Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 2 Ss-OWi 352/08, 2 Ss OWi 352/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3722
OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 2 Ss-OWi 352/08, 2 Ss OWi 352/08 (https://dejure.org/2009,3722)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.01.2009 - 2 Ss-OWi 352/08, 2 Ss OWi 352/08 (https://dejure.org/2009,3722)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 2 Ss-OWi 352/08, 2 Ss OWi 352/08 (https://dejure.org/2009,3722)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 29 Abs 1 Nr 1 StVG, § 29 Abs 6 StVG, § 29 Abs 7 StVG
    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertungsverbot bei einem Neuverstoß vor Ablauf der Tilgungsfrist der Voreintragungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertungsverbot bei einem Neuverstoß vor Ablauf der Tilgungsfrist der Voreintragungen

  • Judicialis

    StVG § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von straßenverkehrsrechtlichen Vorahnungen während der sog. Überliegefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Auf den Kopf gestellt: Können nun doch tilgungsreife Voreintragungen verwertet werden?

  • IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Verkehrszentralregister - Verwertbarkeit getilgter Eintragungen im VZR

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von straßenverkehrsrechtlichen Voreintragungen während der sog. Überliegefrist

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Verkehrszentralregister - Verwertbarkeit getilgter Eintragungen im VZR

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 255
  • NZV 2009, 350
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • Drs-Bund, 02.09.2003 - BT-Drs 15/1508
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08
    Sinn und Zweck der Einführung der am 1 Januar 2004 in Kraft getretenen (BTDrucks 15/1508 S. 15) erweiterten Ablaufhemmung von Voreintragungen während der gerichtlichen Entscheidungsphase war die gesetzgeberische Intention, dass von einer Bewährung im Sinne der Verkehrssicherheit bereits dann nicht mehr gesprochen werden kann, wenn eine neue Tat vor Eintritt der Tilgungsreife einer Voreintragung begangen wird.

    Daher soll eine Ablaufhemmung nicht nur dann eintreten, wenn eine weitere Entscheidung eintragen ist, sondern auch dann, wenn eine weitere Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde, die zu einer Eintragung führt (Tatzeitprinzip so ausdrücklich BTDrucks 15/1508 S. 36).

    Durch die Einführung der maximal 1 jährigen Ablaufhemmung für die Tilgung von Voreintragungen während der gerichtlichen Entscheidungsphase (§ 29 Abs. 6 Satz 2 StVG) soll der anwaltlichen Praxis entgegen gewirkt werden, nur deshalb Rechtsmittel einzulegen, um das Verfahren herauszuzögern, mit dem Ziel, durch den Ablauf der Tilgungsfrist die Tilgung bereits in das Verkehrszentralregister (VZR) eingetragener Verstöße zu erreichen (so BTDrucks 15/1508 S.15 Zif. 4).

    Diese an der Verkehrssicherheit ausgerichtete Intention der konsequenten Ahndung von Mehrfachtätern (vgl. auch BTDrucks 15/1508 S. 36 zu § 29 Abs. 6 Satz 1 und 2) hat der Gesetzgeber versucht, durch das in § 29 Abs. 6 StVG wenig geglückt formulierte Regel / Ausnahmeprinzip dadurch zu erreichen, indem er vom Wortlaut her die Voraussetzungen für die Ablaufhemmung während der gerichtlichen Entscheidungsphase an zwei Voraussetzungen knüpft.

    Genau dies wollte der Gesetzgeber durch seine Änderung verhindern (vgl. BTDrucks 15/1508 S. 36 zu § 29 Abs. 6 Satz 1 und 2).

  • OLG Hamm, 30.05.2006 - 3 Ss OWi 281/06

    Nach Tilgungsreife und während der Überliegefrist unterliegt die Voreintragung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08
    Die Voreintragungen unterliegen keinem auf Sachrüge zu beachtenden Verwertungsverbot (so auch OLG Bamberg ZfSch 2007, 535; entgegen OLG Hamm Beschluß vom 3. Mai 2005, Az. 3 Ss OWi 228/05; NZV 2006, 487; NZV 2007, 156; OLG Schleswig-Holstein ZfSch 2006, 348 - nur im Ergebnis, ohne auf die Rechtsfrage eingehend; OLG Brandenburg DAR 2008, 218).

    Die von den Oberlandesgerichten Hamm (Beschluß vom 3. Mai 2005, Az. 3 Ss OWi 228/05; NZV 2006, 487; NZV 2007, 156); Schleswig-Holstein (ZfSch 2006, 348 - nur im Ergebnis, ohne auf die Rechtsfrage eingehend) und Brandenburg (DAR 2008, 218) vertretene Rechtsauffassung, dass mit Ablauf der 2 jährigen Tilgungsfrist des § 29 Abs. 1 Nr. 1 StVG Voreintragungen - zwar nicht getilgt sind, aber vor Eintragung der neuen Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, überzeugt nicht.

    Die genannten Obergerichte gehen davon aus, dass die Überliegefrist lediglich verhindern soll, dass eine Entscheidung aus dem Register gelöscht wird, obwohl eine weitere Entscheidung während der Überliegefrist ergangen, dem Verkehrszentralregister aber noch nicht übermittel worden ist (so OLG Hamm, NZV 2006, 487 Rdn. 10).

  • OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 2 Ss OWi 90 B/07

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorliegen des Verwertungsverbots wegen Tilgungsreife

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08
    Die Voreintragungen unterliegen keinem auf Sachrüge zu beachtenden Verwertungsverbot (so auch OLG Bamberg ZfSch 2007, 535; entgegen OLG Hamm Beschluß vom 3. Mai 2005, Az. 3 Ss OWi 228/05; NZV 2006, 487; NZV 2007, 156; OLG Schleswig-Holstein ZfSch 2006, 348 - nur im Ergebnis, ohne auf die Rechtsfrage eingehend; OLG Brandenburg DAR 2008, 218).

    Die von den Oberlandesgerichten Hamm (Beschluß vom 3. Mai 2005, Az. 3 Ss OWi 228/05; NZV 2006, 487; NZV 2007, 156); Schleswig-Holstein (ZfSch 2006, 348 - nur im Ergebnis, ohne auf die Rechtsfrage eingehend) und Brandenburg (DAR 2008, 218) vertretene Rechtsauffassung, dass mit Ablauf der 2 jährigen Tilgungsfrist des § 29 Abs. 1 Nr. 1 StVG Voreintragungen - zwar nicht getilgt sind, aber vor Eintragung der neuen Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, überzeugt nicht.

    Dies würde sich auch daraus ergeben, dass bei Annahme einer Hemmung der Tilgungsreife während der Überliegefrist der jeweilige Tatrichter antizipieren müsste, ob die von ihm abgeurteilte Tat rechtskräftig wird und zu einer Eintragung führt (so OLG Brandenburg, DAR 2008, 218 Rdn. 10 f).

  • OLG Hamm, 26.05.2006 - 2 Ss OWi 175/06

    Betriebsinhaber; Überwachungspflicht; Dauer-OWi; Überliegefrist;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08
    Die Voreintragungen unterliegen keinem auf Sachrüge zu beachtenden Verwertungsverbot (so auch OLG Bamberg ZfSch 2007, 535; entgegen OLG Hamm Beschluß vom 3. Mai 2005, Az. 3 Ss OWi 228/05; NZV 2006, 487; NZV 2007, 156; OLG Schleswig-Holstein ZfSch 2006, 348 - nur im Ergebnis, ohne auf die Rechtsfrage eingehend; OLG Brandenburg DAR 2008, 218).

    Die von den Oberlandesgerichten Hamm (Beschluß vom 3. Mai 2005, Az. 3 Ss OWi 228/05; NZV 2006, 487; NZV 2007, 156); Schleswig-Holstein (ZfSch 2006, 348 - nur im Ergebnis, ohne auf die Rechtsfrage eingehend) und Brandenburg (DAR 2008, 218) vertretene Rechtsauffassung, dass mit Ablauf der 2 jährigen Tilgungsfrist des § 29 Abs. 1 Nr. 1 StVG Voreintragungen - zwar nicht getilgt sind, aber vor Eintragung der neuen Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, überzeugt nicht.

  • BGH, 10.09.1985 - 4 ARs 10/85

    Zulässigkeit der Vorlegung einer Rechtsfrage bei prozessualer Überholung durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08
    Der erkennende Senat hat im vorliegenden Fall trotz entgegenstehender Rechtsprechung anderer Obergerichte davon abgesehen, dem Bundesgerichtshof die Rechtsfrage zur Entscheidung vorzulegen (§ 121 Abs. 2 GVG), da auch bei grundsätzlicher Bedeutung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Vorlegungsvoraussetzungen regelmäßig nur dann gegeben sind, wenn die vorgelegte Rechtsfrage gerade auch für das anhängige Verfahren rechtlich bedeutsam sein kann (vgl. BGHSt 33, 310 Rdn. 11f; BGHSt 30, 55, 58/59 m. w. Nachw.).

    Soweit der Bundesgerichtshof zur Vorlagepflicht nach § 42 Abs. 1 IRG entschieden hat, das von diesem Grundsatz in eng umgrenzten Ausnahmefällen abgewichen werden kann, wenn z.B. damit zu rechnen ist, dass sich die Vorlegungsfrage jederzeit wieder stellen kann, jedoch auch in den künftigen Fällen eine rechtzeitige Entscheidung durch den Bundesgerichtshof - z. B. wegen des Ablaufs gesetzlich festgelegter Fristen - voraussichtlich nicht möglich sein wird (BGHSt 33, 310 Rdn. 12 m.w.Nachweis ebenfalls nur zum § 42 IRG), ist zu berücksichtigen, dass § 42 Abs. 1 IRG einen viel weiteren Anwendungsbereich für Vorlagen eröffnet als § 121 Abs. 2 GVG.

  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 3 Ss OWi 228/05

    Fahrverbot; Voreintragung; Verwertbarkeit; Tilgungsreife; Überliegefrist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08
    Die Voreintragungen unterliegen keinem auf Sachrüge zu beachtenden Verwertungsverbot (so auch OLG Bamberg ZfSch 2007, 535; entgegen OLG Hamm Beschluß vom 3. Mai 2005, Az. 3 Ss OWi 228/05; NZV 2006, 487; NZV 2007, 156; OLG Schleswig-Holstein ZfSch 2006, 348 - nur im Ergebnis, ohne auf die Rechtsfrage eingehend; OLG Brandenburg DAR 2008, 218).

    Die von den Oberlandesgerichten Hamm (Beschluß vom 3. Mai 2005, Az. 3 Ss OWi 228/05; NZV 2006, 487; NZV 2007, 156); Schleswig-Holstein (ZfSch 2006, 348 - nur im Ergebnis, ohne auf die Rechtsfrage eingehend) und Brandenburg (DAR 2008, 218) vertretene Rechtsauffassung, dass mit Ablauf der 2 jährigen Tilgungsfrist des § 29 Abs. 1 Nr. 1 StVG Voreintragungen - zwar nicht getilgt sind, aber vor Eintragung der neuen Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, überzeugt nicht.

  • BGH, 11.03.1981 - 4 ARs 18/80

    Ersuchen der italienischen Botschaft um Auslieferung eines österreichischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08
    Der erkennende Senat hat im vorliegenden Fall trotz entgegenstehender Rechtsprechung anderer Obergerichte davon abgesehen, dem Bundesgerichtshof die Rechtsfrage zur Entscheidung vorzulegen (§ 121 Abs. 2 GVG), da auch bei grundsätzlicher Bedeutung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Vorlegungsvoraussetzungen regelmäßig nur dann gegeben sind, wenn die vorgelegte Rechtsfrage gerade auch für das anhängige Verfahren rechtlich bedeutsam sein kann (vgl. BGHSt 33, 310 Rdn. 11f; BGHSt 30, 55, 58/59 m. w. Nachw.).
  • OLG Bamberg, 10.02.2010 - 2 Ss OWi 1575/09

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertungsverbot für Voreintragungen bei einem

    Die Generalstaatsanwaltschaft geht mit Antragschrift vom 18.12.2009 bezüglich des Schuldspruchs von keinen Rechtsfehlern zum Nachteil des Betroffenen aus und beantragt im Bezug auf die Rechtsfolgenentscheidung im Hinblick auf die Divergenz zum Beschluss des OLG Frankfurt v. 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08 (= VRR 2009, 194 f. m. Anm. Gübner = NZV 2009, 350 ff. m. Anm. König = NStZ-RR 2009, 255 ff.) die Vorlage des Verfahrens gem. § 121 Abs. 2 GVG an den Bundesgerichtshof.

    Die Regelung des § 29 Abs. 6 Satz 2 StVG kann mit ihrem temporaler Element auch nicht dahingehend erweiternd ausgelegt werden, dass nur die Voraussetzung einer Eintragungsfähigkeit insoweit gegeben sein müssen, dass die neuerliche Entscheidung innerhalb der Überliegefrist ergeht und somit zu einer Eintragung führen wird (so aber noch OLG Frankfurt, Beschluss v. 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08 = VRR 2009, 194 f. m. Anm. Gübner = NZV 2009, 350 ff. m. Anm. König = NStZ-RR 2009, 255 ff.).

    Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte mit Beschluss vom 22.01.2009 (a.a.O.) zwar die Rechtsauffassung vertreten, dass der Tatrichter nicht gehindert sei, Voreintragungen zu verwerten, wenn der neue Verstoß vor Ablauf der 2-jährigen Tilgungsfrist der Voreintragungen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 6 StVG) begangen wird, die neue Verurteilung aber erst innerhalb der sich anschließenden einjährigen Überliegefrist (§ 29 Abs. 7 StVG) erfolgt, eine Vorlagepflicht nach § 121 Abs. 2 GVG aber gleichwohl mit nicht überzeugender Argumentation als unzulässig verneint, weil die aufgeworfene Rechtsfrage im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesgerichtshofs wegen Ablaufs der Überliegefrist prozessual überholt sein werde.

  • AG Wolfratshausen, 27.07.2009 - 3 OWi 53 Js 25993/08

    Bußgeldverfahren: Verwertbarkeit von Voreinträgen im Verkehrszentralregister für

    An der bereits in früheren Entscheidungen vertretenen Rechtsauffassung, wonach an sich tilgungsreife Voreinträge im Verkehrszentralregister während der Überliegefirst grundsätzlich verwertbar bleiben (Urteil vom 26.09.2005 - 3 OWi 55 Js 608/05; Urteil vom 19.01.2009 - 3 OWi 56 Js 28448/08; ebenso nunmehr OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08) hält das Gericht aus demnach folgend nochmals dargelegten Gründen auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen weiterhin fest.

    Von dieser Intention war (was König in seiner Anmerkung zu dem oben zitierten Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 22.01.2009, NZV 2009, S. 350 ff. übersieht), nicht nur der Gesetzentwurf des Bundesrats geleitet, sondern auch der Gesetz gewordene Entwurf der Bundesregierung; dies gilt unabhängig davon, dass den Bedenken des Bundesrats (vgl. BTDrucks aaO, S. 46, 52 f.) gegenüber der Gesetzesfassung nicht Rechnung getragen wurde.

    Insgesamt darf der Gesetz gewordene Entwurf nicht nur formulierungstechnisch als wenig geglückt bezeichnet werden (OLG Frankfurt a.M. aaO, Rz. 14; vgl. auch König, der in seiner sonst kritischen Anmerkung hierzu in NZV 2009, S. 350 von einem "gewiss wünschenswerten Ergebnis" spricht).

  • OLG Frankfurt, 07.01.2010 - 2 Ss OWi 552/09

    Verwertungsverbot tilgungsreifer Voreintragungen

    10 Das Amtsgericht ist vorliegend weiterhin - unter Beachtung der neueren Rechtsprechung des Senats - davon ausgegangen, dass es diese (alleinige) Voreintragung bei seiner Entscheidung verwerten durfte, da nach dem Grundsatzbeschluss des Senats vom 22. Januar 2009 - 2 Ss-OWi 352/08 - (NZV 2009, 350 ff) der Tatrichter nicht gehindert sein soll, Voreintragungen zu verwerten, wenn der neue Verstoß vor Ablauf der zweijährigen Tilgungsfrist der Voreintragungen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 6 StVG) begangen worden ist, die neue Verurteilung aber erst innerhalb der sich anschließenden einjährigen Überliegefrist (§ 29 Abs. 7 StVG) erfolgt.
  • LG Karlsruhe, 14.11.2022 - 16 Qs 62/22

    Pflichtverteidiger, schwierige Sach- und Rechtslage, Beweisverwertungsverbot,

    Einen solchen Fall nimmt die Rechtsprechung an, wenn fraglich ist, ob ein Beweisergebnis einem Verwertungsverbot unterliegt (OLG Bremen DAR 2009, 710; LG Schweinfurt StV 2008, 462; LG Köln StV 2017, 173; Schmitt in Mey-er-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, § 140 Rn. 28), wenn es sich um Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen handelt (OLG Hamm BeckRS 2020, 21130; KG BeckRS 2013, 19704; OLG Cello StV 2009, 8; BeckOK StPO/Krawczyk, 45. Ed. 1.10.2022, StPO § 140 Rn. 29) oder wenn Sachverständigengutachten einzuholen und zu würdigen sind (LG Hamm StraFo 2002, 293; OLG Frankfurt a. M. StraFo 2003, 420; KG StV 1990, 298; BeckOK StPO/Krawczyk, a.a.O.).
  • AG Wolfratshausen, 20.09.2010 - 3 OWi 57 Js 41083/09

    Verwertbarkeit tilgungsreifer Voreinträge im VZR während der Überliegefrist

    Eine grundlegende Entscheidung der für die forensische Praxis bedeutsamen Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof ist bisher unterblieben, weil das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Beschluss vom 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08 - zwar im Ergebnis die vom hiesigen Gericht seit Jahren vertretenen Rechtsauffassung geteilt, eine an sich gebotene Vorlage an den Bundesgerichtshof indes aus nicht überzeugenden Gründen unterlassen hatte.
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