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   OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss OWi 349/04   

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https://dejure.org/2004,13034
OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss OWi 349/04 (https://dejure.org/2004,13034)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.06.2004 - 2 Ss OWi 349/04 (https://dejure.org/2004,13034)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 2 Ss OWi 349/04 (https://dejure.org/2004,13034)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Verfahrensrüge; Verwerfungsurteil; Ausbleiben des Betroffenen, Entschuldigungsgründe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichende Begründung einer Verfahrensrüge bei Geltendmachung eines Verstoßes gegen § 74 Abs. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

  • Judicialis

    OWiG § 74; ; StPO § 344

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Verfahrensrüge bei unentschuldigter Säumnis im Ordnungswidrigkeitenverfahren

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96
    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss OWi 349/04
    Die Verfahrensrüge ist in diesem Fall nämlich nur dann ausreichend begründet, wenn unter vollständiger Darlegung bestimmter, im Einzelnen anzugebender Tatsachen ausgeführt wird, weshalb das Amtsgericht das Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung nicht als unentschuldigt habe ansehen dürfen (Göhler, a.a.O.; BayObLG NStZ-RR 1997, 92, siehe auch Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2002, 2 Ss OWi 1065/02).
  • OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 Ss OWi 1065/02

    Verwerfungsurteil, Verfahrensrüge, ausreichende Begründung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss OWi 349/04
    Die Verfahrensrüge ist in diesem Fall nämlich nur dann ausreichend begründet, wenn unter vollständiger Darlegung bestimmter, im Einzelnen anzugebender Tatsachen ausgeführt wird, weshalb das Amtsgericht das Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung nicht als unentschuldigt habe ansehen dürfen (Göhler, a.a.O.; BayObLG NStZ-RR 1997, 92, siehe auch Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2002, 2 Ss OWi 1065/02).
  • OLG Hamm, 11.10.1996 - 2 Ws 405/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung des

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss OWi 349/04
    Dahinstehen kann, ob das behauptete Missverständnis zwischen dem Betroffenen und seinem Verteidiger geeignet wäre, das Ausbleiben des Betroffenen im Hauptverhandlungs überhaupt zu entschuldigen (vgl. dazu auch Senat in NStZ-RR 1997, 113 = VRS 93, 177).
  • OLG Hamm, 13.06.2005 - 2 Ss OWi 328/05

    Verwerfungsurteil; Rechtsbeschwerde; Verfahrensrüge; ausreichende Begründung

    Der vom Betroffenen geltend gemachte Verstoß gegen § 74 Abs. 2 OWiG kann ausschließlich mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss des 2. Senats für Bußgeldsachen vom 03.06.2004 - 2 Ss OWi 349/04 - Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 74 Rdnr. 48 b m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.07.2004 - 3 Ss OWi 362/04

    Verwerfungsurteil; Ausbleiben in der Hauptverhandlung; Verfahrensrüge;

    Zwar kann ausnahmsweise in der Begründung eines Wiedereinsetzungsantrages zugleich auch eine Begründung der Rechtsbeschwerde in Form der Verfahrensrüge gesehen werden, wenn in diesem Schriftsatz ausdrücklich auf die Rechtsbeschwerde Bezug genommen wird (OLG Hamm, Beschluss vom 03.06.2004 - 2 Ss OWi 349/04 -).
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