Rechtsprechung
OLG Hamm, 12.04.2005 - 2 Ss OWi 55/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rüge der Teilnahme an einem Hauptverhandlungstermin ohne den Anwalt des Vertrauens; Darlegung der Benachteiligung eines Betroffenen ohne anwaltliche Vertretung in einem Hauptverhandlungstermin auf Grund der Unmöglichkeit der Antragstellung hinsichtlich bestimmter ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 79; StPO § 80; StPO § 344
Verfahrensrüge; formelle Rüge; ausreichende Begründung; Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.02.1987 - 2 StR 159/86
Strafbarkeit nach dem Tierschutzgesetz durch Halten von Legehennen in …
Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2005 - 2 Ss OWi 55/05
Leiden i.S. dieser Vorschrift sind nicht alle bereits vom Begriff des Schmerzes umfassten Beeinträchtigungen des Wohlbefinden, die über ein schlichtes Unbehagen hinausgehen und eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne fortdauern (BGH NJW 1987, 1833 ff.).Ob dieser Rechtsbegriff im Einzelfall ausgefüllt ist, ist im wesentlichen Tatfrage (BGH, NJW 1987, 1833 ff;… OVG Freie Hansestadt Bremen, a.a.O.).
- BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Vesagung der Zeugnisverweigergung für …
Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2005 - 2 Ss OWi 55/05
Ein Tierarzt gehört nicht zu dem zeugnisverweigerungsberechtigten Kreis der Berufsgeheimnisträger i.S. von § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO, insoweit ist der Tierarzt den Ärzten nicht gleichgestellt (vgl. BVerfG, NJW 1975, 588 f). - OVG Bremen, 21.03.1997 - 1 BA 5/95
Einsetzen von schlachtreifen Forellen; Forellenzirkus; Schmerzzufügung; …
Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2005 - 2 Ss OWi 55/05
Leiden werden durch die die Wesensart des Tieres zuwiderlaufende instinktwidrige und vom Tier gegenüber seinem Selbst- oder Arterhaltungstrieb als lebensfeindlich empfundene Einwirkung und durch sonstige Beeinträchtigungen seines Wohlbefindens verursacht, die in Verhaltensstörungen und Verhaltensanomalien ihren Ausdruck finden (OVG der Freien Hansestadt Bremen, NuR 1999, 227 ff).