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   OLG Hamm, 11.08.1998 - 2 Ss OWi 727/98   

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OLG Hamm, 11.08.1998 - 2 Ss OWi 727/98 (https://dejure.org/1998,1669)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.08.1998 - 2 Ss OWi 727/98 (https://dejure.org/1998,1669)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. August 1998 - 2 Ss OWi 727/98 (https://dejure.org/1998,1669)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines Bußgeldes wegen fahrlässigen Nichtbefolgens eines Rotlichtes mit Sachbeschädigung; Beurteilung eines Rotlichtverstoßes infolge eines Wahrnehmungsfehler (Verwechslung der für ihn geltenden Lichtzeichenanlage) hinsichtlich der Festsetzung eines ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rotlichtverstoß - Absehen vom Fahrverbot bei Augenblicksversagen nach ordnungsgemäßem Anhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • schadenfixblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rotlichtverstoß - Absehen vom Fahrverbot - Teil 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 93
  • NZV 1999, 176
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 22.12.1995 - 2 Ss OWi 438/95
    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1998 - 2 Ss OWi 727/98
    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, es handele sich trotz einer nur bloßen Unachtsamkeit in solchen Fällen gleichwohl um einen Regelfall, der die Verhängung eines Fahrverbotes rechtfertige, wenn nur die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt seien, weil dann eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers i.S.d. § 25 Abs. 1 StVG indiziert sei (so der hiesige 3. Senat mit Beschluß vom 14. November 1996 - 3 Ss OWi 1178/96 - vgl. auch OLG Düsseldorf, NZV 1996, 117), überzeugt dies nicht und dürfte zumindest seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. September 1997 (NZV 1997, 525) zur Frage der Verhängung eines Fahrverbots bei Geschwindigkeitsüberschreitung infolge einfacher Fahrlässigkeit nicht mehr haltbar sein.
  • OLG Hamm, 14.11.1996 - 3 Ss OWi 1178/96

    Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Anhalten vor LZA, Beweiswürdigung, Gefährdung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1998 - 2 Ss OWi 727/98
    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, es handele sich trotz einer nur bloßen Unachtsamkeit in solchen Fällen gleichwohl um einen Regelfall, der die Verhängung eines Fahrverbotes rechtfertige, wenn nur die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt seien, weil dann eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers i.S.d. § 25 Abs. 1 StVG indiziert sei (so der hiesige 3. Senat mit Beschluß vom 14. November 1996 - 3 Ss OWi 1178/96 - vgl. auch OLG Düsseldorf, NZV 1996, 117), überzeugt dies nicht und dürfte zumindest seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. September 1997 (NZV 1997, 525) zur Frage der Verhängung eines Fahrverbots bei Geschwindigkeitsüberschreitung infolge einfacher Fahrlässigkeit nicht mehr haltbar sein.
  • OLG Hamm, 05.05.1994 - 2 Ss OWi 414/94

    Kein Fahrverbot für einen infolge einer Auseinandersetzung erregten Lkw-Fahrer

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1998 - 2 Ss OWi 727/98
    Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Senats ist demjenigen, der sich zunächst ordnungsgemäß verhält und bei Rotlicht anhält, dann aber infolge einer auf einem Wahrnehmungsfehler - Verwechslung der für ihn geltenden Lichtzeichenanlage - sowie des sogenannten Mitzieh-Effektes beruhenden Unachtsamkeit trotz fortdauernden Rotlichts in die Kreuzung einfährt, keine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers i.S.d. § 25 Abs. 1 StVG zur Last zu legen (vgl. OLG Hamm, NZV 1995, 82; 1996, 206 (LS); so auch OLG Karlsruhe, NZV 1996, 206).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1998 - 2 Ss OWi 727/98
    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, es handele sich trotz einer nur bloßen Unachtsamkeit in solchen Fällen gleichwohl um einen Regelfall, der die Verhängung eines Fahrverbotes rechtfertige, wenn nur die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt seien, weil dann eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers i.S.d. § 25 Abs. 1 StVG indiziert sei (so der hiesige 3. Senat mit Beschluß vom 14. November 1996 - 3 Ss OWi 1178/96 - vgl. auch OLG Düsseldorf, NZV 1996, 117), überzeugt dies nicht und dürfte zumindest seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. September 1997 (NZV 1997, 525) zur Frage der Verhängung eines Fahrverbots bei Geschwindigkeitsüberschreitung infolge einfacher Fahrlässigkeit nicht mehr haltbar sein.
  • OLG Karlsruhe, 12.02.1996 - 2 Ss 4/96
    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1998 - 2 Ss OWi 727/98
    Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Senats ist demjenigen, der sich zunächst ordnungsgemäß verhält und bei Rotlicht anhält, dann aber infolge einer auf einem Wahrnehmungsfehler - Verwechslung der für ihn geltenden Lichtzeichenanlage - sowie des sogenannten Mitzieh-Effektes beruhenden Unachtsamkeit trotz fortdauernden Rotlichts in die Kreuzung einfährt, keine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers i.S.d. § 25 Abs. 1 StVG zur Last zu legen (vgl. OLG Hamm, NZV 1995, 82; 1996, 206 (LS); so auch OLG Karlsruhe, NZV 1996, 206).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09

    Umfang der Pflichtverletzung bei Einfahren in eine Kreuzung infolge Ampelreflexes

    (OLG Hamm MDR 1999, 93 ; MDR 2000, 519 ; OLG Koblenz NStZ-RR 2004, 284 ; OLG Frankfurt StraFo 2005, 126; a.A. BayObLG VRS 103, 390 ; NZV 2005, 433 ; OLG Düsseldorf VRS 96, 141 ).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2019 - 2 Rb 8 Ss 830/18

    Regelfahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß

    In zwei dieselbe Kreuzung betreffenden Entscheidungen, denen auch Fälle eines "Mitzieheffektes" zugrunde lagen, hatte der Senat hinsichtlich des verhängten Fahrverbotes rechtsbeschwerderechtlich allerdings nichts erinnert, da die Betroffenen beim Heranfahren das Umschalten von Gelb auf Rot noch wahrgenommen haben mussten und sodann umgehend wieder losgefahren waren (Beschlüsse vom 09.08.2017 - 2 Rb 8 Ss 476/17 - und vom 19.02.2018 - 2 Rb 8 Ss 48/18 - [n.v.]) Während Teile der Rechtsprechung mit der bisherigen Senatsansicht übereinstimmen (OLG Stuttgart DAR 1999, 88 [Ortsunkundigkeit]; OLG Hamm VRS 96, 64; VRS 98, 392 [Fahrzeug daneben fuhr jeweils an]), scheint sich in den neueren Entscheidungen eher abzuzeichnen, dass jedenfalls grundsätzlich die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG angenommen werden, wenn keine besonderen Umstände ein Absehen vom Regelfahrverbot ausnahmsweise rechtfertigen (OLG Bamberg, Beschluss vom 22.12.2015 - 3 Ss OWi 1326/15, juris; ZfSch 2016, 50; NJW 2009, 653; DAR 2008, 596 [auch zur Nachtzeit]; KG Berlin VRS 132, 303; ThürOLG VRS 110, 54 [grds. möglich]; BayObLG VRS 103, 390; ebenso BHHJ/Hühnermann, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. 2018, StVO Rn. 30l; jurisPK-Straßenverkehrsrecht/Grube, 1. Aufl. 2016, BKatV § 4 Rn. 26; Burhoff/Deutscher, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl. 2018, Rn. 1615; wohl ebenso Hentschel/ König /Dauer, Straßenverkehrsrecht aaO bei Gefährdung des Querverkehrs).
  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ss OWi 1065/99

    Absehen von Verhängung eines Fahrverbots bei Rotlichtverstoß durch Mitzieheffekt

    Unter diesen Umständen stellt sich der festgestellte Rotlichtverstoß nicht als Regelfall eines groben Pflichtenverstoßes dar (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. August 1998 in 2 Ss OWi 727/98 = VRS 96, 64, vom 27. September 1995 in 2 Ss OWi 998/95 = DAR 1995, 501 sowie vom 5. Mai 1994 in 2 Ss OWi 414/94 = NZV 1995, 82 m.w.N.).
  • BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04

    Fahrverbot bei Rotlichtverstoß infolge bloßer Orientierung an vorausfahrendem

    Zwar hat die Rechtsprechung - im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NZV 1997, 525), wonach die Anordnung eines Fahrverbots nicht in Betracht kommt, wenn der Betroffene infolge einfacher Fahrlässigkeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen hat, und keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer sich eine Beschränkung aufdrängen musste, - teilweise auch in so genannten Mitziehfällen einen groben Verkehrsverstoß verneint (vgl. die Hinweise in BayObLGSt 1998, 194/195; OLG Hamm VRS 96, 64).
  • OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 2 Ss OWi 411/04

    OWi-Recht: Kein qualifizierter Rotlichtverstoß bei "Mitziehenlassen"

    In subjektiver Hinsicht ist lediglich von einem kurzfristigen Versagen auszugehen, das den Handlungsunwert des Verstoßes als weniger gravierend erscheinen lässt (vgl. OLG Hamm NZV 1999, 176; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206; VRS 97, 198, 200; NJW 2003, 3720).
  • OLG Hamm, 08.12.1998 - 2 Ss OWi 1385/98

    Geschwindigkeitsüberschreitung, BAB, Bundesautobahn, 60 km/h, grobe

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde scheint das AG auch in seine Überlegungen einbezogen zu haben, daß wie es die obergerichtliche Rspr. seit der Entscheidung des BGH v. 11.09.1997 verlangt (BGHSt 43, 214 = VerkMitt 1998 Nr. 30) - sogenannte einfache Fahrlässigkeit als Folge einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit die Annahme einer groben Pflichtverletzung ausschließen kann (vgl. dazu auch bereits Beschluß des Senats vom 25.02.1998 - 2 Ss OWi 179/98, in ZAP EN-Nr. 471/98 NStZ-RR 1998, 248 = NZV 1998, 334 = DAR 1998, 323 = MDR 1998, 965 = zfs 1998, 354 = VRS 95, 230 = VerkMitt 1998 Nr. 97 (betreffend Geschwindigkeitsüberschreitung) oder Beschl. v. 11.08.1998 - 2 Ss OWi 727/98, in ZAP EN-Nr. 733/98 (betreffend Rotlichtverstoß) bzw. Beschl. v. 15.12.1997 - 2 Ss OWi 1365/97, in NZV 1998, 164 = DAR 1998, 150 = zfs 1998.232 = StraFo 1998, 186 = VRS 95, 58; siehe auch OLG Braunschweig NZV 1998, 420; OLG Zweibrücken NJW 1998, 3581 = NZV 1998, 420).
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