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OLG Hamm, 13.06.2005 - 2 Ss OWi 328/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rüge der Verkennung der Voraussetzungen für den Erlass eines Abwesenheitsurteils durch das Gericht; Umfang der Begründung der Rechtsbeschwerde
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344; OWiG § 74
Verwerfungsurteil; Rechtsbeschwerde; Verfahrensrüge; ausreichende Begründung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss OWi 349/04
Verfahrensrüge; Verwerfungsurteil; Ausbleiben des Betroffenen, …
Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2005 - 2 Ss OWi 328/05
Der vom Betroffenen geltend gemachte Verstoß gegen § 74 Abs. 2 OWiG kann ausschließlich mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss des 2. Senats für Bußgeldsachen vom 03.06.2004 - 2 Ss OWi 349/04 - Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 74 Rdnr. 48 b m.w.N.). - OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 Ss OWi 1065/02
Verwerfungsurteil, Verfahrensrüge, ausreichende Begründung
Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2005 - 2 Ss OWi 328/05
Den für die Begründung einer Verfahrensrüge geltenden Anforderungen des § 344 Abs. 2 S.2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG ist indessen nur genügt, wenn unter vollständiger Darlegung bestimmter, im Einzelnen anzugebender Tatsachen ausgeführt wird, weshalb das Amtsgericht das Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung nicht als unentschuldigt habe ansehen dürfen (…zu vgl. OLG Hamm, a.a.O.; Beschluss des 2. Senats für Bußgeldsachen vom 18.12.2002 - 2 Ss OWi 1065/02 -).
- OLG Hamm, 13.12.2007 - 2 Ss OWi 799/07
Verwerfungsurteil; Verfahrensrüge; Begründung; Anforderungen; Entbindungsantrag; …
Mit der Sachrüge kann nur das Vorliegen von Verfahrenshindernissen oder das Vorliegen von Prozessvoraussetzungen geltend gemacht werden (vgl. Senat in VRS 109, 360). - OLG Hamm, 30.04.2008 - 2 Ss OWi 223/08
Bußgeldbescheid; Erlass; EDV; Dokumentation; Namenskrüzel
Schließlich deckt auch die in zulässiger Form erhobene Sachrüge, die gegenüber einem Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG lediglich zur Prüfung des Rechtsbeschwerdegerichts, ob die Prozessvoraussetzungen vorliegen oder Verfahrenshindernisse bestehen, führt (zu vgl. Senatsbeschluss vom 13.06.2005 - 2 SsOWi 328/05 - m. w. N.), - wie oben ausgeführt - Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen nicht auf.".