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   OLG Hamm, 30.04.2007 - 2 Ss OWi 218/07   

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https://dejure.org/2007,2828
OLG Hamm, 30.04.2007 - 2 Ss OWi 218/07 (https://dejure.org/2007,2828)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.04.2007 - 2 Ss OWi 218/07 (https://dejure.org/2007,2828)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. April 2007 - 2 Ss OWi 218/07 (https://dejure.org/2007,2828)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarkeit einer Kreditaufnahme zur Bewältigung der aus einem Fahrverbot möglicherweise resultierenden finanziellen Mehrbelastungen

  • verkehrsrechtsforum.de

    Kreditaufnahme zumutbar um finanzielle Mehrbelastungen durch Fahrverbot abzuwenden

  • Judicialis

    BKatV § 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 4
    Fahrverbot; Erschwernisse; Abwendung; Kreditaufnahme; Zumutbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Kreditaufnahme zur Abwendung der Folgen eines Fahrverbots

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Fahrverbot wegen außergewöhnlicher Härte - nicht so einfach!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Absehen von Fahrverbot wegen schwerwiegender finanzieller Folgen

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Fahrverbot - Kreditaufnahme um die finanziellen Belastungen abzufangen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot: Keine Kreditaufnahme zur Abwendung der Folgen eines Fahrverbots

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrverbot - Kreditaufnahme zur Abwendung der Folgen eines Fahrverbots

Verfahrensgang

  • AG Recklinghausen - 37a OWi 59 Js 848/06
  • OLG Hamm, 30.04.2007 - 2 Ss OWi 218/07

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 583
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02

    Verstoß gegen Pflichten als Kraftfahrzeugführer; Voraussetzungen für die Annahme

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2007 - 2 Ss OWi 218/07
    Dies gilt insbesondere dann, wenn dem/der Betroffenen die Viermonatsfrist des § 25 Abs. 2 a StVG zur Verfügung steht, er/sie sich auf diese Karenzzeit einrichten und nach Abstimmung mit seinen geschäftlichen oder beruflichen Belangen einen geeigneten Zeitpunkt zur Abgabe seines Führerscheins auswählen kann (ebenso OLG Karlsruhe NZV 2006, 326, 327; BayObLG, NZV 2003, 349f.).
  • OLG Koblenz, 03.03.2004 - 1 Ss 333/03

    Absehen von Fahrverbot wegen Augenblicksversagens

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2007 - 2 Ss OWi 218/07
    Bei abhängig Beschäftigten dürfte dies in der Regel nicht der Fall sein (so auch OLG Koblenz NJW 2004, 1400).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00

    Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft; Rechtsfolgenausspruch; Rotlichtverstoß;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2007 - 2 Ss OWi 218/07
    Bei Selbständigen hingegen kann eine Kreditaufnahme in geeigneten Fällen ein zumutbares Mittel sein; jedoch ist in einem solchen Fall zu verlangen, dass in den Urteilsgründen genaue Feststellungen zu Einkommen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen getroffen werden (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 2000, 312, 313).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2007 - 2 Ss OWi 218/07
    Dies gilt insbesondere dann, wenn dem/der Betroffenen die Viermonatsfrist des § 25 Abs. 2 a StVG zur Verfügung steht, er/sie sich auf diese Karenzzeit einrichten und nach Abstimmung mit seinen geschäftlichen oder beruflichen Belangen einen geeigneten Zeitpunkt zur Abgabe seines Führerscheins auswählen kann (ebenso OLG Karlsruhe NZV 2006, 326, 327; BayObLG, NZV 2003, 349f.).
  • OLG Hamm, 02.11.2006 - 2 Ss OWi 712/06

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2007 - 2 Ss OWi 218/07
    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 15. März 2007 auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 02. November 2006 in 2 Ss OWi 712/06 Bezug genommen hat, in dem ausgeführt ist, der Betroffene müsse sich darauf verweisen lassen, ggfl.
  • BVerfG, 10.02.1995 - 2 BvR 2139/94

    Auswirkungen der Verhängung eines Fahrverbots auf die Existenz eines Unternehmens

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2007 - 2 Ss OWi 218/07
    Von der Verhängung eines Fahrverbots kann daher nur in Ausnahmefällen abgesehen werden, wenn dieses zu einer beruflichen Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie dem Existenzverlust bei einem Selbstständigen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer, führen würde (vgl. auch BVerfG, NJW 1995, 1541).
  • OLG Koblenz, 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18

    Darlegungsanforderungen bei Absehen von Fahrverbot aufgrund beruflicher Nachteile

    Der Tatrichter darf seine Überzeugung von einer außergewöhnlichen Härte nicht allein auf die nicht näher belegte Einlassung des Betroffenen stützen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. September 2013 - 1 OWi 3 SsBs 27/14; NJW 2005, 1061, 1064; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; OLG Karlsruhe NZV 2006, 326; KG VRS 111 [2006], 441; OLG Bamberg ZfSch 2010, 291; VRS 111 [2006], 62).

    28 bb) Bei Vorliegen eines Regelfalles nach der BKatV kann von der Verhängung eines Fahrverbotes angesichts seiner Funktion und des Gleichbehandlungsgebotes nach ständiger Rechtsprechung nur unter besonderen Umständen abgesehen werden; anzulegen ist ein strenger Maßstab (vgl. Senat, Beschluss vom 9. September 2014 - 1 OWi 3 SsBs 27/14; OLG Koblenz [2. StrS] NStZ-RR 1997, 19; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; KG VRS 111 [2006], 441; OLG Köln NZV 2001, 391).

    30 Bei der Beurteilung, ob dem Betroffenen solche Anstrengungen abzuverlangen sind, können sich zwar Einschränkungen im Hinblick auf seine finanzielle Leistungsfähigkeit ergeben (vgl. Senat NJW 2004, 1400; OLG Hamm NZV 2007, 583).

  • OLG Koblenz, 24.09.2018 - 1 OWi 6 SsBs 99/18

    Fortlaufende Geschwindigkeitsüberschreitung, natürliche Handlungseinheit

    Insoweit gilt: Bei Vorliegen eines Regelfalles nach der BKatV kann von der Verhängung eines Fahrverbotes angesichts seiner Funktion und des Gleichbehandlungsgebotes nur unter besonderen Umständen abgesehen werden; anzulegen ist ein strenger Maßstab (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18, und vom 9. September 2014 - 1 OWi 3 SsBs 27/14; OLG Koblenz [2. StrS] NStZ-RR 1997, 19; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; KG VRS 111 [2006], 441; OLG Köln NZV 2001, 391).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rb 8 Ss 229/19

    Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten: Fahrverbot trotz Gefährdung der

    1) Bei Vorliegen eines Regelfalles nach der BKatV kann von der Verhängung eines Fahrverbotes angesichts seiner Funktion und des Gleichbehandlungsgebotes nach ständiger Rechtsprechung nur unter besonderen Umständen abgesehen werden; anzulegen ist ein strenger Maßstab (OLG Koblenz NStZ-RR 1997, 19; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; KG VRS 111, 441; OLG Köln NZV 2001, 391).
  • OLG Hamm, 29.11.2007 - 3 Ss OWi 784/07

    Anforderungen an die Begründung des Nichtabsehens von der Anordnung eines

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots, sondern grundsätzlich nur erhebliche Härten, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (OLG Hamm NZV 1995, 366 OLG Hamm Beschl. v. 24.01.2007 - 4 SsOWi 891/06; OLG Hamm Beschl. v. 30.04.2007 - 2 SsOWi 218/07).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.2019 - 2 Rb 35 Ss 795/19

    Absehen von einem Fahrverbot bei wirtschaftlicher Existenzgefährdung

    1) Bei Vorliegen eines Regelfalles nach der Bußgeldkatalogverordnung kann von der Verhängung eines Fahrverbotes angesichts seiner Funktion und des Gleichbehandlungsgebotes nach ständiger Rechtsprechung nur unter besonderen Umständen abgesehen werden; anzulegen ist ein strenger Maßstab (OLG Karlsruhe - Senat, NStZ 2019, 530; OLG Koblenz NStZ-RR 1997, 19; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; KG VRS 111, 441; OLG Köln NZV 2001, 391).
  • OLG Koblenz, 03.03.2016 - 1 OWi 4 SsBs 11/16

    ES 3.0: "Der PTB vertrauen wir eher als dem AG Meißen."

    Außergewöhnliche Umstände, die ein Absehen von dem entsprechend den Richtlinien des Bußgeldkataloges (vgl. Nr. 11.3.7 BKat) verwirkten Regelfahrverbot rechtfertigen könnten (zu dem insoweit anzulegenden strengen Maßstab vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 1997, 19; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; OLG Bamberg ZfSch 2010, 291).
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