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   OLG Hamm, 05.09.2005 - 2 Ss OWi 526/05   

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https://dejure.org/2005,6841
OLG Hamm, 05.09.2005 - 2 Ss OWi 526/05 (https://dejure.org/2005,6841)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.09.2005 - 2 Ss OWi 526/05 (https://dejure.org/2005,6841)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. September 2005 - 2 Ss OWi 526/05 (https://dejure.org/2005,6841)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung; An die Begründung eines Terminsverlegungsantrags zu stellende Anforderungen; Anspruch auf eine Terminsverlegung aus beruflichen Gründen; Güterabwägung zwischen Art und Anlass der beruflichen Inanspruchnahme und der Bedeutung ...

  • Judicialis

    OWiG § 74

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74
    Verwerfungsurteil; genügende Entschuldigung; Verlegungsantrag; ausreichende Begründung; berufliche Gründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Herne-Wanne - 8 OWi 64 Js 1056/03
  • OLG Hamm, 05.09.2005 - 2 Ss OWi 526/05

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 165
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 02.09.2004 - 2 Ss OWi 470/04

    Sachverständigengutachten; Anknüpfungstatsachen; Mitteilung im Urteil;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2005 - 2 Ss OWi 526/05
    Auf die dagegen eingelegte Rechtsbeschwerde hat der Senat das amtsgerichtliche Urteil mit Beschluss vom 2. September 2004 aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht zurückverwiesen (vgl. 2 Ss OWi 470/04, VA 2004, 193 VRS 107, 371).
  • BayObLG, 27.06.2002 - 2 ObOWi 268/02

    Verhinderung aus dringlichen beruflichen Gründen - eingehende Begründung vor

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2005 - 2 Ss OWi 526/05
    Die persönlichen Gründe, die das Fernbleiben in der Hauptverhandlung entschuldigen sollen, kennt nur der Betroffene, er hat sie daher dem Gericht mitzuteilen (BayObLG NStZ 2003, 98).
  • OLG Hamm, 20.01.2003 - 2 Ss OWi 1135/02

    Anforderungen an die Begründung eines Verwertungsurteils

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2005 - 2 Ss OWi 526/05
    Bei unaufschiebbaren und besonders bedeutsamen beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten kann dem Betroffenen aber ausnahmsweise das Erscheinen vor Gericht unzumutbar sein (Senat, a.a.O.; OLG Hamm NZV 2003, 348, 349; OLG Düsseldorf NZV 1994, 44, 45).
  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss 210/05

    Urlaub; genügende Entschuldigung; Buchung; Ladung; Aufklärungspflicht des

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2005 - 2 Ss OWi 526/05
    Der Senat hat bereits wiederholt zu der Frage Stellung genommen, wann das Ausbleiben eines Betroffenen im Hauptverhandlungstermin wegen der Erledigung dringender persönlicher oder beruflicher Angelegenheiten ausreichend entschuldigt ist (vgl. z.B. Senat in NZV 2004, 348; zuletzt Beschluss des Senats in 2 Ss 210/05 , VA 2005, 144 = VRR 2005, 270, zu § 329 Abs. 1 StPO).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.1993 - 5 Ss OWi 232/93
    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2005 - 2 Ss OWi 526/05
    Bei unaufschiebbaren und besonders bedeutsamen beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten kann dem Betroffenen aber ausnahmsweise das Erscheinen vor Gericht unzumutbar sein (Senat, a.a.O.; OLG Hamm NZV 2003, 348, 349; OLG Düsseldorf NZV 1994, 44, 45).
  • OLG München, 08.05.2006 - 4St RR 66/06

    Teilnahme an Hauptverhandlung bei anderweitiger beruflicher Verpflichtung

    Bei unaufschiebbaren und besonders bedeutsamen beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten kann dem Angeklagten aber ausnahmsweise das Erscheinen vor Gericht unzumutbar sein (vgl. OLG Hamm NZV 2006, 165 m.w.N.).

    In Fällen dieser Art kann das Gericht die genügende Entschuldigung nur prüfen, wenn der Angeklagte die dafür maßgebenden Tatsachen vorgetragen hat (vgl. BayObLG NStZ 2003, 98; OLG Hamm NZV 2006, 165).

  • OLG Hamm, 14.12.2005 - 2 Ss OWi 769/05

    Verwerfungsurteil; genügende Entschuldigung; Urlaubsreise; Buchung in Kenntnis

    Das Ausbleiben im Hauptverhandlungstermin ist dann genügend entschuldigt, wenn der Betroffene zwar zur Hauptverhandlung erscheinen könnte, ihm aber aus besonderen Gründen die Befolgung der Ladung billigerweise nicht zuzumuten ist und ihm deshalb die Zuwiderhandlung gegen die öffentlich-rechtliche Pflicht, der Ladung Folge zu leisten, nicht zum Vorwurf gereicht (Senatsbeschluss vom 05.09.2005 - 2 Ss OWi 526/05 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 31.07.2008 - 2 Ss 291/08

    Berufungshauptverhandlung; Ausbleiben; Verwerfung; Entschuldigung; berufliche

    Er hat sein Entschuldigungsvorbringen daher so weit wie möglich zu konkretisieren und zu substantiieren (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 5. September 2005 in 2 Ss OWi 526/05).
  • OLG Hamm, 14.07.2008 - 4 Ss OWi 515/08

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde; rechtliches Gehör; Verletzung

    Er hat sein Entschuldigungsvorbringen daher soweit wie möglich zu konkretisieren und zu substantiieren (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 05. September 2005 - 2 Ss OWi 526/05 - bei Burhoff.de; BayObLG a.a.O.; OLG Karlsruhe a.a.O.).
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