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OLG Hamm, 23.05.1996 - 2 Ss OWi 375/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 28.07.2002 - 1 Ss OWi 598/02
Verletzung der Aufsichtspflicht, Umfang der Feststellungen
Wenn einem Betriebsinhaber die Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen wird, muss das Urteil die mit der Zuwiderhandlung in Zusammenhang stehende Betriebsorganisation, die Abgrenzung der Verantwortlichkeit, die tatsächlichen Betriebsabläufe, die getroffenen und unterlassenen Aufsichtsmaßnahmen, deren Veranlassung und Wirksamkeit sowie deren Kausalzusammenhang mit der Zuwiderhandlung darlegen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23 Mai 1996 - 2 Ss OWi 375/96 - KG Berlin, Beschluss vom 26. August 1997 - 2 Ss 182/97 -).