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   OLG Hamm, 18.09.2008 - 2 Ss OWi 707/08   

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https://dejure.org/2008,19004
OLG Hamm, 18.09.2008 - 2 Ss OWi 707/08 (https://dejure.org/2008,19004)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.09.2008 - 2 Ss OWi 707/08 (https://dejure.org/2008,19004)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. September 2008 - 2 Ss OWi 707/08 (https://dejure.org/2008,19004)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mindestanforderungen an die Feststellungen des Urteils bei einer Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Grundlage des ProViDa-Systems

  • Judicialis

    StPO § 267; ; StVO § 3

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 22.09.2003 - 2 Ss OWi 518/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Messung; Messtoleranz; ProVidasystem

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2008 - 2 Ss OWi 707/08
    Die Geschwindigkeitsermittlung auf der Grundlage des vorliegend verwendeten ProViDa-Systems ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung des BGH anerkannt (zu vgl. Senatsbeschluss vom 22.09.2003 - 2 SsOWi 518/03 - m. w. N.).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2008 - 2 Ss OWi 707/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1993, 3081 m. w. N.) bedarf es nur dann der Angabe des Messverfahrens und der Toleranzwerte nicht, wenn der Betroffene uneingeschränkt und glaubhaft einräumt, die vorgeworfene Geschwindigkeit - mindestens - gefahren zu sein.
  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 2 Ss OWi 455/06

    Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen; eine Tat; Tatbegriff; ausländische

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2008 - 2 Ss OWi 707/08
    Bei einer Messung der hier vorliegenden Art ist es, um möglichen Fehlern Rechnung zu tragen, ausreichend, wenn bei Fehlen besonderer Umstände ein Toleranzwert von 5 % der ermittelten Geschwindigkeit bei Wert über 100 km/h berücksichtigt wird (zu vgl. Senatsbeschluss, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 15.08.2006 - 2 SsOWi 455/06 -).
  • OLG Hamm, 25.02.1999 - 2 Ss OWi 105/99

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Geständnis des Betroffenen, Angabe des

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2008 - 2 Ss OWi 707/08
    In diesem Fall ist die Angabe des Toleranzwertes nicht entbehrlich (zu vgl. Senatsbeschluss vom 25.02.1999 - 2 SsOWi 105/99), zumal ausweislich des Protokollberichtigungsbeschlusses vom 29.07.2008 der Verteidiger lediglich erklärt hat, eine Beweisaufnahme zur Korrektheit der Messung sei nicht erforderlich, man müsse sich nur über die Frage der Verhängung eines Fahrverbots unterhalten.".
  • OLG Hamm, 07.06.2011 - 1 RBs 75/11

    Das mit Sommerreifen geeichte Messsystem ProVida 2000 muss bei Wechsel von

    Die Geschwindigkeitsmessung mit der Verkehrsüberwachungsanlage Typ ProViDa 2000 Modular ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung als sogenanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18.09.2008 - 2 Ss Owi 707/08 -).
  • OLG Hamm, 04.05.2010 - 2 RBs 35/10

    Beweisantrag, Bußgeldverfahren, Ablehnung, Verspätung, Fahrverbotsentscheidung,

    Bei einer Messung nach dem ProVida-System, das gerade darauf ausgerichtet ist, in kurzen Zeiträumen Geschwindigkeiten zu messen, ist es, um möglichen Fehlern Rechnung zu tragen, ausreichend, wenn bei Fehlen besonderer Umstände ein Toleranzwert von 5 % der ermittelten Geschwindigkeit bei Werten über 100 km/h berücksichtigt wird (zu vgl. Senatsbeschlüsse vom 01.09.2009 - 2 Ss OWi 707/08 - und vom 22.09.2003 - 2 Ss OWi 518/03 - jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 11.08.2009 - 2 Ss OWi 588/09

    Urteilsgründe; Fehlen; Rechtsbeschwerde; Zulassung

    Namentlich sind die Anforderungen, die an einen Fahrlässigkeitsvorwurf (Gürtler, in: Göhler, OWiG, 15. Auflage, § 10 Rn. 14 ff.) und an die Feststellung der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - insbesondere bei Gebrauch sogenannter standardisierter Messverfahren - (vergleiche dazu nur: Senatsbeschlüsse vom 30. November 1999 - 2 Ss OWi 1196/99 -, zitiert nach juris Rn. 13 mit weiteren Nachweisen; vom 24. Juni 1999 - 2 Ss OWi 509/99 - www.burhoff.de; vom 30. November 1999 - 2 Ss OWi 1196/99 - zitiert nach juris Rn. 12; vom 26. November 2007 - 2 Ss OWi 757/07 - zitiert nach juris Rn. 10; vom 18. September 2008 - 2 Ss OWi 707/08 - zitiert nach juris Rn. 7; vom 04. Februar 2009 - 2 Ss Owi 56/09 (15) - OLG Hamm, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 5 Ss OWi 325/08 - zitiert nach juris Rn. 6; vom 14. Februar 2008 - 5 Ss Owi 42/08 -, www.burhoff.de; Beschluss vom 18. März 2004 - 3 Ss OWi 11/04 -, www.beck-online.de; OLG Hamm, Beschluss vom 18. August 2005 - 3 Ss OWi 380/05 - König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009; § 3 StVO Rn. 56b - jeweils mit weiteren zahlreichen Nachweisen) zu stellen sind, in der obergerichtlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt und überdies vorliegend beachtet worden.
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