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   OLG Hamm, 02.08.2007 - 2 Ss OWi 464/07   

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OLG Hamm, 02.08.2007 - 2 Ss OWi 464/07 (https://dejure.org/2007,29908)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.08.2007 - 2 Ss OWi 464/07 (https://dejure.org/2007,29908)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. August 2007 - 2 Ss OWi 464/07 (https://dejure.org/2007,29908)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung; Erforderlichkeit der Anwesenheit des Betroffenen zur Aufklärung wesentlicher Gesichtspunkte des Sachverhaltes; Verwerfung eines Bußgeldbescheids wegen ...

  • Judicialis

    OWiG § 73; ; OWiG § 74; ; StPO § 344

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 3 Ss OWi 626/05

    Ermessen bei Entbindungsantrag; Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2007 - 2 Ss OWi 464/07
    Bleibt der Betroffene trotz ordnungsgemäßer Ladung der Hauptverhandlung fern und wird daraufhin der Einspruch durch Urteil gem.§ 74 Abs. 2 OWiG verworfen, so kann die Einspruchsverwerfung das Recht des Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzen, wenn einem rechtzeitig gestellten Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen (§ 73 Abs. 2 OWiG) zu Unrecht nicht entsprochen worden ist (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2005 - 3 Ss OWi 626/05 -).

    Im Gegensatz zur früheren Rechtslage ist die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht (mehr) in das Ermessen des Gerichtes gestellt (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2005 - 3 Ss OWi 626/05 -).

  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 2 Ss OWi 332/04

    Mehrprämie als Betriebsunterbrechungsschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2007 - 2 Ss OWi 464/07
    Nach den genannten Vorschriften muss bei einer Verfahrensrüge der Tatsachenvortrag so vollständig sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn das tatsächliche Vorbringen des Betroffenen zutrifft (zu vgl. Senatsbeschluss vom 27.05.2004 - 2 Ss OWi 332/04 -).

    In diesem Zusammenhang ist in aller Regel auch darzulegen, wann und mit welcher Begründung der Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen gestellt worden ist und wie das Gericht diesen Antrag beschieden hat (zu vgl. Senatsbeschluss vom 27.05.2004 - 2 Ss OWi 332/04 -).

  • OLG Hamm, 13.01.2016 - 2 RBs 181/15

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren bei Nichtbeachtung der

    Das Rügevorbringen muss dabei den strengen Anforderungen des § 344 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG genügen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.08.2007 - 2 Ss OWi 464/07 - zitiert nach juris; Göhler, OWiG, 16. Aufl. § 80, Rn. 16d), was vorliegend der Fall ist.
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