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   OLG Hamm, 27.09.2001 - 2 Ss OWi 642/01   

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https://dejure.org/2001,8870
OLG Hamm, 27.09.2001 - 2 Ss OWi 642/01 (https://dejure.org/2001,8870)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.09.2001 - 2 Ss OWi 642/01 (https://dejure.org/2001,8870)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. September 2001 - 2 Ss OWi 642/01 (https://dejure.org/2001,8870)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Ausreichende Feststellungen, wirksame Bezugnahme auf den Bußgeldbescheid, Wirksamkeit der Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch, Absehen vom Fahrverbot

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichende Feststellung; Wirksame Bezugnahme; Bußgeldbescheid; Beschränkung der Rechtsbeschwerde; Rechtsfolgenausspruch; Absehen vom Fahrverbot

  • Judicialis

    StPO § 381; ; OWiG § 71; ; BKatV § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 381; OWiG § 71; BKatV § 2
    Ausreichende Feststellungen; wirksame Bezugnahme auf den Bußgeldbescheid; Wirksamkeit der Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch; Absehen vom Fahrverbot

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2001 - 2 Ss OWi 642/01
    Die Verwirklichung eines der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 BKatV aufgeführten Tatbestände indiziert das Vorliegen eines groben bzw. beharrlichen Pflichtenverstoßes im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, so dass es in diesen Fällen in aller Regel der Verhängung eines Fahrverbotes als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme bedarf (vgl. BGHSt 38, 125; 231).

    Im Unterschied zu dem Regelfahrverbot in den Anwendungsfällen des § 24 a StVG, in denen nur Härten ganz außergewöhnlicher Art oder sonstige, das äußere und innere Tatbild beherrschende außergewöhnliche Umstände ein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes rechtfertigen können, reichen in den Fällen des § 2 Abs. 1 BKatV zwar möglicherweise schon erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände aus, um einen Ausnahmefall zu begründen (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 24; BGH NZV 1992, 117, 119; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 28. August 1996 in 2 Ss OWi 926/96, VRS 92, 369).

  • BayObLG, 15.07.1996 - 1 ObOWi 427/96
    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2001 - 2 Ss OWi 642/01
    Entgegen der Auffassung des Verteidigers im anwaltlichen Schriftsatz vom 25. September 2001 hat für die Staatsanwaltschaft Hagen die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde erst mit der Zustellung des nach § 77 b Abs. 2 Alt. 2 OWiG ergänzten Urteils am 13. Februar 2001 begonnen (vgl. BGH VRS 95, 413; BayObLG NStZ-RR 1997, 247 in Ergänzung zu NStZ-RR 1997, 48; KK-Senge, OWiG, 2. Aufl., § 77 b Rdnr. 16; a. A. Göhler, OWiG, 12. Aufl., Rdnr. 3 zu § 77 b, der die Rechtsbeschwerdebegründungsfrist bereits mit Zustellung des Urteils, das keine Gründe enthält, in Gang setzen will).
  • OLG Hamm, 27.08.1996 - 2 Ss OWi 926/96
    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2001 - 2 Ss OWi 642/01
    Im Unterschied zu dem Regelfahrverbot in den Anwendungsfällen des § 24 a StVG, in denen nur Härten ganz außergewöhnlicher Art oder sonstige, das äußere und innere Tatbild beherrschende außergewöhnliche Umstände ein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes rechtfertigen können, reichen in den Fällen des § 2 Abs. 1 BKatV zwar möglicherweise schon erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände aus, um einen Ausnahmefall zu begründen (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 24; BGH NZV 1992, 117, 119; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 28. August 1996 in 2 Ss OWi 926/96, VRS 92, 369).
  • BayObLG, 08.05.1996 - 1 ObOWi 140/96
    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2001 - 2 Ss OWi 642/01
    Entgegen der Auffassung des Verteidigers im anwaltlichen Schriftsatz vom 25. September 2001 hat für die Staatsanwaltschaft Hagen die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde erst mit der Zustellung des nach § 77 b Abs. 2 Alt. 2 OWiG ergänzten Urteils am 13. Februar 2001 begonnen (vgl. BGH VRS 95, 413; BayObLG NStZ-RR 1997, 247 in Ergänzung zu NStZ-RR 1997, 48; KK-Senge, OWiG, 2. Aufl., § 77 b Rdnr. 16; a. A. Göhler, OWiG, 12. Aufl., Rdnr. 3 zu § 77 b, der die Rechtsbeschwerdebegründungsfrist bereits mit Zustellung des Urteils, das keine Gründe enthält, in Gang setzen will).
  • OLG Hamm, 19.08.1985 - 1 VAs 71/85
    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2001 - 2 Ss OWi 642/01
    Eine solche Bezugnahme ist vorliegend unzulässig, denn die Voraussetzungen für ein abgekürztes Urteil gemäß § 71 OWiG, § 267 Abs. 4 StPO liegen nicht vor (vgl. BayObLG bei Rüth, DAR 1983, 255; OLG Düsseldorf VRS 78, 126, 127; KG DAR 1988, 102; KK-Senge, a.a.O., § 71 Rdnr. 106; Göhler, a.a.O., § 71 Rdnr. 42).
  • BGH, 01.09.1998 - 1 StR 283/98

    Beginn der Frist für die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft im

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2001 - 2 Ss OWi 642/01
    Entgegen der Auffassung des Verteidigers im anwaltlichen Schriftsatz vom 25. September 2001 hat für die Staatsanwaltschaft Hagen die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde erst mit der Zustellung des nach § 77 b Abs. 2 Alt. 2 OWiG ergänzten Urteils am 13. Februar 2001 begonnen (vgl. BGH VRS 95, 413; BayObLG NStZ-RR 1997, 247 in Ergänzung zu NStZ-RR 1997, 48; KK-Senge, OWiG, 2. Aufl., § 77 b Rdnr. 16; a. A. Göhler, OWiG, 12. Aufl., Rdnr. 3 zu § 77 b, der die Rechtsbeschwerdebegründungsfrist bereits mit Zustellung des Urteils, das keine Gründe enthält, in Gang setzen will).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.1989 - 5 Ss OWi 298/89
    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2001 - 2 Ss OWi 642/01
    Eine solche Bezugnahme ist vorliegend unzulässig, denn die Voraussetzungen für ein abgekürztes Urteil gemäß § 71 OWiG, § 267 Abs. 4 StPO liegen nicht vor (vgl. BayObLG bei Rüth, DAR 1983, 255; OLG Düsseldorf VRS 78, 126, 127; KG DAR 1988, 102; KK-Senge, a.a.O., § 71 Rdnr. 106; Göhler, a.a.O., § 71 Rdnr. 42).
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