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   OLG Hamm, 04.02.2000 - 2 Ss OWi 38/2000, 2 Ss OWi 38/00   

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https://dejure.org/2000,3226
OLG Hamm, 04.02.2000 - 2 Ss OWi 38/2000, 2 Ss OWi 38/00 (https://dejure.org/2000,3226)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.02.2000 - 2 Ss OWi 38/2000, 2 Ss OWi 38/00 (https://dejure.org/2000,3226)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Februar 2000 - 2 Ss OWi 38/2000, 2 Ss OWi 38/00 (https://dejure.org/2000,3226)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Verjährung; Verjährungsfrist, Unterbrechung; Kennzeichenanzeige; Anhörungsbogen; Fahrerermittlung, Abstandsunterschreitung; Betroffener als Fahrer, Einstellung; Verfahrenshindernis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung; Unterbrechung; Anhörungsbogen; Ordnungswidrigkeit; Ermittlungen; Kennzeichen

  • Judicialis

    OWiG § 33 Nr. 1; ; OWiG § 79 Abs. 6; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; StVO § 4 Abs. 1; ; StVO § 49; ; StVG § 26 Abs. 3; ; StVG § 24; ; StPO § 206 a Abs. 1

  • RA Kotz

    Wann ist eine Verfolgungsverjährung gegeben?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übersendung des Anhörungsbogens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 697
  • NZV 2001, 48
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 394/96

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, wenn bei einer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2000 - 2 Ss OWi 38/00
    Bei Kennzeichenanzeigen - wie hier - ist nur eine gegen eine bestimmte Person als Betroffenen gerichtete Handlung zur Verjährungsunterbrechung geeignet (vgl. BGHSt 42, 283 = NJW 1997, 598), z.B. die Anordnung der Versendung eines Anhörungsbogens an den Halter als Betroffenen (vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 225).

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn durch die Versendung des Anhörungsbogens an den Fahrzeughalter der namentlich noch nicht bekannte Fahrer - die Existenz eines (Mess-)Fotos allein reicht nicht aus (vgl. BGHSt 42, 283) - erst ermittelt werden soll und die Formulierungen im Anhörungsbogen nicht eindeutig erkennen lassen, ob der Adressat als Fahrer und damit Betroffener oder nur in seiner Eigenschaft als Fahrzeughalter und damit Zeuge angeschrieben worden ist.

  • OLG Hamm, 07.04.1998 - 4 Ss OWi 365/98

    Ordnungswidrigkeitenrecht; keine Verjährungsunterbrechung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2000 - 2 Ss OWi 38/00
    Aus dem Anhörungsbogen muss für den Adressaten unmissverständlich hervorgehen, dass die Ermittlungen gegen ihn als Betroffenen geführt werden (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 9. November 1999 - 2 Ss OWi 1105/99 - m.w.N. sowie OLG Hamm NZV 1998, 340; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 20, 21).
  • OLG Hamm, 02.02.1981 - 4 Ss OWiG 161/81
    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2000 - 2 Ss OWi 38/00
    Bei Kennzeichenanzeigen - wie hier - ist nur eine gegen eine bestimmte Person als Betroffenen gerichtete Handlung zur Verjährungsunterbrechung geeignet (vgl. BGHSt 42, 283 = NJW 1997, 598), z.B. die Anordnung der Versendung eines Anhörungsbogens an den Halter als Betroffenen (vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 225).
  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ss OWi 1105/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Anordnung der Übersendung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2000 - 2 Ss OWi 38/00
    Aus dem Anhörungsbogen muss für den Adressaten unmissverständlich hervorgehen, dass die Ermittlungen gegen ihn als Betroffenen geführt werden (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 9. November 1999 - 2 Ss OWi 1105/99 - m.w.N. sowie OLG Hamm NZV 1998, 340; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 20, 21).
  • OLG Hamm, 16.04.2001 - 2 Ss OWi 196/01

    Verjährungsunterbrechung, Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung, Versendung der

    Denn dieser richtete sich nicht an den Betroffenen als Fahrer des Pkw zur Tatzeit, sondern an den Betroffenen als dessen Halter und diente lediglich der Ermittlung des noch unbekannten Fahrers (zu den Anforderungen an einen Anhörungsbogen, der zur Unterbrechung der Verjährung geeignet ist, siehe der hiesige 4. Senat für Bußgeldsachen in NZV 1998, 340 und Beschlüsse des Senats vom 27. Oktober 1998 in ZAP EN-Nr. 116/99 = DAR 1999, 85 = MDR 1999, 314 = VRS 96, 225 = NZV 1999, 261 = zfs 1999, 265; vom 9. November 1999 in ZAP EN-Nr. 67/2000 = DAR 2000, 81 = MDR 2000, 210 = NZV 2000, 179 = VM 2000, 60 (Nr. 69) = VRS 98, 443; vom 16. November 1999 in ZAP EN-Nr. 67/2000 = DAR 2000, 83 = VRS 98, 209 und vom 4. Februar 2000 in ZAP EN-Nr. 325/2000 = zfs 2000, 269 = MDR 2000, 697 = DAR 2000, 325 = VRS 98, 441.
  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 1 Ss OWi 132/05

    Verjährung; Unterbrechung; Computerausdruck; Anhördungsbogen; Formulierung

    Die namentliche Anrede mit der einleitenden Formulierung "Ihnen wird zur Last gelegt ..." schloss jedes Missverständnis hinsichtlich der Frage, ob der Adressat als Fahrer und damit Betroffener oder nur in seiner Eigenschaft als Fahrzeughalter und damit Zeuge angeschrieben werden sollte, aus (vgl. hierzu OLG Hamm MDR 2000, 697).
  • OLG Dresden, 26.05.2004 - Ss OWi 77/04

    Einem Anhörungsbogen kommt nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung zu, wenn

    befindet (BGH a.a.O.), vielmehr muss sich aus der Bekanntgabe i.S.d. § 33 Abs. 1 Ziff. 1 OWiG für den Adressaten unmissverständlich ergeben, dass die Ermittlungen gegen ihn als Tatverdächtigen geführt werden (OLG Hamm VRS 95, 273 ff.; VRS 98, 441; OLG Zweibrücken VRS 104, 307 f.; Göhler, OWiG, 13. Aufl., zu § 33 Rdn. 14 m.w.N.).
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