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   OLG Hamm, 08.12.2008 - 2 Ss OWi 245/08   

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https://dejure.org/2008,27219
OLG Hamm, 08.12.2008 - 2 Ss OWi 245/08 (https://dejure.org/2008,27219)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.12.2008 - 2 Ss OWi 245/08 (https://dejure.org/2008,27219)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - 2 Ss OWi 245/08 (https://dejure.org/2008,27219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung eines gerichtlichen Urteils zwecks Nachprüfung der Zulässigkeit der einem Verkehrsverstoß zugrundegelegten Geschwindigkeitsmessung; Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Anforderungen an die vollständige ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Hagen - 70 OWi 281/07
  • OLG Hamm, 08.12.2008 - 2 Ss OWi 245/08
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2008 - 2 Ss OWi 245/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zu vgl. BGH NJW 1993, 3081) kann eine Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zwar grundsätzlich auch auf ein Geständnis des Betroffenen gestützt werden.
  • OLG Hamm, 20.05.2005 - 2 Ss OWi 108/05

    Fahrverbot; Absehen; begründung der Entscheidung; Taxifahrer

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2008 - 2 Ss OWi 245/08
    Der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist vielmehr durch gesetzlich niedergelegte und von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalles oder Regelfalles, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbotes nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (zu vgl. Senatsbeschluss vom 20.05.2005 - 2 SsOWi 108/05 - m. w. N.).
  • OLG Hamm, 27.08.1996 - 2 Ss OWi 926/96
    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2008 - 2 Ss OWi 245/08
    Von der Anordnung eines Fahrverbotes kann - worauf die Staatsanwaltschaft Hagen in der Rechtsbeschwerdebegründung zu Recht hingewiesen hat - gemäß § 4 Abs. 4 BKatV in Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normfall aufweist, dass die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt ist und die Verhängung des Fahrverbotes trotz der groben bzw. beharrlichen Pflichtverletzung unangemessen wäre, wobei das Vorliegen erheblicher Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände ausreicht (zu vgl. OLG Hamm VRS 92, 369).
  • OLG Hamm, 02.11.2006 - 2 Ss OWi 712/06

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2008 - 2 Ss OWi 245/08
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher nicht ein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z. B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (zu vgl. Senatsbeschluss vom 02.11.2006 - 2 SsOWi 712/06 - m. w. N.).
  • OLG Hamm, 13.08.2001 - 2 Ss OWi 725/01

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde; Beschränkung des Einspruchs auf die

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2008 - 2 Ss OWi 245/08
    Voraussetzung für eine Beschränkung ist, dass in dem angefochtenen Urteil hinreichende Feststellungen für die vom Beschwerdegericht zu treffende Entscheidung über die Rechtsfolgen getroffen worden sind (zu vgl. Senatsbeschluss vom 13.08.2001, NZV 2002, 101; Göhler, OWiG, 14. Aufl., Rdnr. 32 zu § 79 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 17.03.2005 - 1 Ss OWi 164/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen, Augenblicksversagen;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2008 - 2 Ss OWi 245/08
    Da das angefochtene Urteil die angewandte Messmethode nicht mitteilt und auch unklar bleibt, welchen Toleranzwert das Amtsgericht bei der Festsetzung der Geschwindigkeit in Abzug gebracht hat (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2005 - 1 SsOWi 164/05 -) hält es einer materiell-rechtlichen Überprüfung nicht Stand.
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2008 - 2 Ss OWi 245/08
    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegend eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäss von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (zu vgl. BGH NZV 1992, 286).
  • KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19

    Wirksamkeit einer Beschränkung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid

    Dass die Betroffene - wie sie durch die Beschränkung des Einspruches auf den Rechtsfolgenausspruch zum Ausdruck brachte - die Tatbegehung nicht länger in Abrede stellt, rechtfertigt ebenso nicht das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 2 Ss OWi 245/08 -, juris).
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