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   OLG Hamm, 22.08.2006 - 2 Ss OWi 528/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5385
OLG Hamm, 22.08.2006 - 2 Ss OWi 528/06 (https://dejure.org/2006,5385)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.08.2006 - 2 Ss OWi 528/06 (https://dejure.org/2006,5385)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. August 2006 - 2 Ss OWi 528/06 (https://dejure.org/2006,5385)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Versäumnis der Frist zur Einlegung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • Judicialis

    StVO § 23

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 23
    Handyverbot; Straßenverkehr; Telefonieren; Akkurasierer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Funktelefon - Beweiswürdigung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Handy als Akkurasierer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Das war kein Handy... das war mein Rasierer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verstoß gegen Handyverbot: Ausrede man habe sich mit einem Akkurasierer rasiert blieb erfolglos - Aussage wurde als Schutzbehauptung gewertet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 96
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 02.08.2004 - 2 Ss OWi 472/04

    Zulassungsantrag; Angriffe auf die Beweiswürdigung, Zulässigkeit des Antrags

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2006 - 2 Ss OWi 528/06
    Rügen solcher Art sind auch als Sachrüge, sofern die Begründung als eine solche ausgelegt werden kann, nicht ordnungsgemäß erhoben, da auch diese, sofern sie nicht Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze aufzeigt, nicht lediglich auf Angriffe gegen Tatsachenfeststellungen und die Beweiswürdigung gegründet werden können (Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 2001 - 2 Ss OWi 525/01 - und vom 2. August 2004 - 2 Ss OWi 472/04, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2006 - 2 Ss OWi 528/06
    Dessen Fehlen kann jedoch nicht zu Lasten des Betroffenen gehen (vgl. BVerfG NJW 1997, 1770 m.w.N.; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 4. Aufl., 2006, Rn. 2054).
  • OLG Hamm, 12.07.2001 - 2 Ss OWi 525/01

    Begründung des Zulassungsantrags, Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde, Angriffe

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2006 - 2 Ss OWi 528/06
    Rügen solcher Art sind auch als Sachrüge, sofern die Begründung als eine solche ausgelegt werden kann, nicht ordnungsgemäß erhoben, da auch diese, sofern sie nicht Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze aufzeigt, nicht lediglich auf Angriffe gegen Tatsachenfeststellungen und die Beweiswürdigung gegründet werden können (Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 2001 - 2 Ss OWi 525/01 - und vom 2. August 2004 - 2 Ss OWi 472/04, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 18.02.2013 - 5 RBs 11/13

    Autofahrer aufgepasst: Verbotswidrige Nutzung des Mobiltelefons als

    Rügen dieser Art sind - wenn sie nicht Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufzeigen - als Sachrüge nicht ordnungsgemäß erhoben, wenn sich aus ihnen ergibt, dass nicht die Anwendung materiellen Rechts beanstandet, sondern ausschließlich die Beweiswürdigung und die Unrichtigkeit der Urteilsfeststellungen angegriffen werden sollen und der Betroffene die Fehlerhaftigkeit aus tatsächlichen Behauptungen herleitet, die - wie im vorliegenden Fall - in den Feststellungen des Urteils keine Stütze finden oder wenn er nur eine eigene, gegensätzliche Beweiswürdigung vornimmt (vgl. OLG Hamm, DAR 2007, 216; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 344 Rdnr. 19).
  • OLG Hamm, 10.04.2008 - 2 Ss 134/08

    Beweiswürdigung; Zweifelssatz; in dubio pro reo; Verletzung

    Rügen solcher Art sind auch als Sachrüge nicht ordnungsgemäß erhoben, wenn sich aus ihnen ergibt, dass nicht die Anwendung des materiellen Rechts beanstandet, sondern ausschließlich die Beweiswürdigung und die Richtigkeit der Urteilsfeststellungen angegriffen werden soll und der Revisionsführer die Fehlerhaftigkeit nur aus tatsächlichen Behauptungen herleitet, die in den Feststellungen des Urteils keine Stütze finden, oder er nur eine eigene gegensätzliche Beweiswürdigung vornimmt (zu vgl. Senatsbeschluss vom 22.08.2006 - 2 Ss OWi 528/06 - m.w.N.; OLG Düsseldorf MStZ 1993, 99 m. w. N.; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 344 Rdnr. 19 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 04.12.2009 - 2 Ss OWi 902/09
    Rügen solcher Art sind - sofern sie nicht Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze aufzeigen - auch als Sachrüge nicht ordnungsgemäß erhoben, wenn sich aus ihnen ergibt, dass nicht die Anwendung des materiellen Rechts beanstandet, sondern ausschließlich die Beweiswürdigung und die Richtigkeit der Urteilsfeststellungen angegriffen werden sollen und der Beschwerdeführer die Fehlerhaftigkeit des Urteils ausschließlich aus tatsächlichen Behauptungen herleitet, die in den Feststellungen des Urteils keine Stütze finden, oder wenn er nur eine eigene, gegensätzliche Beweiswürdigung vornimmt (vgl. Senatsbeschluss vom 22.08.2006 - 2 Ss OWi 528/06 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.02.2010 - 2 RBs 6 Ss OWi 1029/09
    Rügen solcher Art sind - sofern sie nicht Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze aufzeigen - auch als Sachrüge nicht ordnungsgemäß erhoben, wenn sich aus ihnen ergibt, dass nicht die Anwendung des materiellen Rechts beanstandet, sondern ausschließlich die Beweiswürdigung und die Richtigkeit der Urteilsfeststellungen angegriffen werden sollen und der Beschwerdeführer die Fehlerhaftigkeit des Urteils ausschließlich aus tatsächlichen Behauptungen herleitet, die in den Feststellungen des Urteils keine Stütze finden, oder wenn er nur eine eigene, gegensätzliche Beweiswürdigung vornimmt (vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2006 - 2 Ss OWi 528/06 - m.w.N.).
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