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   OLG Hamm, 26.04.1979 - 2 Ss OWi 729/79   

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OLG Hamm, 26.04.1979 - 2 Ss OWi 729/79 (https://dejure.org/1979,2780)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.04.1979 - 2 Ss OWi 729/79 (https://dejure.org/1979,2780)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. April 1979 - 2 Ss OWi 729/79 (https://dejure.org/1979,2780)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Karlsruhe, 22.08.2022 - 16 Qs 53/22

    Wohnungsdurchsuchung bei zuvor eingestelltem Ermittlungsverfahren wegen derselben

    Das Verfahren kann auch bei gleicher Sach- und Rechtslage jederzeit wieder aufgenommen werden (RGSt 67, 315 (316); OLG Hamm, Beschl. v. 26.04.1979 - 2 Ss OWi 729/79; KK-StPO/Moldenhauer, 8. Aufl. 2019, StPO § 170 Rn. 23; BeckOK StPO/Gorf, 44. Ed. 1.7.2022, StPO § 170 Rn. 20).
  • OLG Hamm, 24.07.2003 - 4 Ss OWi 468/03

    Einstellung des Verfahrens, Strafklageverbrauch; Einstellung wegen einer

    Selbst wenn die Verfügung und das Schreiben der Staatsanwaltschaft Arnsberg vom 25. Juli 2002 als umfassende Einstellung des Verfahrens verstanden werden könnte, so wären die Ermittlungsbehörden zu jeder Zeit berechtigt, bei gleicher Sach- und Rechtslage das Verfahren wieder aufzunehmen (vgl. auch OLG Hamm, VRS 58, 33).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 2 Ss 168/07

    Anforderungen an die Wiederaufnahme eines mangels hinreichenden Tatverdachts

    Dies ist bei einer Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) indes nicht der Fall, denn das Ermittlungsverfahren kann jederzeit wiederaufgenommen werden (vgl. OLG Hamm VRS 58, 33; Meyer-Goßner a.a.O. § 170 Rdn. 9; KK-Schmidt a.a.O. § 170 Rdn. 23).
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