im Wege der Verfahrensrüge geltend zu machen (vgl. Göhler, a.a.O., § 80 Rdnr. 16 a und 16 d m.w.N.) und von der Rechtsbeschwerde nicht in der vorgeschriebenen Form (vgl. § 80 Abs. 3 OWiG, § 344 Abs. 2 S. 2 StPO) ausgeführt ist.
  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss OWi 289/04

    Zulassung der Rechtsbeschwerde; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entbindung vom

    Nur wenn dieses Erfordernis erfüllt ist, kann das Rechtsbeschwerdegericht prüfen und entscheiden, ob die angegriffene Entscheidung auf einem Verfassungsverstoß beruht (BVerfGE 28, 17 u.19 f.; Senatsbeschlüsse vom 26. Juli 2002 - 2 Ss OWi 581/02 - mit weiteren Nachweisen, vom 18. Dezember 2002 - 2 Ss OWi 1065/02 - und vom 15. April 2004 - 2 Ss OWi 215/04).
  • OLG Hamm, 23.03.2005 - 2 Ss OWi 185/05

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Begründung des Zulassungsantrags; Verfahrensrüge;

    Nur wenn dieses Erfordernis erfüllt ist, kann das Rechtsbeschwerdegericht prüfen und entscheiden, ob die angegriffene Entscheidung auf einem Verfassungsverstoß beruht (BVerfGE 28, 17 u.19 f.; Senatsbeschlüsse vom 26. Juli 2002 - 2 Ss OWi 581/02 - mit weiteren Nachweisen, vom 18. Dezember 2002 - 2 Ss OWi 1065/02 - und vom 15. April 2004 - 2 Ss OWi 215/04; vgl. auch Senat in NStZ-RR 2004, 307 = Rpfleger 2004, 585 = VRS 107, 127 = NZV 2004, 595 = NStZ 2004, 307).
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