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   OLG Hamm, 28.09.2006 - 2 Ss OWi 548/06   

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OLG Hamm, 28.09.2006 - 2 Ss OWi 548/06 (https://dejure.org/2006,25767)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.09.2006 - 2 Ss OWi 548/06 (https://dejure.org/2006,25767)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. September 2006 - 2 Ss OWi 548/06 (https://dejure.org/2006,25767)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Recklinghausen - 37a OWi 55 Js 1699/04
  • OLG Hamm, 28.09.2006 - 2 Ss OWi 548/06
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 14.08.2006 - 2 Ss 189/06

    Beweiswürdigung; Sachverständigengutachten; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2006 - 2 Ss OWi 548/06
    Soweit er jedoch seine Feststellungen auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten stützen will, müssen diese eine Überprüfung des verwerteten Gutachtens durch das Rechtsbeschwerdegericht ermöglichen, weshalb die Urteilsfeststellungen eine geschlossene Darstellung der wesentlichen Anknüpfungstatsachen und der angewandten Methodik zumindest insoweit beinhalten müssen, als es zum Verständnis des Gutachtens sowie zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit erforderlich ist (zu vgl. Senatsbeschluss vom 14.08.2006 - 2 Ss 189/06 - m.w.N.).

    Zwar genügt die alleinige Mitteilung des Ergebnisses der Begutachtung , wenn der Sachverständige bei der Begutachtung ein weithin standardisiertes Verfahren angewendet hat, es sich um einen renommierten Sachverständigen handelt und wenn von keiner Seite Einwände gegen die der Begutachtung zugrunde liegenden Tatsachengrundlage und die Zuverlässigkeit der Begutachtung erhoben werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Juni 2000 in 2 Ss 537/00 = StraFo 2000, 310 = NZV 2000, 429 = StV 2000, 547 = DAR 2000, 483 = VRS 99, 204; vom 14. August 2006 in 2 Ss 189/06, vom 25 Juni 2001 in 2 Ss 508/01 und vom 13 August 2001 in 2 Ss 710/01, Meyer-Goßner, a.a.O., § 267 Rdnr. 13 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 13.08.2001 - 2 Ss 710/01

    Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsgründe,

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2006 - 2 Ss OWi 548/06
    Zwar genügt die alleinige Mitteilung des Ergebnisses der Begutachtung , wenn der Sachverständige bei der Begutachtung ein weithin standardisiertes Verfahren angewendet hat, es sich um einen renommierten Sachverständigen handelt und wenn von keiner Seite Einwände gegen die der Begutachtung zugrunde liegenden Tatsachengrundlage und die Zuverlässigkeit der Begutachtung erhoben werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Juni 2000 in 2 Ss 537/00 = StraFo 2000, 310 = NZV 2000, 429 = StV 2000, 547 = DAR 2000, 483 = VRS 99, 204; vom 14. August 2006 in 2 Ss 189/06, vom 25 Juni 2001 in 2 Ss 508/01 und vom 13 August 2001 in 2 Ss 710/01, Meyer-Goßner, a.a.O., § 267 Rdnr. 13 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.06.2000 - 2 Ss OWi 537/00

    lückenhafte Feststellungen, Sachverständigengutachten, Anknüpfungstatsachen,

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2006 - 2 Ss OWi 548/06
    Zwar genügt die alleinige Mitteilung des Ergebnisses der Begutachtung , wenn der Sachverständige bei der Begutachtung ein weithin standardisiertes Verfahren angewendet hat, es sich um einen renommierten Sachverständigen handelt und wenn von keiner Seite Einwände gegen die der Begutachtung zugrunde liegenden Tatsachengrundlage und die Zuverlässigkeit der Begutachtung erhoben werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Juni 2000 in 2 Ss 537/00 = StraFo 2000, 310 = NZV 2000, 429 = StV 2000, 547 = DAR 2000, 483 = VRS 99, 204; vom 14. August 2006 in 2 Ss 189/06, vom 25 Juni 2001 in 2 Ss 508/01 und vom 13 August 2001 in 2 Ss 710/01, Meyer-Goßner, a.a.O., § 267 Rdnr. 13 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss 508/01

    Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsgründe, Mitteilung der

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2006 - 2 Ss OWi 548/06
    Zwar genügt die alleinige Mitteilung des Ergebnisses der Begutachtung , wenn der Sachverständige bei der Begutachtung ein weithin standardisiertes Verfahren angewendet hat, es sich um einen renommierten Sachverständigen handelt und wenn von keiner Seite Einwände gegen die der Begutachtung zugrunde liegenden Tatsachengrundlage und die Zuverlässigkeit der Begutachtung erhoben werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Juni 2000 in 2 Ss 537/00 = StraFo 2000, 310 = NZV 2000, 429 = StV 2000, 547 = DAR 2000, 483 = VRS 99, 204; vom 14. August 2006 in 2 Ss 189/06, vom 25 Juni 2001 in 2 Ss 508/01 und vom 13 August 2001 in 2 Ss 710/01, Meyer-Goßner, a.a.O., § 267 Rdnr. 13 m.w.N.).
  • OLG Celle, 14.09.2015 - 1 Ss OWi 207/15

    Stützung ein Schuldspruchs auf die Ergebnisse eines anthropologischen

    Wird ein Schuldspruch auf die Ergebnisse eines solchen Sachverständigengutachtens gestützt, so sind im Urteil die dem Gutachten zu Grunde liegenden Anknüpfungs- und Befundtatsachen sowie die fachlichen Folgerungen geschlossen und verständlich darzustellen, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung einer rechtsfehlerfreien Überzeugungsbildung zu ermöglichen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 28. September 2006, 2 Ss OWi 548/06 ).
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