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OLG Frankfurt, 15.06.2016 - 2 Ss OWi 462/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Geschwindigkeitsmessung, Auswertung durch Private, Beweisverwertungsverbot
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90
Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2016 - 2 Ss OWi 462/16
Der Tatrichter muss diejenigen Tatsachen bezeichnen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht treffen konnte (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5 und 13; BGH NStZ-RR 2003, 333). - BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02
Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung). …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2016 - 2 Ss OWi 462/16
Der Tatrichter muss diejenigen Tatsachen bezeichnen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht treffen konnte (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5 und 13; BGH NStZ-RR 2003, 333). - OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 2 Ss OWi 1059/15
Verkehrsüberwachung als Aufgabe der staatlichen Ordnungsbehörden
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2016 - 2 Ss OWi 462/16
ihre Verantwortung auszufüllen hat, um Herrin des Verfahrens zu bleiben, bereits in der Besetzung mit drei Richtern für die bis zum 31. Dezember 2014 geltende Rechtslage durch Beschluss vom 3. März 2016 (2 Ss-OWi 1059/15) entschieden. - OLG Frankfurt, 03.09.2014 - 2 Ss OWi 655/14
Verkehrsüberwachung durch private Firmen
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2016 - 2 Ss OWi 462/16
Des Weiteren sind - so auch die Erlasslage - die Auswertung der Beweismittel, namentlich der Falldateien, die im Rahmen der Messung erfasst werden, sowie das Messprotokoll und gegebenenfalls die Messskizze, sowie insbesondere die Entscheidung, ob und wie ein festgestellter Verkehrsverstoß verfolgt wird, als hoheitliche Aufgabe ausschließlich durch Bedienstete der zuständigen Behörde vorzunehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. September 2014, 2 Ss-OWi 655/14 m. N.). - BGH, 02.07.2003 - 2 StR 92/03
Beweiswürdigung (Strafaussetzung zur Bewährung; Erörterungsmangel; erwiesene …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2016 - 2 Ss OWi 462/16
Der Tatrichter muss diejenigen Tatsachen bezeichnen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht treffen konnte (…vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5 und 13; BGH NStZ-RR 2003, 333).