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   OLG Hamm, 11.08.2005 - 2 Ss OWi 312/05   

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OLG Hamm, 11.08.2005 - 2 Ss OWi 312/05 (https://dejure.org/2005,11237)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.08.2005 - 2 Ss OWi 312/05 (https://dejure.org/2005,11237)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. August 2005 - 2 Ss OWi 312/05 (https://dejure.org/2005,11237)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formbedürftigkeit der Anordnung der ersten Vernehmung eines Betroffenen; Erforderlichkeit einer Unterschrift bei Vorliegen einer schriftlichen Anordnung einer Vernehmung; Unterbrechung der Verjährung durch die Anordnung der ersten Vernehmung

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung der Verjährung durch schriftliche Anordnung der Anhörung; Formale Wirksamkeit der schriftlichen Anordnung bei unleserlichem Handzeichen; Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo"

  • Judicialis

    OWiG § 33

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 33
    Verjährungsunterbrechung; Anordnung der Vernehmung; Handzeichen des Sachbearbeiters; Lesbarkeit

  • rechtsportal.de

    OWiG § 33 Abs. 1, Abs. 2
    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Unterbrechung der Verjährung durch Anordnung der Vernehmung des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Verjährungsunterbrechung - Anordnung der Vernehmung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 20.11.2003 - 1 ObOWi 459/03

    Eintritt der Verjährung bei Bußgeldsachen im Straßenverkehr; Fahrlässiges

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2005 - 2 Ss OWi 312/05
    Nach allgemeiner Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist selbst das Fehlen des Handzeichens (oder der Unterschrift) dann unschädlich, sofern sich der geäußerte behördliche Wille der Unterbrechungshandlung auf andere Weise mit Gewissheit feststellen lässt (Beschluss des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen; KK-Weller a.a.O. Rn. 11; Göhler, a.a.O., § 33 Rn. 45; vgl. hierzu auch BayObLG VRS 62, 58; BayObLG DAR 2004, 401).
  • OLG Hamm, 09.12.2004 - 4 Ss OWi 651/04

    EDV-Verarbeitung - Verjährung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2005 - 2 Ss OWi 312/05
    Erfolgt die Anordnung schriftlich, ist grundsätzlich nach § 33 Abs. 2 OWiG die Unterzeichnung erforderlich, wofür ein vom Sachbearbeiter angebrachtes Handzeichen genügt (OLG Köln VRS 84, 104; Göhler § 33 Rn. 45; Beschluss des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen vom 9. Dezember 2004 in 4 Ss OWi 651/04).
  • OLG Hamm, 13.05.2005 - 2 Ss OWi 274/05

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Geeignetheit

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2005 - 2 Ss OWi 312/05
    Das Amtsgericht hat die von der obergerichtlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze für die Identifizierung des Betroffenen anhand eines von dem Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes (vgl. dazu zuletzt u.a. Senat im Beschluss vom 13. Mai 2005 in 2 Ss OWi 274/05, StraFo 2005, 297 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung) beachtet.
  • BayObLG, 08.05.1981 - 2 ObOWi 160/81
    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2005 - 2 Ss OWi 312/05
    Nach allgemeiner Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist selbst das Fehlen des Handzeichens (oder der Unterschrift) dann unschädlich, sofern sich der geäußerte behördliche Wille der Unterbrechungshandlung auf andere Weise mit Gewissheit feststellen lässt (Beschluss des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen; KK-Weller a.a.O. Rn. 11; Göhler, a.a.O., § 33 Rn. 45; vgl. hierzu auch BayObLG VRS 62, 58; BayObLG DAR 2004, 401).
  • OLG Köln, 26.06.1992 - Ss 247/92

    Bußgeldverfahren; Strafverfahren; Betroffener; Angeklagter; Rechtsmittel;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2005 - 2 Ss OWi 312/05
    Erfolgt die Anordnung schriftlich, ist grundsätzlich nach § 33 Abs. 2 OWiG die Unterzeichnung erforderlich, wofür ein vom Sachbearbeiter angebrachtes Handzeichen genügt (OLG Köln VRS 84, 104; Göhler § 33 Rn. 45; Beschluss des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen vom 9. Dezember 2004 in 4 Ss OWi 651/04).
  • OLG Hamm, 25.03.2014 - 1 RBs 45/14

    Auswirkung eines nicht binnen zwei Wochen zustellbaren Bußgeldbescheides auf die

    In der Rechtsprechung wird als Unterzeichnung auch ein Handzeichen für ausreichend erachtet (OLG Dresden DAR 2004, 534; OLG Hamm, Beschl. v. 11.08.2005 - 2 SsOWi 312/05 - juris; OLG Zweibrücken NZV 2001, 483).
  • OLG Hamm, 13.07.2006 - 2 Ss OWi 415/06

    Zulassung; Rechtsbeschwerde; Handy; Telefonieren im Straßenverkehr

    Demgemäß ist zu ihrer Wirksamkeit eine besondere Form nicht erforderlich, sondern es ist ausreichend, dass sich der geäußerte behördliche Wille anhand des Akteninhalts mit Gewissheit feststellen lässt (zu vgl. Senatsbeschluss vom 11.08.2005 - 2 Ss OWi 312/05 - Weller in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Auflg., § 33, Rdn. 57).
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https://dejure.org/2005,21189
OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 312/05 (https://dejure.org/2005,21189)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.2005 - 2 Ss OWi 312/05 (https://dejure.org/2005,21189)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 2 Ss OWi 312/05 (https://dejure.org/2005,21189)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ss OWi 1105/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Anordnung der Übersendung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 312/05
    Klärungsbedürftige Fragen der Verjährung ergeben sich jedoch - worauf die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend hinweist - aus dem Antragsvorbringen nicht, In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist nämlich hinreichend geklärt, wann bei so genannten Kennzeichenanzeigen durch die Versendung eines Anhörungsbogens die Verjährung unterbrochen wird (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung des Senats DAR 1999, 85 = VRS 96, 225 = NZV 1999, 261= zfs 1999, 265; DAR 2000, 81 = NZV 2000, 179 = VM 2000, 60 (Nr. 69) = VRS 98, 443; DAR 2000, 83 = VRS 98, 209; DAR 2000, 83 = VRS 98, 209 = DAR 2000, 83 = VRS 98, 209; siehe auch OLG Zweibrücken DAR 2003, 193 = VRS 104, 307 = zfs 2002, 596; OLG Dresden DAR 2004, 535, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung).

    Anders als im Verfahren 2 Ss OWi 1105/99 (DAR 2000, 81 = NZV 2000, 179) ist der eigentliche Vorwurf dann aber nicht lediglich neutral beschrieben.

    Denn vorliegend ist teilweise anders als in den übrigen in der Vergangenheit vom Senat entschiedenen Fällen (vgl. dazu z.B. 2 Ss OWi 1105/99, a.a.O.) der Anhörungsbogen vor dieser Stelle so unzweifelhaft und bestimmt formuliert, dass der Betroffene eindeutig erkennen konnte, dass er als Fahrer und Täter der Ordnungswidrigkeit belangt werden sollte.

    Der Hinweis auf die Zeugenbelehrung schadet, worauf der Senat in der Vergangenheit bereits hingewiesen, dann nicht (vgl. Senat in DAR 2000, 81 = NZV 2000, 179; so auch OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 347).

  • OLG Zweibrücken, 26.08.2002 - 1 Ss 132/02

    Verjährung von Ordnungswidrigkeiten: Verjährungsunterbrechung durch eine

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 312/05
    Klärungsbedürftige Fragen der Verjährung ergeben sich jedoch - worauf die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend hinweist - aus dem Antragsvorbringen nicht, In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist nämlich hinreichend geklärt, wann bei so genannten Kennzeichenanzeigen durch die Versendung eines Anhörungsbogens die Verjährung unterbrochen wird (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung des Senats DAR 1999, 85 = VRS 96, 225 = NZV 1999, 261= zfs 1999, 265; DAR 2000, 81 = NZV 2000, 179 = VM 2000, 60 (Nr. 69) = VRS 98, 443; DAR 2000, 83 = VRS 98, 209; DAR 2000, 83 = VRS 98, 209 = DAR 2000, 83 = VRS 98, 209; siehe auch OLG Zweibrücken DAR 2003, 193 = VRS 104, 307 = zfs 2002, 596; OLG Dresden DAR 2004, 535, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung).

    Das Schreiben vom 07. September 2004 ist zudem auch nur mit "Anhörungsbogen" überschrieben (anders im Fall OLG Hamm NZV 1998, 340 und bei OLG Zweibrücken DAR 2003, 184) und enthält auch den Hinweis auf § 55 OWiG mit der Belehrung über die Rechte des Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren.

    Soweit der Betroffene auf die Entscheidung des OLG Zweibücken in DAR 2003, 184 = VRS 104, 307 und auf die des OLG Dresden in DAR 2004, 535 verweist, ergibt sich darauf für den vorliegenden Fall keine andere Entscheidung.

  • OLG Hamm, 07.04.1998 - 4 Ss OWi 365/98

    Ordnungswidrigkeitenrecht; keine Verjährungsunterbrechung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 312/05
    Ihm muss deutlich werden, dass ihm die festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeit als Betroffener vorbehaltlos zur Last gelegt wird (OLG Hamm NZV 1998, 340, 341).

    Das Schreiben vom 07. September 2004 ist zudem auch nur mit "Anhörungsbogen" überschrieben (anders im Fall OLG Hamm NZV 1998, 340 und bei OLG Zweibrücken DAR 2003, 184) und enthält auch den Hinweis auf § 55 OWiG mit der Belehrung über die Rechte des Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren.

  • OLG Hamm, 03.11.1999 - 2 Ss OWi 1070/99

    Besetzung des Bußgeldsenats)

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 312/05
    Klärungsbedürftige Fragen der Verjährung ergeben sich jedoch - worauf die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend hinweist - aus dem Antragsvorbringen nicht, In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist nämlich hinreichend geklärt, wann bei so genannten Kennzeichenanzeigen durch die Versendung eines Anhörungsbogens die Verjährung unterbrochen wird (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung des Senats DAR 1999, 85 = VRS 96, 225 = NZV 1999, 261= zfs 1999, 265; DAR 2000, 81 = NZV 2000, 179 = VM 2000, 60 (Nr. 69) = VRS 98, 443; DAR 2000, 83 = VRS 98, 209; DAR 2000, 83 = VRS 98, 209 = DAR 2000, 83 = VRS 98, 209; siehe auch OLG Zweibrücken DAR 2003, 193 = VRS 104, 307 = zfs 2002, 596; OLG Dresden DAR 2004, 535, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung).

    Zwar ist - ähnlich wie in dem vom Senat im Verfahren 2 Ss OWi 1034/99 (DAR 2000, 83 = VRS 98, 209) entschiedenen Fall - der Anhörungsbogen nur überschrieben mit "Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr ..".

  • OLG Dresden, 26.05.2004 - Ss OWi 77/04

    Einem Anhörungsbogen kommt nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung zu, wenn

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 312/05
    Klärungsbedürftige Fragen der Verjährung ergeben sich jedoch - worauf die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend hinweist - aus dem Antragsvorbringen nicht, In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist nämlich hinreichend geklärt, wann bei so genannten Kennzeichenanzeigen durch die Versendung eines Anhörungsbogens die Verjährung unterbrochen wird (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung des Senats DAR 1999, 85 = VRS 96, 225 = NZV 1999, 261= zfs 1999, 265; DAR 2000, 81 = NZV 2000, 179 = VM 2000, 60 (Nr. 69) = VRS 98, 443; DAR 2000, 83 = VRS 98, 209; DAR 2000, 83 = VRS 98, 209 = DAR 2000, 83 = VRS 98, 209; siehe auch OLG Zweibrücken DAR 2003, 193 = VRS 104, 307 = zfs 2002, 596; OLG Dresden DAR 2004, 535, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung).

    Soweit der Betroffene auf die Entscheidung des OLG Zweibücken in DAR 2003, 184 = VRS 104, 307 und auf die des OLG Dresden in DAR 2004, 535 verweist, ergibt sich darauf für den vorliegenden Fall keine andere Entscheidung.

  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 2 Ss OWi 123/05

    Zulassung der Rechtsbeschwerde; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Beweisantrag;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 312/05
    Die Rechtsbeschwerde war schließlich auch nicht wegen Verkürzung des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf rechtliches Gehör zuzulassen (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG; vgl. dazu zuletzt auch Senat im Beschluss 28. Februar 2005, 2 Ss OWi 123/05 und 2 Ss OWi 185/05).
  • OLG Hamm, 16.11.1999 - 2 Ss OWi 1034/99

    Übersendung des Anhörungsbogens

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 312/05
    Zwar ist - ähnlich wie in dem vom Senat im Verfahren 2 Ss OWi 1034/99 (DAR 2000, 83 = VRS 98, 209) entschiedenen Fall - der Anhörungsbogen nur überschrieben mit "Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr ..".
  • BGH, 08.07.1998 - 3 StR 241/98

    Bestimmen Minderjähriger zur Einfuhr von Betäubungsmitteln - Überlassen von

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 312/05
    Der Hinweis auf die Zeugenbelehrung schadet, worauf der Senat in der Vergangenheit bereits hingewiesen, dann nicht (vgl. Senat in DAR 2000, 81 = NZV 2000, 179; so auch OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 347).
  • OLG Hamm, 23.03.2005 - 2 Ss OWi 185/05

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Begründung des Zulassungsantrags; Verfahrensrüge;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 312/05
    Die Rechtsbeschwerde war schließlich auch nicht wegen Verkürzung des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf rechtliches Gehör zuzulassen (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG; vgl. dazu zuletzt auch Senat im Beschluss 28. Februar 2005, 2 Ss OWi 123/05 und 2 Ss OWi 185/05).
  • BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 9.98

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 312/05
    Klärungsbedürftige Fragen der Verjährung ergeben sich jedoch - worauf die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend hinweist - aus dem Antragsvorbringen nicht, In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist nämlich hinreichend geklärt, wann bei so genannten Kennzeichenanzeigen durch die Versendung eines Anhörungsbogens die Verjährung unterbrochen wird (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung des Senats DAR 1999, 85 = VRS 96, 225 = NZV 1999, 261= zfs 1999, 265; DAR 2000, 81 = NZV 2000, 179 = VM 2000, 60 (Nr. 69) = VRS 98, 443; DAR 2000, 83 = VRS 98, 209; DAR 2000, 83 = VRS 98, 209 = DAR 2000, 83 = VRS 98, 209; siehe auch OLG Zweibrücken DAR 2003, 193 = VRS 104, 307 = zfs 2002, 596; OLG Dresden DAR 2004, 535, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung).
  • OLG Hamm, 27.10.1998 - 2 Ss OWi 1124/98

    Verjährungsunterbrechung im OWi-Verfahren, Anordnung der Vernehmung in einem

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